IV-Rente berechnen

IV-Rente berechnen in Franken: Geben Sie Ihren IV-Grad, Ihr durchschnittliches Einkommen und die Beitragsjahre ein und sehen Sie den Rentenanteil, die Höhe der Invalidenrente, die Kinderrenten und auf Wunsch die Renten von Pensionskasse und Unfallversicherung. Mit den Werten 2026 und 2027, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

IV-Grad und Person

Ergibt 60 % einer ganzen Rente.
46 Jahre bei Rentenbeginn

Einkommen und Beitragsjahre

Aus dem IK-Auszug, aufgewertet; im Zweifel eher tiefer schätzen.
Für Pensionskasse, Unfallversicherung und den Vergleich.
Jahre ohne AHV-Beiträge seit 2001.
Unter 18 oder in Ausbildung bis 25.
Erziehungsgutschriften, Ehepartner und Werte
Für die Erziehungsgutschriften.

Pensionskasse und Unfallversicherung

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Inhalt
  1. So wird die IV-Rente berechnet
  2. Vom IV-Grad zum Rentenanteil
  3. Wie hoch eine ganze IV-Rente ist
  4. Kinderrenten und Plafonierung
  5. Invalidenrente der Pensionskasse
  6. Invalidenrente der Unfallversicherung
  7. IV-Renten mit Anspruch vor 2022
  8. Beginn und Ende der IV-Rente
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

So wird die IV-Rente berechnet

Die Berechnung der IV-Rente folgt denselben Regeln wie die AHV-Altersrente. Die Höhe der Invalidenrente hängt vom durchschnittlichen Einkommen aus Ihrem individuellen Konto und von der Anzahl Beitragsjahre ab. Der IV-Grad bestimmt dann, welchen Anteil einer ganzen Rente Sie erhalten. Ob Sie in Aargau, Bern oder Zürich wohnen, spielt keine Rolle: Die IV-Rente wird überall nach denselben Bundesregeln berechnet.

  1. Durchschnittliches Erwerbseinkommen der Beitragsjahre bestimmen, ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Vorjahr des Rentenbeginns.
  2. Erziehungsgutschriften für Jahre mit Kindern unter 16 dazuzählen (bei Verheirateten zur Hälfte).
  3. Den Durchschnitt auf den nächsten Wert der Rententabelle aufrunden und die ganze Rente ablesen.
  4. Fehlen Beitragsjahre, gilt eine tiefere Rentenskala (Teilrente).
  5. Die ganze Rente mit dem Rentenanteil multiplizieren und auf ganze Franken aufrunden.
IV-Rente = ganze Rente (Rentenskala, Durchschnittseinkommen) × Rentenanteil
Kinderrente = 40 % der ganzen Rente × Rentenanteil

Vom Invaliditätsgrad zum Rentenanteil

Seit 2022 ist das Rentensystem stufenlos. Unter 40 % gibt es keine Rente, zwischen 40 % und 49 % steigt der Anteil in Schritten, ab 50 % entspricht er dem IV-Grad und ab 70 % gibt es die ganze Rente. Für das Beispiel mit CHF 72’000 Durchschnittseinkommen und voller Beitragsdauer:

IV-GradRentenanteilIV-Rente pro Monat
40 %25 %CHF 570
41 %27,5 %CHF 627
45 %37,5 %CHF 855
49 %47,5 %CHF 1’083
50 %50 %CHF 1’139
55 %55 %CHF 1’253
60 %60 %CHF 1’367
69 %69 %CHF 1’572
70 %100 %CHF 2’278

Vorher wird der IV-Grad auf ganze Prozent gerundet, ab einer halben Stelle nach oben: 39,5 % gelten als 40 %. Die Ausgleichskasse rundet den Teilbetrag dann immer auf den nächsten ganzen Franken auf. Renten mit einem Anteil unter 50 % werden nur ausbezahlt, wenn Sie in der Schweiz wohnen; für EU- und EFTA-Staaten gelten Ausnahmen.

Den IV-Grad selbst, mit Valideneinkommen, LSE-Tabellenlohn und Pauschalabzug, berechnet der IV-Grad-Rechner.

Wie hoch ist eine ganze IV-Rente?

Die ganze Rente hängt vom massgebenden Durchschnittseinkommen ab. Bei voller Beitragsdauer (Rentenskala 44) gilt 2026:

Ø EinkommenGanze RenteHalbe RenteViertelsrente
CHF 15’120CHF 1’260CHF 630CHF 315
CHF 30’240CHF 1’588CHF 794CHF 397
CHF 45’360CHF 1’915CHF 958CHF 479
CHF 60’480CHF 2’117CHF 1’059CHF 530
CHF 75’600CHF 2’318CHF 1’159CHF 580
CHF 90’720CHF 2’520CHF 1’260CHF 630

Ab 2027 steigen die Renten: Die ganze Rente beträgt dann CHF 1’280 bis CHF 2’560. Wer vor dem 25. Geburtstag invalid wird und keine Beitragslücken hat, erhält mindestens CHF 1’680 für eine ganze Rente (2026). Wer weniger als 3 Beitragsjahre hat, erhält keine ordentliche Rente. Eine ausserordentliche Rente gibt es für Personen, die in der Schweiz wohnen und vor dem 1. Dezember des Jahres nach ihrem 22. Geburtstag invalid wurden: die Minimalrente von CHF 1’260, bei Invalidität vor dem 1. Dezember des Jahres nach dem 20. Geburtstag CHF 1’680.

Beispiel: IV-Grad 60 %, zwei Kinder, Pensionskasse

Ø Einkommen CHF 72’000, aufgerundet auf TabellenwertCHF 72’576
Ganze Rente, Rentenskala 44CHF 2’278
IV-Rente 60 %CHF 1’367
Zwei KinderrentenCHF 1’094
Invalidenrente Pensionskasse mit Kinderrenten (BVG-Minimum)CHF 1’516.78
Total pro MonatCHF 3’977.78

Der Mann ist 46 Jahre alt, hat ein Altersguthaben von CHF 150’000 und verdiente zuletzt CHF 80’000. Zusammen ersetzen IV und Pensionskasse 59,7 % seines letzten Lohns.

Häufige Fehler bei der Berechnung

  • Den letzten Lohn statt des Durchschnitts über alle Beitragsjahre nehmen: Das überschätzt die Rente oft deutlich.
  • Mit Viertels- und halben Renten rechnen, obwohl seit 2022 das stufenlose System gilt.
  • Bei der Viertelsrente falsche Grenzen nehmen: Bei voller Beitragsdauer liegt sie zwischen CHF 315 und CHF 630.
  • Eine 13. Rente dazuzählen: Diese gibt es nur für AHV-Altersrenten.

Kinderrenten und Plafonierung bei Ehepaaren

Für jedes Kind unter 18 Jahren oder in Ausbildung bis 25 gibt es eine Kinderrente von 40 % der ganzen Rente, multipliziert mit dem gleichen Rentenanteil. Eine ganze Kinderrente beträgt 2026 zwischen CHF 504 und CHF 1’008. Übersteigen die Renten der Familie 90 % des massgebenden Einkommens, werden die Kinderrenten gekürzt, aber nie unter einen Mindestbetrag.

Bei Verheirateten, die beide eine Rente beziehen, dürfen die beiden Renten zusammen höchstens 150 % der Maximalrente betragen, also CHF 3’780 pro Monat. Erhält der Ehepartner die maximale AHV-Rente von CHF 2’520 und Sie eine ganze IV-Rente in gleicher Höhe, werden beide auf CHF 1’890 gekürzt. Bezieht der eine Ehegatte eine AHV-Rente und der andere höchstens 50 % einer ganzen IV-Rente, gibt es keine Plafonierung.

Wie die Plafonierung bei zwei Altersrenten wirkt, zeigt der Rechner für die AHV-Ehepaarrente. Für Hinterbliebene gibt es den Rechner für die Witwenrente.

Invalidenrente der Pensionskasse (BVG)

Waren Sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit in einer Pensionskasse versichert, zahlt auch diese eine Invalidenrente. Im BVG-Minimum rechnet die Kasse Ihr heutiges Altersguthaben plus alle Altersgutschriften bis zum Referenzalter, ohne Zins und auf Ihrem letzten koordinierten Lohn. Davon 6,8 % ergeben die ganze Rente, der Anteil richtet sich nach dem IV-Grad wie bei der IV. Für jedes Kind kommt eine Kinderrente von 20 % dazu.

Im Beispiel wächst das Guthaben rechnerisch auf CHF 318’651. Die ganze BVG-Invalidenrente beträgt CHF 21’668.27 pro Jahr, mit 60 % sind es CHF 13’000.96. Viele Kassen versichern mehr, oft einen festen Prozentsatz des versicherten Lohns. Übersteigen IV, Pensionskasse und Unfallversicherung zusammen 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes, darf die Kasse kürzen.

Wie Ihr Altersguthaben entsteht, erklärt der Rechner für die Pensionskassenrente, den Beitrag auf dem Lohn der Rechner für den BVG-Abzug.

Invalidenrente der Unfallversicherung (UVG)

Nach einem Unfall zahlt zusätzlich die Unfallversicherung, schon ab 10 % Invalidität. Ihre Rente beträgt 80 % des versicherten Verdienstes mal den Invaliditätsgrad, höchstens auf CHF 148’200 Lohn. Besteht auch eine IV-Rente, zahlt sie eine Komplementärrente: IV und UVG zusammen höchstens 90 % des versicherten Verdienstes. Bei voller Invalidität und CHF 80’000 Lohn ergibt das CHF 3’722.00 pro Monat zur IV-Rente von CHF 2’278. Mit zwei Kinderrenten der IV sinkt die Komplementärrente auf CHF 1’900.00.

War der Versicherte beim Unfall älter als 45, wird die UVG-Rente ab dem Referenzalter gekürzt. Bis die Rente beginnt, zahlt die Unfallversicherung ein Taggeld, siehe Unfalltaggeld berechnen; bei Krankheit gilt oft das Krankentaggeld.

IV-Renten mit Anspruch vor 2022

Bis Ende 2021 gab es Viertelsrenten: ein Viertel ab 40 %, eine halbe Rente ab 50 %, drei Viertel ab 60 %, eine ganze Rente ab 70 %. Wer am 1. Januar 2022 schon 55 Jahre alt war, behält dieses System. Für Jüngere bleibt der bisherige Anspruch bestehen, bis sich der IV-Grad um mindestens 5 Prozentpunkte ändert. Wer damals jünger als 30 war, wechselt spätestens 2032 ins neue System, ohne dass der Betrag sinkt. Bei 55 % IV-Grad macht das einen Unterschied: nach altem Recht CHF 1’139, nach neuem CHF 1’253 pro Monat.

Wann beginnt und wann endet die IV-Rente?

Eine Rente setzt voraus, dass Eingliederungsmassnahmen wie Umschulung oder Arbeitsvermittlung nicht oder nicht mehr helfen, dass Sie ein Jahr lang durchschnittlich zu mindestens 40 % arbeitsunfähig waren (Wartejahr) und danach zu mindestens 40 % invalid bleiben. Sie beginnt frühestens sechs Monate nach der Anmeldung bei der IV-Stelle und nie vor dem Monat nach dem 18. Geburtstag. Melden Sie sich deshalb früh an, auch wenn noch Lohn oder Taggeld fliesst. Die IV-Rente endet, wenn Sie das Referenzalter erreichen. Dann folgt die AHV-Altersrente, die mindestens gleich hoch ist und 13-mal ausbezahlt wird.

Wie hoch die Altersrente danach ausfällt, zeigt der AHV-Rentenrechner. Ob das Einkommen insgesamt reicht, prüft der Rechner für die Vorsorgelücke.

Häufige Fragen

Wie viel IV-Rente bekomme ich bei 50 Prozent?

50 % einer ganzen Rente. Bei voller Beitragsdauer sind das 2026 zwischen CHF 630 und CHF 1’260 pro Monat, je nach Durchschnittseinkommen. Mit CHF 72’000 Durchschnittseinkommen sind es CHF 1’139, dazu für jedes Kind eine halbe Kinderrente. Fehlen Beitragsjahre, ist es weniger.

Ab welchem IV-Grad gibt es eine ganze Rente?

Ab 70 %. Zwischen 50 % und 69 % entspricht der Rentenanteil dem IV-Grad, darunter gibt es ab 40 % eine kleinere Teilrente und unter 40 % keine Rente. Im Beispiel mit CHF 72’000 Durchschnittseinkommen sind das CHF 2’278 für die ganze Rente und CHF 1’367 bei 60 %. Wie der IV-Grad entsteht, zeigt der Rechner für den IV-Grad.

Erhalten IV-Rentner eine 13. Rente?

Nein. Die 13. Rente gilt nur für AHV-Altersrenten, die IV-Rente wird zwölfmal ausbezahlt: Bei CHF 1’367 pro Monat sind das CHF 16’404 im Jahr. Ab dem Referenzalter wird sie durch die AHV-Altersrente abgelöst, dann gibt es auch die 13. Rente.

Wie viel zahlt die Pensionskasse bei Invalidität?

Im BVG-Minimum 6,8 % des hochgerechneten Altersguthabens, also inklusive der künftigen Altersgutschriften bis zum Referenzalter ohne Zins, abgestuft wie bei der IV. Mit CHF 150’000 Altersguthaben, CHF 80’000 Lohn und 60 % IV-Grad sind das im Beispiel CHF 13’000.96 pro Jahr. Viele Kassen versichern mehr. Massgebend ist Ihr Vorsorgeausweis.

Was zahlt die Unfallversicherung zusätzlich zur IV?

Eine Komplementärrente: IV und Unfallversicherung zusammen höchstens 90 % des versicherten Verdienstes, der auf CHF 148’200 pro Jahr begrenzt ist, die Kinderrenten der IV eingerechnet. Bei voller Invalidität, CHF 80’000 Lohn und einer IV-Rente von CHF 2’278 zahlt die Unfallversicherung CHF 3’722.00 pro Monat, zusammen CHF 6’000.00.

Ist die IV-Rente im Kanton Zürich, Bern oder Aargau gleich hoch?

Ja. Die IV ist eidgenössisch. Die IV-Stelle Ihres Kantons bestimmt den IV-Grad, die Ausgleichskasse berechnet die Rente nach denselben Tabellen: Bei 60 % IV-Grad und CHF 72’000 Durchschnittseinkommen sind es in Zürich, Bern und Aargau gleichermassen CHF 1’367 pro Monat. Unterschiede gibt es erst bei den Steuern.

Warum ist meine IV-Rente tiefer als im Rechner?

Häufige Gründe sind Beitragslücken, ein tieferes Durchschnittseinkommen als der letzte Lohn oder die Plafonierung mit der Rente des Ehepartners. Die genauen Zahlen stehen in Ihrem individuellen Konto (IK-Auszug), den Sie bei Ihrer Ausgleichskasse kostenlos bestellen können.

Muss ich die IV-Rente versteuern?

Ja. IV-Renten sind wie AHV-Renten vollständig als Einkommen steuerbar, beim Bund und im Kanton. Das gilt auch für die Kinderrenten, die der berechtigte Elternteil versteuert, und in der Regel für die Invalidenrenten von Pensionskasse und Unfallversicherung. Steuerfrei sind die Ergänzungsleistungen. Bei einer IV-Rente von CHF 1’367 pro Monat sind CHF 16’404 pro Jahr als Einkommen zu deklarieren.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet die IV-Stelle Ihres Kantons, siehe AHV/IV Merkblatt 4.04: Invalidenrenten der IV. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.