Rente der Pensionskasse berechnen

Pensionskasse Rente berechnen mit den Zahlen Ihres Vorsorgeausweises: Der Rechner rechnet Ihr Altersguthaben mit Gutschriften und Zins bis zur Pensionierung hoch, wendet den Umwandlungssatz an und zeigt Rente, Kapitalbezug und den Effekt eines Einkaufs. Mit den BVG-Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Ihre Angaben

45 Jahre im 2026
Ihr Referenzalter: 65 Jahre. Vor 63 nur, wenn das Reglement es erlaubt.

Vorsorgeausweis

Total, inklusive Überobligatorium.
AHV-pflichtiger Lohn inklusive 13. Monatslohn.
Heute: CHF 53’540 pro Jahr.
Sparbeitrag von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zusammen.

Umwandlung

BVG-Mindestzins 2026: 1,25 %.
Satz Ihrer Kasse im Pensionierungsalter.
Gesetzlich dürfen Sie mindestens 25 % als Kapital beziehen.
Einkauf und Lohnentwicklung
Freiwillige Einzahlung, höchstens laut Ausweis.
Durchschnitt bis zur Pensionierung.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.

Inhalt
  1. So wird die Rente berechnet
  2. Altersguthaben hochrechnen
  3. Beispiel mit CHF 120’000
  4. Der Umwandlungssatz
  5. Was auf dem Vorsorgeausweis steht
  6. Rente, Kapital oder beides
  7. Mehr Rente dank Einkauf
  8. Frühpensionierung und Aufschub
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

So berechnen Sie die Rente der Pensionskasse

Die Rente aus der 2. Säule beruht auf einem einfachen Prinzip: Während des Berufslebens wächst auf Ihrem Konto bei der Pensionskasse ein Altersguthaben. Bei der Pensionierung wird es mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgerechnet. Wer die BVG-Rente berechnen will, braucht also zwei Zahlen: das Alterskapital im Pensionierungsalter und den Umwandlungssatz der Kasse.

Alterskapital = Guthaben heute + Altersgutschriften + Zinsen + Einkäufe
Jahresrente = Alterskapital × Umwandlungssatz
Monatsrente = Jahresrente / 12
Umwandlungssatz = Jahresrente / Alterskapital × 100

Der Rechner beginnt mit dem Guthaben auf Ihrem Vorsorgeausweis und rechnet Jahr für Jahr weiter, wie es auch die Kassen tun. Ohne Ausweis können Sie mit dem BVG-Minimum rechnen: Dann entspricht die Rechnung dem gesetzlichen Mindestschutz.

Altersguthaben hochrechnen mit Gutschriften und Zins

Um das Alterskapital zu berechnen, geht der Rechner wie Ihre Kasse vor. Am Ende jedes Jahres schreibt die Pensionskasse zwei Beträge gut: den Zins auf dem Guthaben vom Jahresanfang und die Altersgutschriften des Jahres, also die Sparbeiträge von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Im Jahr der Pensionierung zählen Zins und Gutschrift nur bis zum Monat, in dem Sie das Rentenalter erreichen. Die gesetzlichen Gutschriften betragen 7 % ab 25, 10 % ab 35, 15 % ab 45 und 18 % ab 55 Jahren, gerechnet auf dem koordinierten Lohn (Lohn bis CHF 90’720 minus CHF 26’460).

Den Zins legt jede Kasse selbst fest. Für das BVG-Obligatorium gilt ein Mindestzins von 1,25 % (2026). Viele Kassen haben in guten Börsenjahren deutlich mehr bezahlt, in schlechten nur das Minimum. Rechnen Sie deshalb mit mehreren Zinssätzen. Im Beispiel unten verändert der Zins das Alterskapital so:

ProjektionszinsAlterskapitalRente pro Monat (6,8 %)
0 %CHF 301’501CHF 1’708.50
1,25 %CHF 359’063CHF 2’034.69
1,75 %CHF 385’631CHF 2’185.24
2,5 %CHF 429’844CHF 2’435.78

Wie die Altersgutschriften als BVG-Abzug auf Ihrer Lohnabrechnung erscheinen, zeigt der Rechner für den BVG-Abzug. Den reinen Zinseszinseffekt rechnet der Zinseszinsrechner.

Beispiel: CHF 120’000 Guthaben mit 45 Jahren

Ein Mann mit Jahrgang 1981, geboren im Juni, hat am 1. Januar 2026 ein Altersguthaben von CHF 120’000, davon CHF 72’000 im Obligatorium. Er verdient CHF 80’000 im Jahr und ist im BVG-Minimum versichert. Sein koordinierter Lohn beträgt CHF 53’540, im ersten Jahr erhält er eine Gutschrift von CHF 8’031 und CHF 1’500 Zins.

Vom Guthaben heute zur Rente mit 65

Guthaben am 1. Januar 2026CHF 120’000
Altersgutschriften bis zur Pensionierung+CHF 181’501
Zinsen zu 1,25 %+CHF 57’562
Alterskapital Ende Juni 2046CHF 359’063
Rente pro Jahr mit 6,8 %CHF 24’416.28
Rente pro Monat ab Juli 2046CHF 2’034.69

Rechnet seine Kasse mit 4,74 % auf dem ganzen Guthaben, käme er nur auf CHF 1’418.30 pro Monat. Weil aber CHF 297’141 seines Guthabens obligatorisch sind, muss die Kasse mindestens CHF 1’683.80 zahlen. Das entspricht einem effektiven Satz von 5,63 %.

Der Umwandlungssatz und die Sätze der Kassen

Der Umwandlungssatz gibt an, wie viel Prozent des Alterskapitals jedes Jahr als Rente ausbezahlt werden. Das Gesetz schreibt im Referenzalter mindestens 6,8 % vor, allerdings nur für das obligatorische Guthaben. Die Reform mit einem tieferen Mindestsatz wurde im September 2024 an der Urne abgelehnt, der Satz bleibt also unverändert. Weil die Lebenserwartung gestiegen ist und die Zinsen tief sind, wenden die meisten Kassen auf das ganze Guthaben einen tieferen, umhüllenden Satz an.

Den Umwandlungssatz Ihrer Kasse berechnen Sie selbst aus dem Vorsorgeausweis: projizierte Altersrente geteilt durch das projizierte Alterskapital. Im Beispiel zahlt eine Kasse mit 4,74 % wegen der BVG-Mindestrente CHF 20’205.55 pro Jahr aus CHF 359’063 Kapital, effektiv also 5,63 %. Diesen effektiven Satz zeigt auch der Rechner.

UmwandlungssatzKasseRente pro Monat im Beispiel
6,8 % BVG-Mindestsatz CHF 2’034.69
4,74 % Pensionskasse Credit Suisse CHF 1’683.80
4,78 % BVK Zürich, Jahrgang 1961 CHF 1’683.80
4,67 % BVK Zürich, Jahrgang 1970 CHF 1’683.80

Die Werte in der Tabelle berücksichtigen schon die BVG-Mindestrente: Deshalb liegt die Rente bei den tiefen Sätzen über dem, was die blosse Multiplikation ergäbe. Wer einen grossen überobligatorischen Teil hat, spürt den tiefen Satz voll.

Häufige Fehler bei der Umwandlung

  • Den Mindestsatz von 6,8 % auf das ganze Guthaben anwenden, obwohl er nur für den obligatorischen Teil gilt.
  • Umgekehrt nur den tiefen Satz der Kasse rechnen und vergessen, dass die BVG-Mindestrente garantiert ist.
  • Den Umwandlungssatz für 65 bei einer Frühpensionierung verwenden.
  • Mit einem einheitlichen Satz für alle Kassen rechnen: Die Unterschiede zwischen den Kassen sind gross.

Was auf Ihrem Vorsorgeausweis steht

Die Pensionskasse schickt Ihnen jedes Jahr einen Vorsorgeausweis. Für den Rechner brauchen Sie diese Angaben:

  • Altersguthaben per 1. Januar, total und «davon BVG» (Obligatorium oder Schattenrechnung).
  • Versicherter Lohn und die jährlichen Spar- oder Altersgutschriften.
  • Der Projektionszins und der Umwandlungssatz, mit denen die Kasse die Rente hochrechnet.
  • Der maximale Einkauf und allfällige Vorbezüge für Wohneigentum.
  • Die Risikoleistungen: Invalidenrente, Ehegatten- und Kinderrente, Todesfallkapital.

Die Rente der Pensionskasse ist eine Ergänzung zur AHV. Wie hoch Ihre AHV-Rente voraussichtlich ausfällt, berechnet der AHV-Rentenrechner. Für die Leistungen bei Invalidität gibt es den Rechner für die IV-Rente.

Rente, Kapital oder beides?

Sie haben das Recht, mindestens 25 % des Altersguthabens als Kapital zu beziehen, viele Kassen erlauben mehr. Mit dem Kapital tragen Sie das Anlagerisiko und das Risiko eines langen Lebens selbst, haben aber mehr Spielraum. Die Rente ist lebenslang garantiert und sichert mit 60 % auch den Ehegatten ab.

Für die Auszahlung als Kapital zählt das ganze Pensionskassenguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung, inklusive Überobligatorium. Im Beispiel ergibt ein Kapitalbezug von 25 % einmalig CHF 89’766, die Rente sinkt auf CHF 1’526.02 pro Monat. Rein rechnerisch hat die volle Rente das Kapital nach 14,7 Jahren eingeholt. Der Kapitalbezug wird separat zu einem tieferen Satz besteuert, die Rente dagegen jedes Jahr als Einkommen. Ist die Altersrente kleiner als 10 % der minimalen AHV-Altersrente, also unter CHF 1’512 pro Jahr (2026), darf die Kasse statt der Rente das ganze Kapital auszahlen.

Wie die Bundessteuer auf dem Einkommen oder auf einer Kapitalleistung ausfällt, zeigt der Rechner für die direkte Bundessteuer. Bei Verheirateten lohnt sich auch ein Blick auf die Witwen- und Witwerrente.

Mehr Rente dank Einkauf

Mit einem freiwilligen Einkauf schliessen Sie Lücken, die durch Lohnerhöhungen, Teilzeit oder einen Auslandaufenthalt entstanden sind. Der Betrag ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Ein Einkauf von CHF 50’000 im Jahr 2030 erhöht im Beispiel das Alterskapital auf CHF 419’681 und die Rente um CHF 4’122.02 pro Jahr. Wichtig: Was Sie einkaufen, dürfen Sie 3 Jahre lang nicht als Kapital beziehen. Massgebend ist das Datum: Wer wie im Beispiel ab Juli 2046 Kapital bezieht, muss den Einkauf vor dem 1. Juli 2043 einzahlen. Sonst fordert das Steueramt die Steuerersparnis aus dem Einkauf zurück. Haben Sie Geld für Wohneigentum vorbezogen, müssen Sie dieses zuerst zurückzahlen.

Frühpensionierung und Aufschub in der Pensionskasse

Wer früher in Pension geht, verliert gleich doppelt: Es fehlen Gutschriften und Zinsen, und der Umwandlungssatz ist tiefer, weil die Rente länger bezahlt wird. Im Beispiel sinkt das Alterskapital bei einer Pensionierung mit 63 auf CHF 331’333. Selbst mit dem gleichen Satz von 6,8 % wären das nur CHF 1’877.55 statt CHF 2’034.69 pro Monat, und die meisten Kassen senken den Satz zusätzlich. Tragen Sie für eine Frühpensionierung den Satz aus Ihrem Reglement ein. Umgekehrt steigt die Rente, wenn Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten und den Bezug bis höchstens 70 aufschieben.

Bei der Frühpensionierung kürzt auch die AHV ihre Rente, und es sind weiter AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige fällig. Den Gesamteffekt zeigt der Rechner für die Frühpensionierung.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Pensionskassenrente?

Altersguthaben im Pensionierungsalter mal Umwandlungssatz ergibt die Jahresrente. Das Guthaben bei der Pensionierung rechnen Sie aus dem heutigen Guthaben laut Vorsorgeausweis plus den künftigen Altersgutschriften und Zinsen hoch. Wer mit 45 Jahren CHF 120’000 hat, kommt im BVG-Minimum auf CHF 359’063; mit 6,8 % sind das CHF 24’416.28 pro Jahr oder CHF 2’034.69 pro Monat.

Warum ist mein Umwandlungssatz tiefer als 6,8 %?

Die 6,8 % gelten nur für das BVG-Obligatorium. Viele Kassen wenden einen tieferen, umhüllenden Satz auf das ganze Guthaben an, etwa 4,74 %. Sie müssen aber mindestens die BVG-Mindestrente zahlen, also 6,8 % des obligatorischen Guthabens.

Wie viel Kapital kann ich beziehen?

Gesetzlich mindestens 25 % des Altersguthabens. Viele Reglemente erlauben bis zu 100 Prozent. Wer verheiratet ist, braucht die schriftliche Zustimmung des Ehegatten. Bis wann Sie den Kapitalbezug anmelden müssen, steht im Reglement.

Mit welchem Zins wird das Altersguthaben verzinst?

Auf dem obligatorischen Teil mindestens mit dem BVG-Mindestzins von 1,25 % (2026). Über den Zins auf dem Rest entscheidet die Kasse jedes Jahr selbst. Für 2027 hat der Bundesrat noch nicht entschieden, die BVG-Kommission empfiehlt 1,75 %.

Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Ein Einkauf erhöht Rente oder Kapital und ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das eingekaufte Geld darf aber 3 Jahre lang nicht als Kapital bezogen werden. Im Beispiel bringen CHF 50’000 Einkauf CHF 4’122.02 mehr Rente pro Jahr.

Ab wann kann ich die Pensionskassenrente beziehen?

Gesetzlich frühestens mit 63, das Reglement kann einen Bezug ab 58 erlauben. Wer weiterarbeitet, kann die Rente bis 70 aufschieben, wenn das Reglement es vorsieht. Bei einem früheren Bezug sinkt der Umwandlungssatz.

Gibt es eine 13. Pensionskassenrente?

Nein. Die 13. Rente gibt es nur bei der AHV-Altersrente. Die Pensionskasse zahlt zwölf Monatsrenten und passt sie nur an die Teuerung an, wenn ihre Finanzlage es erlaubt. Was AHV und Pensionskasse zusammen ergeben, zeigt der Rechner für die Vorsorgelücke.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihre Pensionskasse, siehe Fedlex: Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 13 bis 16, 37 und 79b. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.