Frühpensionierung berechnen
Frühpensionierung berechnen mit allen Folgen: Der Rechner zeigt, wie stark die AHV-Rente beim Vorbezug sinkt, welche AHV-Beiträge Sie als Nichterwerbstätige bis zum Referenzalter zahlen, was die Pensionskasse vorzeitig auszahlt und ab welchem Alter sich ein Vorbezug nicht mehr lohnt. Mit den Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
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Pensionierung
AHV-Rente im Referenzalter
AHV-Beiträge bis zum Referenzalter
Pensionskasse und Einkommensbedarf
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Inhalt
So funktioniert die Berechnung der Frühpensionierung
Wer vor dem Referenzalter aufhört zu arbeiten, verliert an mehreren Stellen Geld. Der Lohn fällt weg, die Pensionskasse zahlt eine tiefere Rente, und wer die AHV vorbezieht, erhält sie lebenslang gekürzt. Gleichzeitig laufen die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige weiter. Für eine vollständige Berechnung der vorzeitigen Pensionierung braucht es deshalb vier Teile:
- die AHV-Rente während des Vorbezugs: eine Teilrente, weil die letzten Beitragsjahre noch fehlen, minus die Kürzung;
- die AHV-Rente ab dem Referenzalter: neu berechnet mit allen Beitragsjahren, minus einen festen Kürzungsbetrag;
- die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige bis zum Referenzalter;
- die Rente der Pensionskasse aus einem kleineren Altersguthaben mit einem tieferen Umwandlungssatz.
AHV ab Referenzalter = neu berechnete Rente − fester Kürzungsbetrag
Pensionskassenrente = Altersguthaben bei der Pensionierung × Umwandlungssatz
Die Kürzungssätze und Rententabellen sind die offiziellen der AHV. Für die Pensionskasse rechnet der Rechner mit Ihrem Altersguthaben, den jährlichen Altersgutschriften und einem Zins. Am genauesten wird die AHV-Berechnung bei vorzeitiger Pensionierung, wenn Sie die Rente aus einer Vorausberechnung der Ausgleichskasse eingeben.
Wie stark die AHV-Rente beim Vorbezug sinkt
Die Kürzung hängt von der Dauer des Vorbezugs ab und gilt monatsweise. Sie wird auf der Rente berechnet, die Sie während des Vorbezugs beziehen, und beim Referenzalter als fester Frankenbetrag festgelegt. Auf eine Rente von CHF 2’379 gerechnet, ergibt das die folgenden Beträge; weil die Rente während des Vorbezugs eine etwas tiefere Teilrente ist, fällt die Kürzung im Einzelfall ein paar Franken kleiner aus (im Beispiel unten CHF 309 statt CHF 324):
| Vorbezug | Kürzungssatz | Kürzung pro Monat |
|---|---|---|
| 3 Monate | 1,7 % | CHF 40 |
| 6 Monate | 3,4 % | CHF 81 |
| 12 Monate | 6,8 % | CHF 162 |
| 18 Monate | 10,2 % | CHF 243 |
| 24 Monate | 13,6 % | CHF 324 |
Ab dem Referenzalter ist die Einbusse kleiner, als viele Ratgeber schreiben, die einfach 86,4 % der vollen Rente rechnen: Der feste Kürzungsbetrag wird auf der Teilrente des Vorbezugs berechnet, und die Beitragsjahre während des Vorbezugs zählen wieder mit, sofern Sie die Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlt haben. Während des Vorbezugs ist die Rente dagegen tiefer, weil die letzten Beitragsjahre noch fehlen. Kinderrenten gibt es in dieser Zeit keine, und der Vorbezug lässt sich nur bei einer IV-Rente widerrufen.
Beispiel: zwei Jahre Vorbezug mit 63
Ein Mann mit Jahrgang 1965 hat ein Durchschnittseinkommen von CHF 80’000 und keine Beitragslücken. Er hört mit 63 auf zu arbeiten und bezieht die AHV ab April 2028 vor, also 24 Monate vor dem Referenzalter.
AHV-Rente mit Vorbezug von 24 Monaten
| Rente im Referenzalter ohne Vorbezug (Skala 44) | CHF 2’379 |
| Teilrente beim Vorbezug (Skala 42) | CHF 2’271 |
| − Kürzung 13,6 % | −CHF 309 |
| AHV während des Vorbezugs | CHF 1’962 |
| Rente im Referenzalter mit allen Beitragsjahren | CHF 2’379 |
| − fester Kürzungsbetrag | −CHF 309 |
| AHV ab April 2030, lebenslang | CHF 2’070 |
|---|
Ohne Beiträge als Nichterwerbstätige fehlte ihm ein Beitragsjahr, und ab dem Referenzalter blieben nur CHF 2’016. Das Jahr 2028 zählt trotzdem ganz, weil seine Lohnbeiträge bis März 2028 den Mindestbeitrag übersteigen. Seine Pensionskasse zahlt bei einem Umwandlungssatz von 6,4 % rund CHF 2’606 pro Monat statt CHF 3’066 im Referenzalter.
Was kostet eine Frühpensionierung mit 63? Im Beispiel fehlen dem Mann lebenslang CHF 4’017 AHV-Rente pro Jahr (mit der 13. AHV-Rente) und CHF 5’520 Pensionskassenrente pro Jahr. Dazu kommen CHF 3’577 AHV-Beiträge bis zum Referenzalter und 2 Jahre ohne Lohn.
Sonderregeln für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969
Als Ausgleich für das höhere Referenzalter können Frauen dieser Jahrgänge ab 62 und bis zu drei Jahre vorbeziehen, mit tieferen Kürzungssätzen. Diese hängen vom massgebenden Durchschnittseinkommen beim Vorbezug ab:
| Vorbezug | bis CHF 60’480 | bis CHF 75’600 | darüber |
|---|---|---|---|
| 12 Monate | 0 % | 2,5 % | 3,5 % |
| 24 Monate | 2 % | 4,5 % | 6,5 % |
| 36 Monate | 3 % | 6,5 % | 10,5 % |
Wer vorbezieht, verliert aber den lebenslangen Rentenzuschlag, den Frauen der Übergangsgeneration sonst zusätzlich zur Rente erhalten. Eine Frau mit Jahrgang 1964 und einem Durchschnittseinkommen von CHF 60’480 erhält ohne Vorbezug CHF 2’277 inklusive Zuschlag. Mit einem Jahr Vorbezug gibt es zwar keine Kürzung, doch ab dem Referenzalter fehlt der Zuschlag, und es bleiben CHF 2’117. Mit drei Jahren Vorbezug ab 62 erhält sie CHF 1’913 und danach CHF 2’058 pro Monat.
Teilvorbezug und Aufschub kombinieren
Statt der ganzen Rente können Sie 20 bis 80 Prozent vorbeziehen, etwa bei einer Teilpensionierung. Gekürzt wird nur dieser Teil. Im Beispiel des Merkblatts 3.04 bezieht ein Mann 60 % seiner Teilrente von CHF 2’463 um 15 Monate vor: CHF 1’478 minus 8,5 % ergibt CHF 1’352. Den Rest der Rente können Sie ab dem Referenzalter beziehen oder aufschieben. Ein Aufschub um ein bis fünf Jahre erhöht die Rente lebenslang um 5,2 % bis 31,5 %. Verheiratete entscheiden darüber unabhängig voneinander; wie ein Vorbezug mit der Plafonierung zusammenspielt, zeigt der Rechner für die AHV-Rente von Ehepaaren.
AHV-Beiträge bis zum Referenzalter
Wer nicht mehr erwerbstätig ist, zahlt bis zum Referenzalter Beiträge als Nichterwerbstätige. Grundlage ist das Vermögen plus das 20-fache Renteneinkommen. Dazu gehören die vorbezogene AHV-Rente mit der 13. Rente, die Pensionskassenrente und Überbrückungsrenten. Der Beitrag beträgt 2026 mindestens CHF 530 und höchstens CHF 26’500 pro Jahr. Verheiratete zahlen je auf der Hälfte; arbeitet der Ehepartner und zahlt mindestens CHF 1’060, entfallen die Beiträge.
Der Vorbezug kann diese Beiträge erhöhen. Mit CHF 500’000 Vermögen und CHF 30’000 Pensionskassenrente im Jahr zahlt ein Alleinstehender CHF 2’226; mit einer vorbezogenen AHV-Rente von CHF 2’078 im Monat werden es CHF 3’286. Die genaue Tabelle und alle Sonderfälle finden Sie beim Rechner für die AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen.
Abgerechnet wird pro Kalenderjahr. Im Jahr der Pensionierung zählen die Beiträge auf dem Lohn der ersten Monate: Erreichen sie den Mindestbeitrag und die Hälfte des Beitrags als Nichterwerbstätige, gelten Sie dieses Jahr noch als erwerbstätig und zahlen nichts zusätzlich. Im Jahr des Referenzalters schulden Sie nur die Monatsbeiträge bis zum Monat, in dem Sie es erreichen. Der Mann aus dem Beispiel zahlt deshalb im Jahr 2028 keine Nichterwerbstätigenbeiträge, danach CHF 2’883 für ein ganzes Jahr und CHF 694 für die letzten 3 Monate, zusammen CHF 3’577.
Pensionskasse bei Frühpensionierung
Das BVG legt den Umwandlungssatz von 6,8 % nur für das Referenzalter fest und nur für den obligatorischen Teil. Viele Pensionskassen erlauben eine Pensionierung ab 58 und senken den Umwandlungssatz dann um rund 0,2 Prozentpunkte pro Jahr. Dazu fehlen die Altersgutschriften und Zinsen der letzten Jahre. Der Rechner nimmt diese Senkung als Annahme; den Satz Ihrer Kasse finden Sie im Reglement oder auf dem Vorsorgeausweis. Manche Kassen zahlen bis zum Referenzalter eine Überbrückungsrente, oft auf Kosten des eigenen Guthabens. Wenn Sie einen Teil als Kapital beziehen, zahlen Sie einmalig eine reduzierte Steuer: siehe direkte Bundessteuer. Mehr zur zweiten Säule im Pensionskassen-Rechner.
Lohnt sich der Vorbezug?
Der Vorbezug bringt früher Geld, dafür fehlt später jeden Monat ein fester Betrag. Im Beispiel erhält der Mann während 24 Monaten je CHF 1’962 und danach CHF 309 pro Monat weniger als ohne Vorbezug. Gleich viel erhalten hätte er im Alter von rund 77 Jahren und 8 Monaten. Lebt er länger, war der Vorbezug finanziell ein Verlust. Die 13. AHV-Rente ändert daran nichts, weil sie beide Varianten gleich erhöht.
Ob sich eine Frühpensionierung lohnt, hängt weniger vom Break-even ab als von der Frage, ob das Einkommen bis zum Referenzalter reicht. Geben Sie im Rechner Ihr gewünschtes Einkommen ein, um die Lücke zu sehen. Wie Sie diese mit der Säule 3a, Einkäufen in die Pensionskasse oder Vermögen schliessen, zeigt der Rechner für die Vorsorgelücke. Ihre AHV-Rente ohne Vorbezug berechnen Sie mit dem AHV-Rentenrechner.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich die AHV-Rente vorbeziehen?
Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, monatsweise und um höchstens zwei Jahre. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 können schon ab 62 vorbeziehen. Die Pensionskasse erlaubt je nach Reglement einen Rücktritt ab 58.
Wie stark wird die AHV-Rente gekürzt?
Um 6,8 % pro Vorbezugsjahr, bei zwei Jahren um 13,6 %. Die Kürzung wird beim Referenzalter als fester Frankenbetrag festgelegt und gilt lebenslang. Für Frauen der Übergangsgeneration gelten je nach Einkommen tiefere Sätze.
Muss ich nach der Frühpensionierung weiter AHV-Beiträge zahlen?
Ja, als Nichterwerbstätige bis zum Referenzalter: 2026 zwischen CHF 530 und CHF 26’500 pro Jahr, berechnet aus dem Vermögen plus dem 20-fachen Renteneinkommen. Die vorbezogene AHV-Rente und die Pensionskassenrente zählen dabei mit. Wer nicht zahlt, hat Beitragslücken.
Erhalte ich die 13. AHV-Rente auch beim Vorbezug?
Ja. Wer im Dezember eine Altersrente bezieht, erhält einen Zwölftel der im Jahr bezogenen Rente zusätzlich, auch wenn sie vorbezogen und gekürzt ist. Im Beispiel mit zwei Jahren Vorbezug sind das CHF 1’962 während des Vorbezugs und CHF 2’070 ab dem Referenzalter. Im ersten Jahr gibt es sie anteilig für die Monate mit Rente.
Kann ich nur einen Teil der AHV-Rente vorbeziehen?
Ja, zwischen 20 und 80 Prozent. Gekürzt wird nur der vorbezogene Teil. Den Rest erhalten Sie ab dem Referenzalter oder Sie schieben ihn auf. Im Beispiel des Merkblatts 3.04 bezieht ein Mann 60 % seiner Teilrente von CHF 2’463 um 15 Monate vor: CHF 1’478 minus 8,5 % Kürzung ergibt CHF 1’352 pro Monat.
Ab welchem Alter lohnt sich ein Vorbezug nicht mehr?
Bei zwei Jahren Vorbezug und bezahlten Beiträgen bis zum Referenzalter liegt der Break-even bei rund 77 Jahren und 8 Monaten. Wer länger lebt, hätte mit der ungekürzten Rente insgesamt mehr erhalten.
Ändern die Kürzungssätze 2027?
Bisher nicht. Die Reform AHV 21 erlaubt neue Sätze, der Bundesrat hat aber keine beschlossen. Neue Regeln für den flexiblen Rentenbezug plant der Bundesrat mit der Reform AHV 2030; die Vernehmlassung dazu ist im September 2026 zu Ende gegangen, ein Beschluss des Parlaments fehlt.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- AHV/IV Merkblatt 3.04: Flexibler Rentenbezug
- AHV/IV Merkblatt 2.03: Beiträge der Nichterwerbstätigen
- Fedlex: AHVV Art. 56bis und 56quater (Kürzungssätze)
- BSV: Berechnungsvorschriften der AHV/IV-Renten (Vorbezug und Aufschub)
- Fedlex: BVG Art. 13 und 14, BVV 2 Art. 1i (Rücktrittsalter der Pensionskasse)
- Bundesrat: Vernehmlassung zur Reform AHV 2030
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihre AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse, siehe AHV/IV Merkblatt 3.04: Flexibler Rentenbezug. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.