Zollgebühren berechnen für die Schweiz
Zollgebühren berechnen für die Schweiz: Geben Sie Warenwert, Versandkosten und Transporteur ein und sehen Sie, was bei der Lieferung dazukommt, nämlich Zoll, Einfuhr-MWST und die Verzollungsgebühr von Post oder DHL. Auch für Einkäufe im Ausland mit Wertfreigrenze und Freimengen. Mit den Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
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Wechselkurs, ausländische MWST, Geschenk
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Inhalt
Zollgebühren berechnen für ein Paket in die Schweiz
Wer im Ausland bestellt, bezahlt beim Empfang des Pakets drei Posten: allenfalls Zoll, die Einfuhr-MWST und die Gebühr des Transporteurs für die Verzollung. Zoll und Einfuhr-MWST sind die Einfuhrabgaben. Sie erhebt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), die Post oder der Kurierdienst zieht sie zusammen mit der eigenen Gebühr ein. Die Abgaben richten sich nach Bundesrecht und sind in allen Kantonen gleich. So berechnen Sie Zollkosten und Einfuhrabgaben:
- Warenwert und Versandkosten mit dem Devisenkurs des BAZG in Franken umrechnen.
- Eine auf der Rechnung ausgewiesene ausländische MWST abziehen.
- Zoll bestimmen: für Industrieprodukte null, für Lebensmittel und Agrarprodukte nach Gewicht.
- Die Einfuhr-MWST auf Warenwert, Versand, Zoll und Verzollungskosten berechnen.
- Die Gebühr des Transporteurs dazurechnen.
Einfuhr-MWST = Steuerbarer Wert × 8,1 % (oder 2,6 %)
Zusatzkosten = Zoll + Einfuhr-MWST + Gebühr des Transporteurs
Der Rechner nimmt standardmässig den Tageskurs des BAZG, so wie ihn auch die Zollanmeldung verwendet. Am 08.10.2026 galt für den Euro 0,94547 und für den US-Dollar 0,84133.
Kein Einfuhrzoll auf Industriegütern
Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz auf Industrieprodukten keinen Einfuhrzoll mehr. Kleider, Schuhe, Elektronik, Spielzeug, Kosmetik, Möbel oder Velos kommen zollfrei ins Land. Rechner und Ratgeber, die für eine Hose oder ein Handy noch Zoll ausweisen, sind veraltet.
Den Einfuhrzoll für die Schweiz berechnen Sie deshalb nur noch für Lebensmittel und Agrarprodukte, Alkohol und Tabak; bei den beiden letzten kommen Alkohol-, Bier- oder Tabaksteuer dazu. Die Zollansätze stehen im elektronischen Zolltarif Tares und gelten meist in Franken pro 100 kg Bruttogewicht, also mit Verpackung. Bei einem Ansatz von CHF 3.75 und 5’000 kg ergibt das CHF 187.50 Zoll. Zollbeträge bis CHF 5 erhebt das BAZG nicht. Für Waren mit Ursprung in einem Land mit Freihandelsabkommen gelten oft tiefere Ansätze.
Einfuhr-MWST und die 5-Franken-Grenze
Auf jeder Einfuhr ist MWST geschuldet, im Gesetz Einfuhrsteuer genannt, zu den gleichen Sätzen wie im Inland: 8,1 % für die meisten Waren, 2,6 % für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und Medikamente. Zur Bemessungsgrundlage gehören der bezahlte Preis, alle Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz (Verpackung, Fracht, Versicherung, Verzollung) und der Zoll. Nicht dazu gehört die ausländische MWST, wenn sie auf der Rechnung steht.
Beträgt die Steuer höchstens CHF 5, wird sie nicht erhoben. Das ist eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist die ganze MWST geschuldet. Bei 8,1 % bleibt ein Paket bis CHF 61.79 Warenwert inklusive Versand abgabenfrei, bei 2,6 % bis CHF 192.49. Ein Buch für EUR 40.00 mit EUR 8.00 Versand (CHF 45.38) kommt mit CHF 1.18 rechnerischer MWST also ohne Kosten an. Werden keine Abgaben erhoben, verlangen Post und DHL auch keine Verzollungsgebühr.
Geschenke, die Ihnen eine Privatperson aus dem Ausland schickt, sind bis CHF 100 Warenwert pro Sendung frei von Zoll und MWST. Ausgenommen sind Alkohol und Tabak: Sie sind auch als Geschenk abgabepflichtig. Liegt der Wert darüber, wird das Geschenk wie eine Bestellung verzollt.
Verzollungsgebühren von Post, DHL und Kurierdiensten
Die Gebühren sind Preise der Unternehmen, nicht des Bundes. Die Post verlangt CHF 13.00 für Sendungen aus der EU und CHF 16.00 aus anderen Ländern, dazu 3 % des Warenwerts inklusive Versand und Zoll, höchstens CHF 70.00. Wer die Importkosten online bezahlt, spart CHF 1.50. Die Postgebühr gehört zur Bemessungsgrundlage der MWST.
DHL verrechnet beim Europaket aus Deutschland eine Vorweisungstaxe von CHF 19.00 bis CHF 1’000 Warenwert, darüber oder bei Zoll CHF 39.50. Dazu kommt eine Vorlageprovision von 2 % der vorgeschossenen Abgaben, mindestens CHF 3.00, und auf beidem 8,1 % MWST. Für UPS, FedEx und andere Kurierdienste liegen keine verifizierten Tarife vor: Wählen Sie im Rechner «Anderer Kurierdienst» und geben Sie die Gebühr aus deren Preisliste ein.
| Warenwert inkl. Versand | Post aus der EU | Post, übrige Länder | DHL Europaket |
|---|---|---|---|
| CHF 50 | CHF 0.00 | CHF 0.00 | CHF 0.00 |
| CHF 80 | CHF 23.13 | CHF 26.37 | CHF 30.26 |
| CHF 100 | CHF 25.40 | CHF 28.64 | CHF 31.88 |
| CHF 200 | CHF 36.74 | CHF 39.98 | CHF 39.98 |
| CHF 500 | CHF 70.77 | CHF 74.01 | CHF 64.28 |
| CHF 1’000 | CHF 127.48 | CHF 130.73 | CHF 104.78 |
| CHF 2’500 | CHF 278.17 | CHF 278.17 | CHF 249.58 |
Die Beträge enthalten MWST und Gebühr für Industrieprodukte zum Normalsatz. Den Höchstbetrag von CHF 70 erreicht die Postgebühr bei CHF 1’900 Warenwert aus der EU und bei CHF 1’800 aus übrigen Ländern. Darüber steigt nur noch die MWST.
Beispiel: Bestellung aus Deutschland
Das BAZG rechnet mit einem Handstaubsauger für EUR 150.00 und EUR 12.50 Versand, geliefert von der Post. Der Kurs beträgt 0,94547:
Zusatzkosten für EUR 150.00 plus EUR 12.50 Versand
| Warenwert | CHF 141.82 |
| Versand | CHF 11.82 |
| Zoll (Industrieprodukt) | CHF 0.00 |
| Verzollungsgebühr Post (CHF 13.00 + 3 % von CHF 153.64) | CHF 17.61 |
| Einfuhr-MWST 8,1 % auf CHF 171.25 | CHF 13.87 |
| Zusatzkosten bei der Lieferung | CHF 31.48 |
|---|
Der Staubsauger kostet damit CHF 185.12 statt CHF 153.64. Mit Online-Zahlung sind es CHF 29.86 Zusatzkosten, mit DHL CHF 36.22.
Verrechnet ein deutscher Shop die deutsche MWST von 19 % trotzdem, etwa EUR 119.00 plus EUR 11.90 Versand, zieht der Zoll diese CHF 19.76 von der Bemessungsgrundlage ab. Die Zusatzkosten betragen dann CHF 25.85, der Endpreis mit der deutschen MWST CHF 149.61. Mit einem Ausfuhrnachweis erstattet Ihnen der Shop die deutsche Steuer oft zurück.
Für Pakete in die umgekehrte Richtung, von der Schweiz nach Deutschland, gelten die Regeln der EU. Gemäss der Post erhebt die EU seit dem 1. Juli 2026 auf Sendungen bis EUR 150 einen Zoll von EUR 3 pro Warenposition. Wer regelmässig über die Grenze pendelt, findet die Steuerfragen im Rechner für die Quellensteuer von Grenzgängern.
Bestellungen aus den USA, China und Grossbritannien
Für Pakete aus Ländern ausserhalb der EU verlangt die Post den höheren Grundpreis von CHF 16.00. Eine Bestellung in den USA für USD 180.00 mit USD 25.00 Versand entspricht CHF 172.47. Die Post verrechnet CHF 21.17 Gebühr und CHF 15.68 Einfuhr-MWST, total CHF 36.85. Mit DHL wären es CHF 37.75. Für Waren aus China und Grossbritannien gilt dasselbe, Zoll fällt bei Industrieprodukten auch dort nicht an.
Bestellen Sie mehrere Pakete, wird jedes einzeln verzollt, und die Gebühr fällt für jedes Paket an. Eine Sammelbestellung in einem Paket ist deshalb günstiger als mehrere kleine Sendungen, ausser jede bleibt für sich unter der 5-Franken-Grenze.
Online-Shops mit Schweizer MWST
Ausländische Versandhändler, die im Jahr mindestens CHF 100’000 mit Kleinsendungen in die Schweiz umsetzen, müssen sich im Schweizer MWST-Register eintragen. Seit 2025 gelten zudem elektronische Plattformen, die Käufer und Verkäufer zusammenbringen, selbst als Lieferanten. Diese Händler verrechnen die Schweizer MWST schon beim Kauf. Bei der Lieferung zahlen Sie dann weder Einfuhr-MWST noch Verzollungsgebühr. Ob das bei Temu, Shein, Amazon oder Zalando im Einzelfall zutrifft, sehen Sie auf der Rechnung: Steht dort eine Schweizer MWST-Nummer (CHE-… MWST), ist alles bezahlt. Im Rechner aktivieren Sie dafür «Der Shop verrechnet die Schweizer MWST». Wie viel MWST in einem Preis steckt, zeigt der MWST-Rechner.
Wertfreigrenze und Freimengen beim Einkaufen im Ausland
Wer selbst über die Grenze fährt, bezahlt bis zu einem Warenwert von CHF 150 pro Person und Tag keine MWST. Die Grenze gilt auch für Kinder. Liegt der Gesamtwert darüber, ist die MWST auf dem ganzen Einkauf geschuldet, und ein einzelner Gegenstand über CHF 150 ist immer steuerpflichtig. Unabhängig davon gelten für einige Lebensmittel, Alkohol und Tabak Freimengen. Für die Mehrmenge erhebt das BAZG Pauschalansätze, die Zoll und Verbrauchssteuern enthalten, aber keine MWST:
| Ware | Frei pro Person und Tag | Abgabe auf der Mehrmenge |
|---|---|---|
| Fleisch und Fleischwaren (ohne Wild) | 1 kg | CHF 17.00 pro kg, über 10 kg CHF 23.00 |
| Butter, Rahm | 1 kg/l | CHF 16.00 pro kg |
| Öle, Fette, Margarine | 5 kg/l | CHF 2.00 pro kg |
| Alkohol bis 18 % Vol. | 5 l | CHF 2.00 pro l |
| Alkohol über 18 % Vol. | 1 l | CHF 15.00 pro l |
| Zigaretten, Zigarren | 250 Stück | CHF 0.25 pro Stück |
| Anderer Tabak | 250 g | CHF 0.10 pro g |
Die Freimengen für Alkohol und Tabak erhalten nur Personen ab 17 Jahren. Ein Beispiel: Sie kaufen allein 3 kg Fleisch für CHF 60 und Elektronik für CHF 200. Der Einkauf übersteigt CHF 150, deshalb ist die MWST auf allem geschuldet. Für 2 kg Mehrmenge kommen CHF 34.00 Zoll dazu, die MWST beträgt CHF 18.64, total CHF 52.64.
Reisen Sie zu mehreren, hat jede Person ihre eigene Wertfreigrenze. Liegt der gemeinsame Einkauf darüber, rechnet das BAZG die Freigrenze für alle Personen ausser einer an, der Rest ist steuerpflichtig. Wer einen Gegenstand über CHF 150 mitbringt, hat seine eigene Wertfreigrenze damit schon ausgeschöpft: Bei drei Personen mit zwei Einkäufen zu CHF 120 und einem Gerät für CHF 200 bleiben die beiden kleinen Einkäufe frei, die MWST ist auf CHF 200 geschuldet. Anmelden können Sie die Waren vor der Grenze in der App QuickZoll. Wie stark die Preise in der Schweiz gestiegen sind, zeigt der Rechner für die Teuerung.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag muss ich Zoll bezahlen?
Die Einfuhr-MWST wird erst erhoben, wenn sie mehr als CHF 5 beträgt. Bis zu einem Warenwert inklusive Versand von CHF 61.79 bleibt ein Paket deshalb abgabenfrei (8,1 %), bei Lebensmitteln und Büchern bis CHF 192.49 (2,6 %). Dann verlangen auch Post und DHL keine Verzollungsgebühr. Zoll fällt bei Industrieprodukten keiner an.
Muss ich für Kleider und Elektronik noch Zoll zahlen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 sind Industrieprodukte zollfrei. Es fallen nur noch die Einfuhr-MWST und die Gebühr des Transporteurs an. Zoll gibt es weiterhin auf Lebensmitteln, Agrarprodukten, Alkohol und Tabak.
Wie viel verlangt die Post für die Verzollung?
CHF 13.00 für Sendungen aus der EU und CHF 16.00 aus anderen Ländern, plus 3 % des Warenwerts inklusive Versand, höchstens CHF 70.00. Wer die Importkosten online bezahlt, erhält CHF 1.50 Rabatt. Die Gebühr gehört zur Bemessungsgrundlage der MWST.
Wie berechne ich die Einfuhrabgaben für die Schweiz?
Die Einfuhrabgaben bestehen aus Zoll und Einfuhr-MWST. Rechnen Sie Warenwert und Versand in Franken um, zählen Sie den Zoll dazu (bei Industrieprodukten null) und berechnen Sie darauf 8,1 % oder 2,6 % MWST. Die Post rechnet ihre Verzollungsgebühr in diese Bemessungsgrundlage ein. Für EUR 150.00 plus EUR 12.50 Versand sind das CHF 13.87 Einfuhr-MWST und CHF 17.61 Gebühr, zusammen CHF 31.48 Importkosten. Bei kleinen Warenwerten ist die Gebühr oft der grösste Posten.
Muss ich die deutsche Mehrwertsteuer bezahlen?
Viele deutsche Shops verrechnen Lieferungen in die Schweiz ohne deutsche MWST. Steht sie trotzdem auf der Rechnung, gehört sie nicht zur Schweizer Bemessungsgrundlage, Sie haben sie aber bezahlt. Mit dem Ausfuhrnachweis können Sie sie beim Händler zurückverlangen. Das BAZG erstattet keine ausländische MWST.
Wie hoch ist die Wertfreigrenze beim Einkaufen im Ausland?
CHF 150 pro Person und Tag, seit dem 1. Januar 2025. Liegt der Gesamtwert darüber, ist die MWST auf dem ganzen Einkauf geschuldet und nicht bloss auf dem Betrag über der Grenze. Ein einzelner Gegenstand über CHF 150 ist immer MWST-pflichtig.
Wie viel Fleisch darf ich zollfrei einführen?
1 kg pro Person und Tag. Für die Mehrmenge zahlen Sie CHF 17 pro kg bis 10 kg und CHF 23 pro kg darüber. Wild ist ausgenommen. Dazu kommt die MWST, wenn der Einkauf die Wertfreigrenze übersteigt.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- BAZG: Empfangen von Briefen und Paketen
- BAZG: Mehrwertsteuer, Wertfreigrenze 150 Franken
- BAZG: Freimengen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak
- Fedlex: Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen (SR 641.204)
- Fedlex: Zollverordnung des EFD (ZV-EFD), Anhang 1 Zolltarif für den Reiseverkehr
- Die Post: Versenden international, Importverzollung (Preise ab 1. Januar 2026)
- DHL: Europaket, Einfach durch den Zoll (Gebühren Schweiz)
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), siehe BAZG: Empfangen von Briefen und Paketen. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.