MWST berechnen

MWST berechnen für die Schweiz: Rechnen Sie die Mehrwertsteuer zum Nettobetrag dazu oder aus dem Bruttobetrag heraus, mit 8,1 %, 2,6 % oder 3,8 %. Der Rechner erstellt auch Rechnungen mit mehreren Sätzen, rundet auf 5 Rappen und zeigt die Abrechnung mit dem Saldosteuersatz. Mit den Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Ihre Angaben

Preis ohne Mehrwertsteuer.
Welcher Satz gilt?
Ware oder LeistungSatz
Lebensmittel, alkoholfreie Getränke2,6 %
Restaurant, Bar, Konsum vor Ort8,1 %
Take-away und Lieferung (ohne Alkohol)2,6 %
Alkoholische Getränke8,1 %
Hotelübernachtung mit Frühstück3,8 %
Bücher, Zeitungen, E-Books2,6 %
Medikamente, Produkte für die Monatshygiene2,6 %
Kleider, Elektronik, Handwerk, Beratung8,1 %
Arzt, Miete, Schule, Versicherungkeine MWST

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.

Inhalt
  1. MWST vom Netto- oder Bruttobetrag
  2. Die MWST-Sätze der Schweiz
  3. Welcher Satz gilt?
  4. Rechnung mit zwei Sätzen
  5. Runden auf 5 Rappen
  6. Ab wann Sie MWST-pflichtig sind
  7. Saldosteuersatz
  8. Geplante Erhöhung für die AHV
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

MWST berechnen vom Netto- oder Bruttobetrag

Die Mehrwertsteuer wird immer auf dem Nettobetrag berechnet, also auf dem Preis ohne Steuer. Wer eine Offerte schreibt, rechnet die MWST dazu. Wer eine Quittung oder eine Rechnung inklusive MWST vor sich hat und den Betrag ohne MWST braucht, rechnet sie heraus. Für beide Richtungen genügt je eine Formel:

MWST = Nettobetrag × Steuersatz
Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz)
Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz)
Enthaltene MWST = Bruttobetrag × Steuersatz ÷ (1 + Steuersatz)
MWST-Satz = Bruttobetrag ÷ Nettobetrag − 1

Mit dem Normalsatz heisst das: CHF 1’000 netto plus 8,1 % ergeben CHF 1’081.00 brutto. Umgekehrt enthält ein Bruttobetrag von CHF 1’000 genau CHF 74.93 MWST, der Betrag ohne MWST ist CHF 925.07. Der häufigste Fehler ist, die 8,1 % direkt vom Bruttobetrag abzuziehen: Das ergäbe CHF 81.00 und damit zu viel Steuer. Im Bruttobetrag stecken nur 7,49 % MWST, beim reduzierten Satz 2,53 % und beim Sondersatz 3,66 %.

Mit dem Rechner oben berechnen Sie die MWST online auch aus einem bekannten MWST-Betrag. Den Mehrwertsteuersatz berechnen Sie aus Netto und Brutto: CHF 1’000.00 netto und CHF 1’081.00 brutto ergeben 8,1 %. So prüfen Sie rasch, ob auf einer Rechnung der richtige Satz steht.

Die MWST-Sätze in der Schweiz

Die Sätze stehen in Artikel 25 des Mehrwertsteuergesetzes. Sie gelten in der ganzen Schweiz gleich, ob in Zürich, Bern oder Genf: Kantonale Unterschiede gibt es nicht. Die letzte Erhöhung trat am 1. Januar 2024 in Kraft und finanziert die AHV mit. Für Rechnungen über Leistungen bis Ende 2023 gelten noch die alten Sätze, die Sie im Rechner unter «Steuersätze» wählen können.

Satz2018 bis 2023seit 2024ab 2028 (geplant)
Normalsatz7,7 %8,1 %8,5 %
Reduzierter Satz2,5 %2,6 %2,6 %
Sondersatz Beherbergung3,7 %3,8 %4,0 %

Der Sondersatz für die Beherbergung ist befristet und gilt nach heutigem Gesetz längstens bis am 31. Dezember 2027. So viel MWST fällt auf typische Nettobeträge an:

NettoBrutto mit 8,1 %Brutto mit 2,6 %Brutto mit 3,8 %
CHF 100.00CHF 108.10CHF 102.60CHF 103.80
CHF 250.00CHF 270.25CHF 256.50CHF 259.50
CHF 500.00CHF 540.50CHF 513.00CHF 519.00
CHF 1’000.00CHF 1’081.00CHF 1’026.00CHF 1’038.00
CHF 5’000.00CHF 5’405.00CHF 5’130.00CHF 5’190.00

Welcher Satz gilt? Restaurant, Take-away und Hotel

Der reduzierte Satz von 2,6 % gilt für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Wasser in Leitungen, Medikamente, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch elektronisch), Pflanzen, Saatgut, Tierfutter und seit 2025 für Produkte der Monatshygiene. Alles andere, von Kleidern über Elektronik bis zu Handwerksarbeiten und Beratung, kostet 8,1 %. Von der Steuer ausgenommen und damit ohne MWST sind etwa Heilbehandlungen, Mieten, Bildung und Versicherungen.

In der Gastronomie entscheidet der Ort des Konsums. Wer im Restaurant isst, bezahlt den Normalsatz. Esswaren zum Mitnehmen oder mit Hauslieferung sind zum reduzierten Satz steuerbar, sofern der Betrieb die beiden Bereiche mit geeigneten Belegen trennt. Alkoholische Getränke kosten immer 8,1 %. Für eine Rechnung von CHF 54.00 brutto bedeutet das:

FallSatzEnthaltene MWSTNetto
Im Restaurant gegessen8,1 %CHF 4.05CHF 49.95
Take-away oder Lieferung2,6 %CHF 1.37CHF 52.63
Hotelzimmer mit Frühstück, CHF 380.003,8 %CHF 13.91CHF 366.09

Zur Beherbergung gehört das Frühstück, auch wenn es separat verrechnet wird. Halbpension, Minibar und Getränke im Hotel sind dagegen zum Normalsatz steuerbar.

Beispiel: Rechnung mit zwei MWST-Sätzen

Ein Laden verkauft Lebensmittel für CHF 120.00 und Haushaltsartikel für CHF 80.00, beides inklusive MWST. Auf dem Beleg muss für jeden Satz die Steuer ausgewiesen werden. Die MWST wird deshalb pro Satz auf der Summe der Positionen berechnet und nicht auf dem Gesamttotal:

MWST-Ausweis auf der Quittung

SatzBruttoMWSTNetto
2,6 % (Lebensmittel)CHF 120.00CHF 3.04CHF 116.96
8,1 % (Haushaltsartikel)CHF 80.00CHF 5.99CHF 74.01
TotalCHF 200.00CHF 9.03CHF 190.97

Schliesst der Preis die MWST ein, verlangt Artikel 26 MWSTG nur die Angabe des Satzes. Auf einer Rechnung mit Nettopreisen stehen Satz und Steuerbetrag. Kassenzettel bis CHF 400 brauchen keine Angaben zum Kunden. Eine MWST ausweisen darf nur, wer im MWST-Register eingetragen ist. Im Rechner wählen Sie für solche Belege «Rechnung mit mehreren Sätzen» und erfassen bis zu sechs Positionen.

Runden auf 5 Rappen

Weder das Gesetz noch die Verordnung schreiben vor, wie gerundet wird. Üblich ist, die MWST auf den Rappen genau zu berechnen und erst den Betrag, der bar bezahlt wird, auf 5 Rappen zu runden, weil es keine kleineren Münzen gibt. Aus CHF 1’081.03 werden so CHF 1’081.05, aus CHF 1’081.07 werden CHF 1’081.05. Die Rundungsdifferenz ändert die geschuldete Steuer nicht. Im Rechner schalten Sie die Rappenrundung mit «Total auf 5 Rappen runden» ein, die Differenz erscheint als eigene Zeile.

Ab wann Sie MWST-pflichtig sind

Wer ein Unternehmen betreibt, wird ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen MWST-pflichtig. Massgebend ist der Umsatz im In- und Ausland zusammen, ohne MWST gerechnet. Ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen sind bis CHF 250’000 befreit. Wer darunter bleibt, kann sich freiwillig anmelden, um die Vorsteuer abzuziehen. Das lohnt sich vor allem bei grossen Investitionen. Selbständige rechnen ihren Stundenansatz am besten zuerst ohne MWST und schlagen die Steuer danach auf. Neben der MWST zahlen sie auch AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende.

Wird ein Geschäftsauto auch privat genutzt, schuldet die Firma auf dem Privatanteil MWST. Wie hoch dieser Anteil ist, zeigt der Rechner für den Privatanteil am Geschäftsauto. Bei Waren aus dem Ausland erhebt das BAZG die Einfuhrsteuer zu denselben Sätzen: So berechnen Sie die Einfuhr-MWST und Zollgebühren für Pakete.

Saldosteuersatz und Pauschalsteuersatz

Kleinere Unternehmen können die MWST mit einem Saldosteuersatz abrechnen. Sie multiplizieren den Umsatz inklusive MWST mit dem Satz ihrer Branche und müssen keine Vorsteuern mehr ermitteln. Erlaubt ist das bis CHF 5’024’000 Jahresumsatz und CHF 108’000 Steuer pro Jahr. Bei den höheren Sätzen bremst die Steuergrenze früher: Mit 6,2 % ist bei CHF 1’741’935 Umsatz Schluss. Abgerechnet wird halbjährlich. Die ESTV kennt 10 Saldosteuersätze von 0,1 % bis 6,8 %, zum Beispiel:

BrancheSaldosteuersatz
Architekturbüro, einschliesslich Bauleitung6,2 %
Treuhandbüro6,2 %
Informatik: Dienstleistungen6,2 %
Coiffeursalon: Dienstleistungen5,3 %
Restaurant: zum Normalsatz steuerbare Leistungen5,3 %
Take-Away ohne Konsumationsmöglichkeit0,6 %
Hotel: Beherbergung (Sondersatz)2,1 %
Bäckerei / Konditorei: Herstellung0,1 %

Das Beispiel der ESTV: Ein Architekturbüro mit einem Saldosteuersatz von 6,2 % nimmt in einem Semester CHF 400’000 inklusive MWST ein und schuldet CHF 24’800.00. Auf seinen Rechnungen stehen trotzdem 8,1 %, insgesamt CHF 29’972.25. Die Differenz von CHF 5’172.25 deckt pauschal die Vorsteuern auf Büromaterial, Geräten und Mieten ab. Die Methode muss bei der ESTV beantragt und mindestens eine Steuerperiode beibehalten werden. Gemeinwesen, Vereine und Stiftungen rechnen mit Pauschalsteuersätzen ab.

Geplante MWST-Erhöhung für die 13. AHV-Rente

Um die 13. AHV-Rente zu finanzieren, hat das Parlament am 19. Juni 2026 eine Erhöhung der MWST beschlossen. Der Normalsatz soll von 8,1 % auf 8,5 % steigen, der Sondersatz für die Beherbergung von 3,8 % auf 4,0 %. Der reduzierte Satz für Lebensmittel und Medikamente bleibt bei 2,6 %. Weil dafür die Verfassung geändert wird, entscheiden Volk und Stände am 29. November 2026. Nehmen sie die Vorlage an, gelten die neuen Sätze ab 2028. Ein Nettobetrag von CHF 1’000 kostet dann CHF 1’085.00 statt CHF 1’081.00, also CHF 4.00 mehr. Bis dahin gelten die heutigen Sätze. Die Option «Ab 2028 (geplant)» im Rechner dient nur zur Planung, etwa für Verträge mit Preisen über den Jahreswechsel hinaus.

Häufige Fragen

Wie rechne ich die MWST aus dem Bruttobetrag heraus?

Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,081. Das Ergebnis ist der Nettobetrag, die Differenz ist die MWST. Aus CHF 1’000 brutto werden so CHF 925.07 netto, darin stecken CHF 74.93 MWST. Beim reduzierten Satz teilen Sie durch 1,026, bei der Beherbergung durch 1,038. Auf Quittungen steht die enthaltene MWST meist schon pro Satz.

Wie viel Prozent MWST gilt in der Schweiz?

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Normalsatz 8,1 %. Für Lebensmittel, Bücher und Medikamente gilt der reduzierte Satz von 2,6 %, für Übernachtungen mit Frühstück der Sondersatz von 3,8 %. Bis Ende 2023 waren es 7,7 %, 2,5 % und 3,7 %.

Warum sind 8,1 % vom Bruttobetrag falsch?

Die MWST wird auf dem Nettobetrag berechnet. Im Bruttobetrag steckt deshalb ein kleinerer Anteil, nämlich 7,49 %. Wer von CHF 1’000 brutto 8,1 % abzieht, rechnet mit CHF 81.00 statt CHF 74.93 MWST. Beim reduzierten Satz stecken im Bruttobetrag 2,53 %, beim Sondersatz für die Beherbergung 3,66 %.

Welcher Satz gilt für Take-away?

Esswaren zum Mitnehmen oder Liefern sind zum reduzierten Satz von 2,6 % steuerbar, wenn der Betrieb sie klar vom Restaurantkonsum trennt. Wer vor Ort isst, bezahlt 8,1 %. Alkoholische Getränke kosten immer 8,1 %. In einer Rechnung von CHF 54.00 stecken im Restaurant CHF 4.05 MWST, beim Take-away nur CHF 1.37.

Ab welchem Umsatz muss ich die MWST abrechnen?

Ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr aus steuerbaren Leistungen, im In- und Ausland zusammen und ohne MWST gerechnet. Für gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine liegt die Grenze bei CHF 250’000. Darunter ist die freiwillige Anmeldung möglich. Bis CHF 5’024’000 Umsatz können Sie vereinfacht mit dem Saldosteuersatz abrechnen.

Wird die MWST für die 13. AHV-Rente erhöht?

Das Parlament hat die Erhöhung beschlossen, sie braucht aber noch die Zustimmung von Volk und Ständen am 29. November 2026. Dann gelten ab 2028 8,5 % Normalsatz und 4,0 % für die Beherbergung. Der reduzierte Satz bleibt bei 2,6 %. Im Rechner können Sie diese Sätze unter «Ab 2028 (geplant)» ausprobieren.

Ist die MWST dasselbe wie die Umsatzsteuer?

Ja, in Deutschland und Österreich heisst die gleiche Steuer Umsatzsteuer (USt). Die Sätze sind aber andere: In Deutschland beträgt der Regelsatz 19 %, aus CHF 1’000 netto werden dort CHF 1’190.00 statt CHF 1’081.00. Für eine Berechnung der Umsatzsteuer mit einem ausländischen Satz wählen Sie im Rechner «Eigener» und geben den Satz ein.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), siehe ESTV: Schweizer Mehrwertsteuersätze. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.