AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende berechnen

AHV-Beiträge Selbständigerwerbende berechnen: Geben Sie das Einkommen laut Steuermeldung oder Ihren Gewinn ein und sehen Sie AHV/IV/EO, Familienausgleichskasse und Verwaltungskosten Ihres Kantons. Der Rechner berücksichtigt die sinkende Beitragsskala, die Aufrechnung der Beiträge und den Zins auf dem Eigenkapital und zeigt Akontobeiträge und AHV-Rückstellung. Mit den Werten 2026 und 2027, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Einkommen

Reingewinn nach Abzug der AHV-Beiträge, wie ihn das Steueramt meldet.
Per 31. Dezember, auf 1’000 aufgerundet.
Satz 2026 noch nicht festgelegt; 2025: 1 %.
FAK für Selbständige: 1,025 % bis CHF 148’200.
In % der AHV/IV/EO-Beiträge.
Für die Rückstellung oder Nachzahlung.
Nebenerwerb, Rentner und weitere Angaben
Zins nur anteilig, z. B. im Gründungsjahr.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.

Inhalt
  1. So rechnet die Ausgleichskasse
  2. Beitragssätze und Skala
  3. Aufrechnung der Beiträge
  4. Zins auf dem Eigenkapital
  5. FAK und Verwaltungskosten
  6. Akonto und AHV-Rückstellung
  7. Nebenerwerb und Rentner
  8. Einzelfirma oder GmbH
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

So berechnen Sie die AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende

Selbständigerwerbende zahlen die AHV-, IV- und EO-Beiträge ganz selbst, ohne Arbeitgeber. Massgebend ist das Einkommen des Beitragsjahres, das die kantonale Steuerverwaltung der Ausgleichskasse meldet. Bis die Steuermeldung vorliegt, zahlen Sie Akontobeiträge. Die Ausgleichskasse rechnet in fünf Schritten:

  1. Vom gemeldeten Einkommen zieht sie einen Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital ab.
  2. Rentnerinnen und Rentner erhalten zusätzlich einen Freibetrag von CHF 16’800 im Jahr.
  3. Die bereits als Aufwand abgezogenen AHV-Beiträge werden wieder hinzugerechnet.
  4. Das Ergebnis wird auf 100 Franken abgerundet; dafür gilt der Satz der sinkenden Beitragsskala.
  5. Dazu kommen der Beitrag an die Familienausgleichskasse und die Verwaltungskosten.
Bereinigtes Einkommen = Einkommen laut Steuermeldung − Zins auf dem Eigenkapital − Freibetrag
Massgebendes Einkommen = bereinigtes Einkommen × 100 / (100 − Beitragssatz), abgerundet auf 100
Total = AHV/IV/EO + Verwaltungskosten + FAK-Beitrag

Beispiel: CHF 80’000 laut Steuermeldung im Kanton Zürich

Einkommen laut SteuermeldungCHF 80’000.00
Aufgerechnete Beiträge (× 100 / 90)CHF 8’888.89
Massgebendes Einkommen, abgerundetCHF 88’800.00
AHV/IV/EO 10 %CHF 8’880.00
Familienausgleichskasse 1,025 %CHF 910.20
Verwaltungskosten 3 %CHF 266.40
Total pro JahrCHF 10’056.60

Die Ausgleichskasse rechnet den Jahresbeitrag als zwölffachen Monatsbeitrag der BSV-Beitragstabellen. Einige Kassen nehmen den exakten Prozentsatz; der Unterschied liegt unter einem Franken. Der Rechner kann beides.

Beitragssätze und sinkende Beitragsskala

Der volle Satz beträgt 10 %: 8,1 % AHV, 1,4 % IV und 0,5 % EO. Für tiefere Einkommen sinkt er stufenweise. Die Sätze gelten in der ganzen Schweiz, ob in Zürich, Bern oder Aargau. Unterschiedlich sind nur der FAK-Beitrag Ihres Kantons und die Verwaltungskosten Ihrer Ausgleichskasse; beides wählt der Rechner nach Kanton bzw. Ihrer Eingabe.

Einkommen 2026 ab Einkommen 2027 ab AHV/IV/EO davon AHV
unter CHF 10’100unter CHF 10’300CHF 530 / CHF 541Mindestbeitrag
CHF 10’100 CHF 10’300 5,371 % 4,35 %
CHF 17’600 CHF 17’700 5,494 % 4,45 %
CHF 23’000 CHF 24’000 5,617 % 4,55 %
CHF 25’500 CHF 26’500 5,741 % 4,65 %
CHF 28’000 CHF 29’000 5,864 % 4,75 %
CHF 30’500 CHF 31’500 5,987 % 4,85 %
CHF 33’000 CHF 34’000 6,235 % 5,05 %
CHF 35’500 CHF 36’500 6,481 % 5,25 %
CHF 38’000 CHF 39’000 6,728 % 5,45 %
CHF 40’500 CHF 41’500 6,976 % 5,65 %
CHF 43’000 CHF 44’000 7,222 % 5,85 %
CHF 45’500 CHF 46’500 7,469 % 6,05 %
CHF 48’000 CHF 49’000 7,84 % 6,35 %
CHF 50’500 CHF 51’500 8,209 % 6,65 %
CHF 53’000 CHF 54’000 8,58 % 6,95 %
CHF 55’500 CHF 56’500 8,951 % 7,25 %
CHF 58’000 CHF 59’000 9,321 % 7,55 %
CHF 60’500 CHF 61’500 10 % 8,1 %

So viel zahlen Selbständige im Kanton Zürich ohne Eigenkapital, mit FAK und 3 % Verwaltungskosten:

Steuermeldung Massgebend Satz AHV/IV/EO Total Anteil
CHF 8’000 CHF 8’500 Minimum CHF 530.00 CHF 633.05 7,9 %
CHF 15’000 CHF 15’800 5,371 % CHF 848.40 CHF 1’035.80 6,9 %
CHF 25’000 CHF 26’400 5,741 % CHF 1’515.60 CHF 1’831.65 7,3 %
CHF 35’000 CHF 37’300 6,481 % CHF 2’416.80 CHF 2’871.65 8,2 %
CHF 45’000 CHF 48’500 7,84 % CHF 3’801.60 CHF 4’412.80 9,8 %
CHF 55’000 CHF 60’100 9,321 % CHF 5’601.60 CHF 6’385.70 11,6 %
CHF 65’000 CHF 72’200 10 % CHF 7’220.40 CHF 8’177.05 12,6 %
CHF 80’000 CHF 88’800 10 % CHF 8’880.00 CHF 10’056.60 12,6 %
CHF 100’000 CHF 111’100 10 % CHF 11’109.60 CHF 12’581.70 12,6 %
CHF 150’000 CHF 166’600 10 % CHF 16’659.60 CHF 18’678.45 12,5 %
CHF 200’000 CHF 222’200 10 % CHF 22’220.40 CHF 24’406.05 12,2 %

Warum die AHV Ihre Beiträge zum Einkommen hinzurechnet

In der Buchhaltung und in der Steuererklärung dürfen Sie die persönlichen AHV-Beiträge abziehen, für die AHV aber nicht. Die Ausgleichskasse geht deshalb davon aus, dass das gemeldete Einkommen bereits um die Beiträge gekürzt ist, und rechnet es auf 100 Prozent hoch. Massgebend für die Umrechnung ist der Satz, der auf das bereinigte Einkommen passt. Die Kalkulation der SVA St. Gallen zeigt das Prinzip: CHF 80’000 Reingewinn minus CHF 1’000 Zins auf CHF 100’000 Eigenkapital ergibt CHF 79’000; dazu kommen CHF 8’777.78 aufgerechnete Beiträge, also CHF 87’700 massgebendes Einkommen.

Achtung bei Einkommen knapp unter CHF 60’500: Für die Aufrechnung gilt der Satz des bereinigten Einkommens, für den Beitrag der Satz des hochgerechneten. CHF 60’000 laut Steuermeldung mit CHF 50’000 Eigenkapital ergeben CHF 59’500, werden mit 9,321 % auf CHF 65’616.07 umgerechnet und zahlen dann den vollen Satz: CHF 6’560.40. Liegt das bereinigte Einkommen unter CHF 10’100, rechnet die Kasse seit 2026 nicht mehr prozentual, sondern zählt einfach den Mindestbeitrag dazu (CHF 8’500 + CHF 530 = CHF 9’030).

Zins auf dem investierten Eigenkapital

Ein Teil Ihres Gewinns gilt als Ertrag des Kapitals, das im Geschäft steckt, und ist AHV-frei. Die Kasse zieht deshalb einen Zins auf dem Eigenkapital per 31. Dezember ab, aufgerundet auf CHF 1’000. Der Satz entspricht der Durchschnittsrendite von Franken-Anleihen inländischer privater Schuldner, gerundet auf ein halbes Prozent. Dauert das Geschäftsjahr weniger als zwölf Monate, wird der Zins anteilig abgezogen.

Beitragsjahr2020202120222023202420252026
Zinssatz0 %0 %1,5 %2 %1,5 %1 %offen

Der Satz für 2026 wird erst im Frühling 2027 veröffentlicht. Der Rechner schlägt den letzten bekannten Satz vor; Sie können ihn ändern.

Familienzulagen-Beitrag und Verwaltungskosten nach Kanton

Selbständige sind in der Familienausgleichskasse ihres Kantons versichert und erhalten dafür Kinder- und Ausbildungszulagen. Der Beitrag liegt je nach Kanton zwischen 0,85 % und 2,95 % und wird nur auf dem Einkommen bis CHF 148’200 erhoben. Verbandsausgleichskassen können eigene Sätze haben. Einige Kantone ziehen mit der FAK kleine Zusatzbeiträge für kantonale Fonds ein, etwa für die Berufsbildung, die Kinderbetreuung oder die Ergänzungsleistungen für Familien (zum Beispiel Waadt, Tessin, Wallis, Genf). Sie liegen meist unter 0,2 % und sind im Rechner nicht enthalten.

KantonFAK SelbständigeKantonFAK Selbständige
Zürich1,025 % Schaffhausen1,6 %
Bern1,5 % Appenzell Ausserrhoden1,6 %
Luzern1,35 % Appenzell Innerrhoden1,6 %
Uri1,3 % St. Gallen1,6 %
Schwyz1,3 % Graubünden1,5 %
Obwalden1,4 % Aargau1,45 %
Nidwalden1,5 % Thurgau1,4 %
Glarus1,4 % Tessin0,85 %
Zug1,35 % Waadt2,95 %
Freiburg2,27 % Wallis1,52 %
Solothurn1,25 % Neuenburg1,8 %
Basel-Stadt1,65 % Genf2,22 %
Basel-Landschaft1,3 % Jura2,75 %

Wer die AHV-Verwaltungskosten berechnen will, braucht den Tarif der eigenen Kasse: Erlaubt sind höchstens 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge, viele Kassen staffeln den Satz nach der Beitragssumme. Die SVA St. Gallen verlangt bei CHF 8’770.00 Beiträgen 2 %, also CHF 175.40; mit FAK 1,6 % sind es total CHF 10’348.60. Mit der Rundung der Beitragstabelle wären es CHF 10’348.20.

Akontobeiträge, Steuermeldung und AHV-Rückstellung

Die Akontobeiträge legt die Ausgleichskasse nach dem voraussichtlichen Einkommen fest; Sie zahlen sie vierteljährlich, spätestens zehn Tage nach Quartalsende. Ändert sich Ihr Einkommen stark, melden Sie es der Kasse. Erreichen die Akontobeiträge nicht 75 Prozent der definitiven Beiträge, verlangt die Kasse ab dem 1. Januar des übernächsten Jahres 5 Prozent Verzugszins. Definitiv werden die Beiträge erst nach der Steuermeldung, oft ein bis zwei Jahre später.

Deshalb bilden Selbständige im Abschluss eine AHV-Rückstellung. Eine amtliche Formel dafür gibt es nicht. Wer die AHV-Rückstellung berechnen will, schätzt den definitiven Jahresbeitrag und zieht die bereits verbuchten Akontobeiträge ab. Weil AHV, FAK und Verwaltungskosten den Gewinn selbst schmälern, rechnet der Rechner im Modus «Gewinn vor AHV» rückwärts: Bei CHF 90’000 Gewinn vor AHV-Aufwand bleibt ein Einkommen laut Steuermeldung von CHF 79’943.40, die Beiträge betragen CHF 10’056.60. Mit CHF 8’000 bezahlten Akontobeiträgen sind CHF 2’056.60 zurückzustellen. Die einfache Faustregel von 10 % des Gewinns (CHF 9’000 AHV/IV/EO) liegt nahe, vergisst aber FAK und Verwaltungskosten.

Nebenerwerb, Mindestbeitrag und Arbeit nach dem Referenzalter

Bei einem Einkommen unter CHF 10’100 oder einem Verlust schulden Sie den Mindestbeitrag von CHF 530 (2027: CHF 541 unter CHF 10’300). Haben Sie im selben Jahr als Angestellte bereits den Mindestbeitrag bezahlt, können Sie stattdessen den tiefsten Satz von 5,371 % verlangen. Ein selbständiger Nebenerwerb bis CHF 2’500 im Jahr ist nur auf Verlangen beitragspflichtig, dann ohne Aufrechnung.

Nach dem Referenzalter bleiben Sie beitragspflichtig, aber erst ab CHF 16’800 Einkommen im Jahr. Im Jahr des Referenzalters gilt der Freibetrag nur für die Monate danach. Ein Rentner mit CHF 25’300 Einkommen zahlt auf CHF 8’500, mit der Aufrechnung CHF 8’900, zum Satz von 5,371 %: CHF 477.60 AHV/IV/EO. Auf den Freibetrag können Sie verzichten, wenn zusätzliche Beiträge Ihre Rente noch verbessern.

Geben Sie die selbständige Tätigkeit vor dem Referenzalter auf, zahlen Sie danach als Nichterwerbstätige; im Jahr der Geschäftsaufgabe vergleicht die Kasse beide Beiträge. Das zeigt der Rechner für AHV-Beiträge nach der Geschäftsaufgabe und bei Frühpensionierung.

Was bleibt als Lohn? Einzelfirma oder GmbH im Vergleich

Wer in der Selbstständigkeit den eigenen Lohn berechnen will, rechnet vom Gewinn vor Sozialabgaben aus: Davon gehen AHV/IV/EO, FAK und Verwaltungskosten ab; was bleibt, ist das Einkommen laut Steuermeldung, von dem noch die Einkommenssteuern und allenfalls Beiträge an eine Pensionskasse oder die Säule 3a abgehen. Im Beispiel mit CHF 80’000 laut Steuermeldung lag der Gewinn vor AHV bei CHF 90’056.60; die Sozialabgaben machen 11,2 % davon aus. Im Rechner wählen Sie dafür «Gewinn vor AHV».

Nutzt der Inhaber ein Geschäftsauto auch privat, erhöht der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug den Gewinn und damit auch die AHV-Beiträge.

Inhaber einer GmbH oder AG sind Angestellte ihrer Firma. Auf ihrem Lohn fallen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an, zusätzlich die ALV, aber sie sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Abgaben an die Ausgleichskasse im Kanton Zürich, ohne Pensionskasse und Unfallversicherung:

Einkommen bzw. LohnEinzelfirmaGmbH (AHV, ALV, FAK)
CHF 60’000CHF 6’374.75CHF 8’485.80
CHF 100’000CHF 11’324.60CHF 14’143.00
CHF 150’000CHF 16’969.05CHF 21’174.90

Die Beiträge auf einem GmbH-Lohn rechnet der Rechner für AHV-Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, den Nettolohn der Lohnrechner. Für die Steuern auf dem Geschäftseinkommen hilft der Rechner für die direkte Bundessteuer, für die Abrechnung der Umsätze der MWST-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel AHV zahlt man als Selbständiger?

Ab CHF 60’500 Einkommen beträgt der Satz 10 % für AHV, IV und EO, darunter 5,371 % bis 9,321 %, mindestens CHF 530 im Jahr (2027: CHF 541). Dazu kommen der FAK-Beitrag Ihres Kantons und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Bei CHF 80’000 laut Steuermeldung im Kanton Zürich sind es CHF 10’056.60.

Warum ist mein AHV-Beitrag höher als 10 % meines Gewinns laut Steuererklärung?

Weil das Steueramt das Einkommen nach Abzug der AHV-Beiträge meldet. Die Ausgleichskasse rechnet diese Beiträge wieder hinzu. Beispiel der SVA St. Gallen: CHF 80’000 Reingewinn minus CHF 1’000 Eigenkapitalzins ergibt CHF 79’000, hochgerechnet CHF 87’700 und damit CHF 8’770.00 AHV/IV/EO. Dazu kommen FAK und Verwaltungskosten, die nicht im Beitragssatz enthalten sind.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten?

Höchstens 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge. Jede Ausgleichskasse hat ihren eigenen Tarif, oft gestaffelt nach der Beitragssumme. Den Satz finden Sie auf der Beitragsverfügung; der Rechner nimmt standardmässig 3 %. Bei CHF 80’000 laut Steuermeldung und CHF 8’880.00 AHV/IV/EO sind das CHF 266.40, mit dem Höchstsatz CHF 444.00 im Jahr.

Wie berechne ich die AHV-Rückstellung?

Geschätzter definitiver Jahresbeitrag (inklusive Verwaltungskosten und FAK) minus die bereits bezahlten und verbuchten Akontobeiträge. Wählen Sie im Rechner «Gewinn vor AHV» und geben Sie die bezahlten Akontobeiträge ein. Bei CHF 90’000 Gewinn vor AHV-Aufwand im Kanton Zürich betragen die Abgaben CHF 10’056.60; mit CHF 8’000 bezahlten Akontobeiträgen sind CHF 2’056.60 zurückzustellen.

Muss ich für einen kleinen Nebenerwerb AHV zahlen?

Bis CHF 2’500 Einkommen pro Jahr nur, wenn Sie es verlangen. Verlangen Sie die Beiträge, schulden Sie ohne weiteren Lohn den Mindestbeitrag von CHF 530. Haben Sie als Angestellte bereits den Mindestbeitrag bezahlt, gilt der tiefste Satz von 5,371 %: Bei CHF 2’000 Nebenerwerb sind das CHF 106.80, ohne Aufrechnung.

Welcher Zins auf dem Eigenkapital wird abgezogen?

Der Satz entspricht der Durchschnittsrendite von Franken-Anleihen inländischer privater Schuldner, gerundet auf ein halbes Prozent: für 2025 1 %, für 2024 1,5 %. Er gilt für das im Betrieb investierte Eigenkapital per 31. Dezember, aufgerundet auf CHF 1’000. Bei CHF 100’000 Eigenkapital sinkt das Einkommen um CHF 1’000. Den Satz für 2026 legt der Bund erst im Frühling 2027 fest.

Zahle ich als Rentner noch AHV auf meinem Geschäftseinkommen?

Ja, aber erst auf dem Teil über CHF 16’800 pro Jahr. Auf diesen Freibetrag können Sie verzichten, um Ihre Rente zu verbessern. Unter CHF 10’100 nach Abzug des Freibetrags gilt der Satz von 5,371 %, höchstens der Mindestbeitrag: Bei CHF 25’300 Einkommen bleiben nach dem Freibetrag CHF 8’500, mit der Aufrechnung CHF 8’900; das kostet CHF 477.60 AHV/IV/EO.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihre AHV-Ausgleichskasse, siehe AHV/IV Merkblatt 2.02: Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.