Lohn berechnen Schweiz: Brutto-Netto-Rechner

Lohn berechnen für die Schweiz: Geben Sie Ihren Bruttolohn ein und sehen Sie sofort Ihren Nettolohn mit allen Abzügen für AHV/IV/EO, ALV, Nichtberufsunfall und Pensionskasse, auch mit 13. Monatslohn, Quellensteuer und Kinderzulagen. Oder rechnen Sie umgekehrt vom Wunsch-Nettolohn zum Bruttolohn. Mit den Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Ihr Lohn

Monatslohn vor allen Abzügen, ohne Kinderzulagen.
Unter 8 Stunden pro Woche keine NBU.
40 Jahre im 2026, BVG-Altersstufe 35–44.
Für Familienzulagen und kantonale Beiträge.

Abzüge

Nur wenn auf Ihrer Lohnabrechnung abgezogen.
Das Minimum entspricht der halben gesetzlichen Altersgutschrift.
Kinder, Spesen und weitere Angaben
16 bis 25 Jahre
Pauschal- oder Effektivspesen, AHV-frei.
Zum Beispiel Parkplatz oder Kantine.
Nur für den Koordinationsabzug nach Pensum.
Kosten des Arbeitgebers
Standardwert für Büroarbeit.
In % der AHV/IV/EO-Beiträge, höchstens 5 %.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.

Inhalt
  1. Wie Sie den Lohn berechnen
  2. Welche Lohnabzüge es gibt
  3. Beispiel mit CHF 6’500
  4. BVG-Abzug und koordinierter Lohn
  5. Nettolohn nach Bruttolohn
  6. Quellensteuer
  7. Bruttolohn aus dem Nettolohn
  8. 13. Monatslohn, Kinderzulagen und Spesen
  9. Was der Lohn den Arbeitgeber kostet
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

Wie Sie den Lohn in der Schweiz berechnen

Der Nettolohn ist das, was nach den Sozialabzügen vom Bruttolohn übrig bleibt. Anders als in Deutschland oder Österreich zieht der Arbeitgeber in der Schweiz normalerweise keine Einkommenssteuer ab: Auf der Lohnabrechnung stehen nur die Beiträge an die Sozialversicherungen und an die Pensionskasse. So rechnen Sie den Monatslohn selbst nach:

  1. Vom ganzen Bruttolohn gehen 5,3 % für AHV, IV und EO weg.
  2. Für die Arbeitslosenversicherung (ALV) kommen 1,1 % dazu, aber nur bis CHF 12’350 im Monat.
  3. Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zieht der Arbeitgeber mit dem Satz seines Versicherers ab.
  4. Der Pensionskassenbeitrag (BVG) wird auf dem koordinierten Jahreslohn berechnet und durch 12 geteilt.
  5. Je nach Vertrag folgen Krankentaggeld, Quellensteuer und weitere Abzüge. Kinderzulagen und Spesen kommen wieder dazu.
Nettolohn = Bruttolohn − AHV/IV/EO − ALV − NBU − BVG − KTG − Quellensteuer
Auszahlung = Nettolohn + Familienzulagen + Spesen

Arbeiten Sie im Stundenlohn, geben Sie oben «Stunde» ein oder rechnen Sie zuerst Ihren Stundenlohn in einen Monatslohn um. Wie der Pensionskassenbeitrag genau entsteht, zeigt der Rechner für den BVG-Abzug.

Welche Lohnabzüge gibt es in der Schweiz?

Die Sozialabzüge sind in der ganzen Schweiz gleich. Ob Sie Ihren Lohn in Zürich, Bern oder Lugano berechnen, ändert nur die Quellensteuer, die Höhe der Familienzulagen und in einigen Kantonen einen kleinen kantonalen Beitrag: im Wallis 0,13 % an die Familienausgleichskasse, in der Waadt 0,09 % für die Ergänzungsleistungen für Familien, in Genf 0,029 % für die kantonale Mutterschaftsversicherung und in Schaffhausen 0,04 % für den Sozialfonds. Der Rechner zieht sie ab, sobald Sie den Kanton wählen.

AbzugArbeitnehmerBerechnet auf
AHV/IV/EO5,3 %ganzer Bruttolohn, ohne Obergrenze
Arbeitslosenversicherung (ALV)1,1 %Lohn bis CHF 148’200 pro Jahr
Nichtberufsunfall (NBU)je nach VersichererLohn bis CHF 148’200 pro Jahr, ab 8 Stunden pro Woche
Pensionskasse (BVG)3,5 % bis 9 %koordinierter Lohn, je nach Alter (Minimum)
Krankentaggeld (KTG)nach Vertragfreiwillig, oft 0,5 bis 1 Prozent
Quellensteuernach Tarifnur Ausländerinnen und Ausländer ohne C-Bewilligung

Bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 17 werden, zahlen Angestellte keine AHV- und ALV-Beiträge. Wer das Referenzalter erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt AHV/IV/EO nur auf dem Lohn über CHF 1’400 pro Monat und keine ALV mehr.

Beispiel: CHF 6’500 brutto mit 13. Monatslohn

Eine Angestellte im Kanton Zürich verdient CHF 6’500 im Monat, dreizehnmal im Jahr. Sie ist 40 Jahre alt, die NBU-Prämie beträgt 1,3 %, und die Pensionskasse versichert das BVG-Minimum.

Lohnabrechnung eines normalen Monats

BruttolohnCHF 6’500.00
AHV/IV/EO 5,3 %−CHF 344.50
ALV 1,1 %−CHF 71.50
NBU 1,3 %−CHF 84.50
Pensionskasse (CHF 2’902 pro Jahr / 12)−CHF 241.85
NettolohnCHF 5’757.65

Im Monat mit dem 13. Monatslohn kommen weitere CHF 5’999.50 netto dazu: Darauf fallen AHV, ALV und NBU an, aber kein Pensionskassenbeitrag, weil dieser schon auf den Jahreslohn gerechnet ist. Im ganzen Jahr bleiben CHF 75’091.30 von CHF 84’500 brutto.

BVG-Abzug und koordinierter Lohn

Die Pensionskasse spart nicht auf dem ganzen Lohn, sondern auf dem koordinierten Lohn. Dafür zieht sie vom Jahreslohn den Koordinationsabzug von CHF 26’460 ab. Der koordinierte Lohn beträgt mindestens CHF 3’780 und höchstens CHF 64’260. Wer im Jahr nicht mehr als CHF 22’680 verdient, muss nicht in die Pensionskasse. Die gesetzlichen Altersgutschriften steigen mit dem Alter, der Arbeitgeber bezahlt mindestens die Hälfte:

AlterAltersgutschriftBVG-Abzug bei CHF 6’500 x 12Nettolohn
ab 257 %CHF 150.35CHF 5’849.15
ab 3510 %CHF 214.75CHF 5’784.75
ab 4515 %CHF 322.15CHF 5’677.35
ab 5518 %CHF 386.55CHF 5’612.95

Viele Arbeitgeber versichern mehr als das Minimum oder kürzen den Koordinationsabzug bei Teilzeit. Dann ist der Abzug höher als in dieser Tabelle. Den genauen Betrag sehen Sie auf dem Vorsorgeausweis oder auf der Lohnabrechnung.

Nettolohn bei verschiedenen Bruttolöhnen

So viel bleibt mit 40 Jahren, zwölf Monatslöhnen, NBU 1,3 %, BVG-Minimum und ohne Quellensteuer:

Brutto pro MonatAbzügeNetto pro MonatAbzugsquote
CHF 4’000CHF 397.75CHF 3’602.259,9 %
CHF 5’000CHF 524.75CHF 4’475.2510,5 %
CHF 6’000CHF 651.75CHF 5’348.2510,9 %
CHF 7’000CHF 778.75CHF 6’221.2511,1 %
CHF 8’000CHF 883.75CHF 7’116.2511 %
CHF 10’000CHF 1’037.75CHF 8’962.2510,4 %
CHF 12’000CHF 1’191.75CHF 10’808.259,9 %
CHF 15’000CHF 1’359.15CHF 13’640.859,1 %

Bei hohen Löhnen sinkt die Abzugsquote, weil ALV, NBU und Pensionskasse gedeckelt sind. Mit CHF 15’000 im Monat und 50 Jahren bleiben CHF 13’506.95 netto.

Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmende

Wer ohne Niederlassungsbewilligung C in der Schweiz arbeitet, etwa mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder als Kurzaufenthalter, bezahlt die Einkommenssteuer als Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab. Der Satz hängt vom Kanton, vom Tarif (A für Alleinstehende, B für verheiratete Alleinverdiener, C für Doppelverdiener, H für Alleinerziehende), von der Anzahl Kinder und von der Konfession ab. Er wird auf den Bruttolohn inklusive Kinderzulagen angewendet.

Der Rechner verwendet die offiziellen Quellensteuertarife 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für alle 26 Kantone. Im Kanton Zürich beträgt der Tarif A0N (alleinstehend, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer) für CHF 6’000 im Monat 6,79 %. Mit 30 Jahren bleiben damit CHF 4’997.75 netto statt CHF 5’405.15. Im Monat mit dem 13. Monatslohn steigt der Satz, weil beide Löhne zusammen den Tarif bestimmen. Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis rechnen im Jahresmodell mit dem Jahreslohn. Ab einem Bruttolohn von CHF 120’000 im Jahr folgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung.

Wohnen Sie in Deutschland und arbeiten in der Schweiz, gilt eine eigene Regel: höchstens 4,5 % Quellensteuer in der Schweiz, die eigentliche Steuer zahlen Sie in Deutschland. Den Nettolohn berechnet der Grenzgänger-Steuerrechner.

Bruttolohn aus dem Nettolohn berechnen

Bei Lohnverhandlungen ist oft der Nettolohn das Ziel. Weil der BVG-Abzug auf dem koordinierten Lohn beruht und ALV und NBU gedeckelt sind, lässt sich der Bruttolohn nicht mit einem festen Prozentsatz hochrechnen. Der Rechner sucht deshalb im Modus «Netto → Brutto» den kleinsten Bruttolohn, der nach allen Abzügen Ihren Wunschbetrag ergibt. Für CHF 5’000 netto im Monat braucht es mit 30 Jahren und zwölf Monatslöhnen CHF 5’543.70 brutto.

Geben Sie den Wunschbetrag pro Jahr ein, zählt der Rechner den 13. Monatslohn mit: Für CHF 70’000 netto im Jahr braucht es mit 40 Jahren und dreizehn Monatslöhnen CHF 78’667.42 brutto, also CHF 6’051.34 pro Monat. Ob im Stelleninserat von Lohn oder von Gehalt die Rede ist, spielt keine Rolle: Das Brutto-Netto-Gehalt wird in der Schweiz genau gleich berechnet.

13. Monatslohn, Kinderzulagen und Spesen

Ob der Jahreslohn in zwölf oder dreizehn Monatslöhnen ausbezahlt wird, ändert am Nettolohn pro Jahr fast nichts: Bei CHF 84’500 im Jahr und 40 Jahren bleiben mit zwölf Löhnen CHF 75’091.40 netto, mit dreizehn CHF 75’091.30. Der Unterschied liegt bei den Monaten: Mit zwölf Löhnen erhalten Sie jeden Monat CHF 6’257.62, mit dreizehn CHF 5’757.65 und im Dezember den 13. Monatslohn dazu. Der Pensionskassenbeitrag bleibt gleich, weil er auf dem Jahreslohn berechnet und auf zwölf Monate verteilt wird.

Den 13. Monatslohn erhalten viele Angestellte im Dezember oder je zur Hälfte im Juni und Dezember. Er unterliegt AHV, ALV und NBU, nicht aber einem zusätzlichen Pensionskassenabzug. Wie viel Ihnen bei einem Eintritt oder Austritt unter dem Jahr zusteht, zeigt der Rechner für den 13. Monatslohn. Bei Teilzeit hilft der Rechner für das Arbeitspensum.

Familienzulagen zahlt die Familienausgleichskasse über den Arbeitgeber aus. Sie sind AHV-frei und werden zum Nettolohn addiert. Das Bundesgesetz schreibt mindestens CHF 215 Kinderzulage und CHF 268 Ausbildungszulage pro Monat vor, viele Kantone zahlen mehr. Im Kanton Zürich sind es CHF 215 bis zum 12. Geburtstag und CHF 268 danach. Anspruch haben Angestellte ab einem Lohn von CHF 630 im Monat (CHF 7’560 im Jahr), auch bei Teilzeit; Löhne mehrerer Arbeitgeber werden zusammengezählt. Spesen, die tatsächliche Auslagen ersetzen, sind ebenfalls kein Lohn und kommen ohne Abzüge dazu.

Was der Lohn den Arbeitgeber kostet

Der Arbeitgeber bezahlt nochmals 5,3 % AHV/IV/EO und 1,1 % ALV, dazu den Beitrag an die Familienausgleichskasse (im Kanton Zürich 1,025 %), die Verwaltungskosten der AHV-Ausgleichskasse, die Prämie der Berufsunfallversicherung und mindestens die Hälfte der Pensionskasse. Der Rechner zeigt diese Lohnkosten unter dem Ergebnis. Für die Berufsunfallversicherung setzt er 0,1 % ein, wie im Büro üblich, und für die Verwaltungskosten den gesetzlichen Höchstsatz von 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge. Beides können Sie unter «Kosten des Arbeitgebers» anpassen.

Beispiel: Arbeitgeberkosten für CHF 6’500 im Monat, Kanton Zürich

BruttolohnCHF 6’500.00
AHV/IV/EO 5,3 %+CHF 344.50
ALV 1,1 %+CHF 71.50
Familienausgleichskasse 1,025 %+CHF 66.65
Verwaltungskosten 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge+CHF 34.45
Berufsunfall 0,1 %+CHF 6.50
Pensionskasse, Arbeitgeberanteil+CHF 241.85
Lohnkosten pro MonatCHF 7’265.45

Mit dem 13. Monatslohn kostet die Stelle CHF 94’208.50 im Jahr, 11,5 % mehr als der Bruttolohn. Ein Anteil am Krankentaggeld und kantonale Berufsbildungsfonds kommen je nach Betrieb dazu. Mehrere Angestellte, Rentner, Hausdienst und die Kosten pro Arbeitsstunde rechnet der Rechner für AHV-Beiträge und Lohnkosten.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent vom Bruttolohn bleiben netto?

Ohne Quellensteuer bleiben meist 88 bis 91 Prozent. Fix sind 5,3 % für AHV/IV/EO und 1,1 % für die ALV. Dazu kommen die NBU-Prämie (oft 1 bis 2 Prozent) und der Pensionskassenbeitrag, der mit dem Alter steigt. Bei CHF 6’500 im Monat und 40 Jahren sind es 88,6 % netto.

Wird die Einkommenssteuer vom Lohn abgezogen?

Nein. Wer in der Schweiz wohnt und das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung C hat, bezahlt die Steuern über die Steuererklärung. Nur bei der Quellensteuer (etwa mit Bewilligung B, L oder als Grenzgänger) zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab.

Gibt es auf Löhnen über CHF 148’200 noch einen ALV-Abzug?

Nein. Seit dem 1. Januar 2023 wird auf dem Lohnteil über CHF 148’200 pro Jahr (CHF 12’350 pro Monat) kein ALV-Beitrag mehr erhoben. Rechner, die noch ein «ALV 2» von 0,5 Prozent abziehen, sind veraltet.

Wie hoch ist der NBU-Abzug?

Einen einheitlichen Satz gibt es nicht. Er hängt vom Unfallversicherer und von der Branche ab und gilt für den Lohn bis CHF 148’200 im Jahr. Der Rechner setzt 1,3 % ein; den genauen Satz finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung. Wer weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert und hat keinen Abzug.

Warum ist mein BVG-Abzug höher als im Rechner?

Der Rechner nimmt standardmässig das gesetzliche Minimum. Viele Pensionskassen versichern mehr, verlangen höhere Sparbeiträge oder ziehen Risikobeiträge und Verwaltungskosten ab. Wählen Sie bei «Pensionskasse» den Satz oder den Betrag aus Ihrer Lohnabrechnung.

Werden Kinderzulagen besteuert?

Kinder- und Ausbildungszulagen sind AHV-frei und werden zum Nettolohn addiert. Steuerbar sind sie trotzdem, auch bei der Quellensteuer: Dort gehören sie zum Bruttolohn, auf den der Steuersatz angewendet wird.

Wie rechne ich vom Nettolohn auf den Bruttolohn?

Wählen Sie oben «Netto → Brutto» und geben Sie den gewünschten Nettolohn ein. Der Rechner sucht den Bruttolohn, der nach allen Abzügen genau diesen Betrag ergibt. Für CHF 5’000 netto braucht es mit 30 Jahren rund CHF 5’543.70 brutto.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Arbeitgeber (Lohnabrechnung), siehe AHV/IV Merkblatt 2.01: Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.