Grenzgänger-Steuern Deutschland berechnen
Grenzgänger-Steuern für Deutschland berechnen: Der Rechner zeigt die Schweizer Quellensteuer von höchstens 4,5 %, die deutsche Einkommensteuer mit Anrechnung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Krankenversicherung und am Schluss Ihren Nettolohn in CHF und Euro. Mit den Werten 2026 und den neuen Grenzgängerregeln, kostenlos und ohne Anmeldung.
Lohn in der Schweiz
Wohnsitz in Deutschland
Arbeitstage und Arbeitsweg
Weitere Angaben zu Arbeitstagen und Werbungskosten
Krankenversicherung
Sozialabzüge und Pensionskasse in der Schweiz
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Inhalt
Grenzgänger-Steuern für Deutschland berechnen
Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist nach Artikel 15a des Doppelbesteuerungsabkommens Grenzgänger. Besteuert wird zweimal, aber nicht doppelt: Die Schweiz zieht eine begrenzte Quellensteuer vom Lohn ab, Deutschland berechnet die volle Einkommensteuer und zieht die Schweizer Steuer davon ab. Für die Berechnung braucht es deshalb beide Seiten:
- Schweizer Lohnabrechnung: Bruttolohn minus AHV/IV/EO, ALV, Nichtberufsunfall, Pensionskasse und Quellensteuer.
- Deutsche Einkommensteuer: Lohn in Euro minus Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen ergibt das zu versteuernde Einkommen, darauf der Tarif nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Anrechnung: Die Schweizer Quellensteuer wird von der deutschen Einkommensteuer abgezogen, der Rest ist Nachzahlung oder Vorauszahlung.
- Nettolohn: Auszahlung in der Schweiz minus deutsche Steuer minus Krankenversicherung.
Netto = Nettolohn CH + Kinderzulagen − Steuer in Deutschland − Krankenversicherung
Die Schweizer Abzüge entsprechen denen jedes anderen Angestellten; der Lohnrechner zeigt sie Monat für Monat. Die Einkommensteuer für Grenzgänger berechnen Sie hier für das ganze Jahr, denn so veranlagt auch das Finanzamt.
Quellensteuer von höchstens 4,5 % in der Schweiz
Legen Sie dem Arbeitgeber die Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1 vor, darf die Schweiz höchstens 4,5 % des Bruttolohns zurückbehalten, inklusive 13. Monatslohn, Bonus und Kinderzulagen. Dafür gibt es eigene Tarifcodes: L für Alleinstehende, M für verheiratete Alleinverdiener, N für Doppelverdiener und P für Alleinerziehende. In Zürich und den meisten Kantonen sind es fix 4,5 %. Einige Kantone wie Basel-Stadt rechnen bei kleinen Löhnen weniger: Bei CHF 3’000 im Monat beträgt der Basler Tarif L0N 1,83 %. Der Rechner verwendet die offiziellen Tarife 2026 des gewählten Arbeitskantons.
Einkommensteuer für Grenzgänger und Anrechnung der Quellensteuer
Das Finanzamt rechnet den Schweizer Lohn mit dem Jahreskurs in Euro um. Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an das Überobligatorium der Pensionskasse, weil sie in Deutschland Lohn sind. Kinderzulagen sind steuerfrei. Abgezogen werden die Werbungskosten, mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von EUR 1’230. Seit 2026 gibt es die Entfernungspauschale von EUR 0.38 schon ab dem ersten Kilometer. Auf das zu versteuernde Einkommen gilt der Tarif nach § 32a EStG mit einem Grundfreibetrag von EUR 12’348, für Ehepaare der Splittingtarif.
Die Quellensteuer wird wie eine Lohnsteuer angerechnet (§ 36 EStG). Sie senkt deshalb die Einkommensteuer, nicht aber den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die auf der vollen Einkommensteuer berechnet werden. Der Zuschlag fällt erst an, wenn die Einkommensteuer EUR 20’350 übersteigt (Ehepaare EUR 40’700). Nicht angerechnet wird die Quellensteuer auf den Kinderzulagen. Wer so wenig verdient, dass die deutsche Steuer kleiner ist als die Quellensteuer, erhält die Differenz zurück.
Beispiel: CHF 100’000 Lohn in Basel
Ein lediger Grenzgänger, 40 Jahre alt, ohne Kirchensteuer, arbeitet in Basel-Stadt für CHF 100’000 im Jahr. Er pendelt 30 km an 220 Tagen, ist gesetzlich krankenversichert und in der Pensionskasse nach BVG-Minimum versichert. Kurs: 106,50 EUR je 100 CHF.
Grenzgänger-Berechnung für ein Jahr
| Bruttolohn | CHF 100’000.00 |
| AHV/IV/EO, ALV, NBU, Pensionskasse | −CHF 10’913.00 |
| Quellensteuer L0N | −CHF 4’500.00 |
| Nettolohn Schweiz | CHF 84’587.00 |
| In Euro | EUR 90’085.16 |
| Zu versteuerndes Einkommen in Deutschland | EUR 79’816.00 |
| Einkommensteuer | EUR 22’387.00 |
| Angerechnete Quellensteuer | −EUR 4’792.50 |
| Solidaritätszuschlag | EUR 242.40 |
| Steuer in Deutschland | −EUR 17’836.90 |
| Kranken- und Pflegeversicherung | −EUR 15’135.75 |
| Netto pro Jahr | EUR 57’112.51 |
|---|
Pro Monat sind das EUR 4’759.38 oder CHF 4’468.90. Steuern machen 21,2 % des Lohns aus. Ist er verheiratet und Alleinverdiener mit Kirchensteuer in Baden-Württemberg, bleiben EUR 5’353.84 pro Monat.
| Bruttolohn pro Jahr | Quellensteuer CH | Steuer DE | Netto pro Monat | Steuerquote |
|---|---|---|---|---|
| CHF 60’000 | CHF 2’700.00 | EUR 5’138.50 | EUR 2’942.78 | 12,5 % |
| CHF 80’000 | CHF 3’600.00 | EUR 10’515.00 | EUR 3’858.65 | 16,8 % |
| CHF 100’000 | CHF 4’500.00 | EUR 17’836.90 | EUR 4’759.38 | 21,2 % |
| CHF 120’000 | CHF 5’400.00 | EUR 26’318.28 | EUR 5’611.04 | 25,1 % |
| CHF 150’000 | CHF 6’750.00 | EUR 38’684.76 | EUR 6’922.01 | 28,7 % |
Welche Schweizer Abzüge in Deutschland zählen
Die Schweizer Sozialbeiträge mindern nicht den Lohn, sondern gelten in Deutschland als Vorsorgeaufwendungen. AHV und IV (5,05 % des Lohns) und der obligatorische Teil der Pensionskasse werden wie Beiträge zur deutschen Rentenversicherung behandelt: abziehbar bis EUR 30’826 im Jahr, zusammen mit dem Arbeitgeberanteil, der danach wieder abgezogen wird. EO, ALV und Krankentaggeld zählen zu den übrigen Vorsorgeaufwendungen mit einem Höchstbetrag von EUR 2’800. Diesen schöpfen Kranken- und Pflegeversicherung meist allein aus. Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung teilt das Finanzamt auf: Die Hälfte gilt als Werbungskosten, weil sie auch Unfälle auf dem Arbeitsweg deckt, die andere Hälfte als Vorsorgeaufwand. Im Beispiel sind das EUR 692.25 zusätzliche Werbungskosten. Beiträge an das Überobligatorium sind nicht abziehbar.
Wie viel davon obligatorisch ist, steht auf der Bescheinigung der Pensionskasse. Das gesetzliche Minimum nach Alter zeigt der Rechner für den BVG-Abzug, die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Rechner für AHV-Beiträge.
Krankenversicherung in der Schweiz oder in Deutschland
Grenzgänger sind grundsätzlich in der Schweiz nach KVG versichert. Innert drei Monaten nach Stellenantritt können Sie sich davon befreien lassen und in Deutschland gesetzlich oder privat versichern; der Entscheid gilt dauerhaft. In der gesetzlichen Kasse zahlen Sie den ganzen Beitrag selbst, weil der Schweizer Arbeitgeber nichts beisteuert: 14,6 % plus Zusatzbeitrag (im Durchschnitt 2,9 %) und 3,6 % Pflegeversicherung, auf dem Lohn bis EUR 69’750. Im Beispiel sind das EUR 15’135.75 im Jahr. Die Beiträge der Basisabsicherung sind in Deutschland voll abziehbar. Auch die Prämien der Schweizer Grundversicherung nach KVG machen Sie als Vorsorgeaufwand geltend; der Rechner behandelt sie wie die Basisabsicherung einer deutschen Kasse.
Homeoffice, Pendeltage und Nichtrückkehrtage
Seit 2026 gilt das geänderte Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen. Grenzgänger ist, wer an mindestens 20 % der vereinbarten Arbeitstage zwischen Wohnort und Arbeitsort pendelt. Den Status verliert, wer mehr als 60 Tage aus beruflichen Gründen nicht nach Hause zurückkehrt. Bei Teilzeit nur an einzelnen Tagen sinkt diese Grenze anteilig (240 Tage gelten als volles Jahr), bei einem angebrochenen Jahr zählen 5 Tage pro Monat. Eine Rückkehr gilt als unzumutbar ab 100 km Strasse oder 1,5 Stunden mit dem öffentlichen Verkehr.
Ganze Homeoffice-Tage sind keine Nichtrückkehrtage, aber auch keine Pendeltage. Mit zwei Homeoffice-Tagen pro Woche bleiben im Beispiel 132 Pendeltage, also 60 %: Der Status bleibt. Wer ihn verliert, zahlt in der Schweiz den ordentlichen Tarif auf den Arbeitstagen in der Schweiz. Mit 70 Nichtrückkehrtagen in Zürich wären das CHF 8’950.20 (A0N); in Deutschland bleibt dieser Lohn steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf anderen Einkünften.
Formulare, Vorauszahlungen und Umrechnungskurs
Für den reduzierten Satz in der Schweiz braucht es die Bescheinigung Gre-1 des Finanzamts, die in der Regel automatisch verlängert wird. Mehr als 60 Nichtrückkehrtage bestätigt der Arbeitgeber mit dem Formular Gre-3. In der deutschen Steuererklärung gehört der Schweizer Lohn in die Anlage N-Gre. Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest (10. März, Juni, September und Dezember), wenn die deutsche Steuer die Quellensteuer übersteigt.
Umgerechnet wird mit dem Jahreskurs der Finanzämter: 102,50 EUR je 100 CHF für 2023, 104,50 für 2024 und 106,50 für 2025. Der Kurs für 2026 steht noch aus; der Franken war bisher stärker (108,28 im Durchschnitt der Monatskurse). Ein höherer Kurs erhöht den Lohn in Euro und damit die deutsche Steuer. Für Kinder zahlt die Schweiz Kinderzulagen; liegt das deutsche Kindergeld von EUR 259 pro Monat höher, zahlt die Familienkasse die Differenz.
Wohnen Sie in der Schweiz, zahlen Sie dagegen die ordentliche Einkommenssteuer; den Bundesanteil rechnet der Rechner für die direkte Bundessteuer aus.
Häufige Fragen
Wo zahlen Grenzgänger aus Deutschland Steuern?
Hauptsächlich in Deutschland. Die Schweiz behält höchstens 4,5 % Quellensteuer vom Bruttolohn ein, das Finanzamt besteuert den ganzen Lohn und rechnet diese Steuer an die Einkommensteuer an. Bei CHF 100’000 Lohn sind das CHF 4’500.00 in der Schweiz und EUR 17’836.90 in Deutschland.
Brauche ich die Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1?
Ja. Nur mit der Bescheinigung Gre-1 Ihres Finanzamts darf der Arbeitgeber den reduzierten Grenzgängertarif anwenden. Ohne sie zieht er die ordentliche Quellensteuer ab. Das Finanzamt verlängert die Bescheinigung in der Regel jedes Jahr automatisch.
Wie viel Homeoffice ist als Grenzgänger erlaubt?
Steuerlich zählen ganze Homeoffice-Tage nicht als Nichtrückkehrtage. Sie müssen aber an mindestens 20 % der Arbeitstage zur Arbeit in die Schweiz pendeln. Für die Sozialversicherung gilt eine eigene Grenze: Ab der Hälfte der Arbeitszeit im Homeoffice droht der Wechsel in die deutsche Sozialversicherung.
Was passiert bei mehr als 60 Nichtrückkehrtagen?
Sie verlieren den Grenzgängerstatus. Die Schweiz besteuert den Lohn für die Arbeitstage in der Schweiz nach dem ordentlichen Quellensteuertarif. Deutschland stellt diesen Lohn frei, berücksichtigt ihn aber für den Steuersatz (Progressionsvorbehalt). Homeoffice-Tage in Deutschland bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
Kann ich AHV und Pensionskasse in Deutschland absetzen?
Ja, als Vorsorgeaufwendungen: AHV/IV und das BVG-Obligatorium wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (2026 bis EUR 30’826 zusammen mit dem steuerfreien Arbeitgeberanteil), EO und ALV im Rahmen der übrigen Vorsorgeaufwendungen. Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung zählt je zur Hälfte als Werbungskosten und als Vorsorgeaufwand. Beiträge an das Überobligatorium sind nicht abziehbar.
Welcher Umrechnungskurs gilt für die Steuererklärung?
Der Jahreskurs der Finanzämter, für 2025 106,50 EUR je 100 CHF. Der Kurs für 2026 wird erst nach Jahresende festgelegt. Der Durchschnitt der Monatskurse des Bundesfinanzministeriums liegt bisher bei 108,28; im Rechner können Sie den Kurs anpassen.
Muss ich Steuervorauszahlungen leisten?
Meist ja. Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, wenn die deutsche Steuer höher ist als die Quellensteuer. Im Beispiel mit CHF 100’000 Lohn wären es rund EUR 4’459.23 pro Quartal.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Finanzämter Baden-Württemberg: Grenzgänger in die Schweiz
- Fedlex: Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Deutschland, Art. 15a
- Fedlex: Änderungsprotokoll zum DBA mit Deutschland (AS 2025 791)
- ESTV: Quellensteuertarife Löhne (alle Kantone)
- Gesetze im Internet: § 32a EStG (Einkommensteuertarif)
- BAG: Krankenversicherung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Finanzamt und die kantonale Steuerverwaltung, siehe Finanzämter Baden-Württemberg: Grenzgänger in die Schweiz. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.