AHV-Rente berechnen

AHV-Rente berechnen für die Schweiz: Der Rechner schätzt Ihre monatliche Altersrente aus Lohnverlauf, Beitragsjahren, Beitragslücken und Erziehungsgutschriften, inklusive 13. AHV-Rente, Vorbezug und Aufschub. Er rechnet mit den offiziellen Rententabellen 2026 und den bereits beschlossenen Werten ab 2027, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Ihre Angaben

Referenzalter 65 Jahre, ordentlicher Rentenbeginn Februar 2035.
Mindestrente CHF 1’260, Maximalrente CHF 2’520.

Einkommen

Jahreslohn brutto, damaliger Betrag.
Brutto 2026, gilt bis zur Pensionierung.
Erstes Lohnjahr 1991. Dazwischen steigt der Lohn gleichmässig.

Beitragsjahre und Kinder

Jahre mit Beiträgen von 18 bis 20, füllen Lücken.
Für die Erziehungsgutschriften bis zum 16. Geburtstag.
Betreuungsgutschriften, Vorbezug und Aufschub
Vorbezug um bis zu 24 Monate (Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969: 36), Aufschub um 12 bis 60 Monate. Teilbezug 20 bis 80 %: im Rechner zur Frühpensionierung.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.

Inhalt
  1. Wie Sie die AHV-Rente berechnen
  2. Beispiel mit Erziehungsgutschriften
  3. Beitragsjahre und Beitragslücken
  4. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
  5. Wann es die Maximalrente gibt
  6. Die 13. AHV-Rente
  7. Referenzalter, Vorbezug und Aufschub
  8. Ausländer, Kantone und IK-Auszug
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Wie Sie die AHV-Rente berechnen

Die Rentenhöhe in der AHV, der 1. Säule der Altersvorsorge, hängt von zwei Grössen ab: von der Zahl Ihrer Beitragsjahre und von Ihrem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen. Die Beitragsjahre bestimmen die Rentenskala. Wer vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Ende des Jahres vor dem Referenzalter lückenlos Beiträge bezahlt hat, erhält eine Vollrente der Skala 44. Das Durchschnittseinkommen legt fest, wo Sie zwischen der Minimalrente von CHF 1’260 und der Maximalrente von CHF 2’520 pro Monat landen. So läuft die AHV-Berechnung ab:

  1. Alle AHV-pflichtigen Einkommen aus Ihrem individuellen Konto (IK) werden zusammengezählt und mit dem Aufwertungsfaktor multipliziert. Er hängt vom Jahr des ersten Eintrags ab; ab 1986 beträgt er 1,000.
  2. Die Summe wird durch Ihre Beitragsdauer in Jahren und Monaten geteilt, nicht einfach durch 44.
  3. Dazu kommen die durchschnittlichen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
  4. Das Ergebnis wird auf den nächsten Tabellenwert aufgerundet (Schritte von CHF 1’512).
  5. Bei Beitragslücken wird die Vollrente mit dem Faktor Skala ÷ 44 multipliziert.
Durchschnittseinkommen = Einkommenssumme × Aufwertungsfaktor ÷ Beitragsjahre + Ø Gutschriften
Rente bis CHF 45’360 = 0,74 × CHF 1’260 + 13/600 × Einkommen
Rente darüber = 1,04 × CHF 1’260 + 8/600 × Einkommen, höchstens CHF 2’520

Für das Einkommen bietet der Rechner drei Wege: den Lohnverlauf mit dem Lohn beim Berufseinstieg und dem heutigen Lohn, einen bekannten Durchschnitt oder die Summe aus dem IK-Auszug. Er rundet wie die Ausgleichskasse auf den Tabellenwert auf und liest die Rente in der Skala ab, statt eine geglättete Formel zu verwenden. Mit den Standardwerten (Mann, Jahrgang 1970, Lohn von CHF 50’000 auf CHF 85’000) ergibt sich ein Durchschnitt von CHF 70’682 und eine Rente von CHF 2’258 pro Monat.

Beispiel: Altersrente einer verheirateten Mutter

Das Merkblatt 3.01 der AHV rechnet die Rente einer Frau mit Jahrgang 1962 vor. Sie hat von 1983 bis 2025 ununterbrochen Beiträge bezahlt, also 43 Jahre, was für ihren Jahrgang eine Vollrente ergibt. Sie ist seit 1984 verheiratet und hat zwei Kinder (1986 und 1988). Das ergibt 18 Jahre mit Erziehungsgutschriften, die in der Ehe je zur Hälfte zählen.

Rentenberechnung nach Merkblatt 3.01

Einkommenssumme 1983–2025CHF 1’090’000
× Aufwertungsfaktor 1,025 ÷ 43 JahreCHF 25’983
+ Erziehungsgutschriften 18 × CHF 45’360 ÷ 2 ÷ 43CHF 9’494
Massgebendes Einkommen, aufgerundetCHF 36’288
Altersrente Skala 44CHF 1’719
+ Rentenzuschlag Übergangsgeneration (Jahrgang 1962)CHF 80
Monatliche Rente ab September 2026CHF 1’799

Weil ihr Mann noch keine Rente bezieht, rechnet die Ausgleichskasse vorerst mit den ungeteilten Einkommen. Sobald auch er das Referenzalter erreicht, werden die Einkommen der Ehejahre geteilt und beide Renten auf zusammen CHF 3’780 begrenzt. Wie das für Sie aussieht, zeigt der Rechner für die AHV-Rente von Ehepaaren.

Beitragsjahre und Beitragslücken

Ein volles Beitragsjahr haben Sie, wenn Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge bezahlt haben, wenn Ihr erwerbstätiger Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat oder wenn Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden. Frauen, die vor 1997 verheiratet oder verwitwet waren und in der Schweiz versichert waren, erhalten diese Jahre auch ohne eigene Beiträge als Beitragsjahre angerechnet: Das sind keine Lücken. Typische Lücken entstehen durch ein Studium ohne Mindestbeitrag, Auslandjahre oder eine Auszeit, in der niemand Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlt hat. So wirken sich Lücken bei einem Durchschnittseinkommen von CHF 60’480 aus:

Fehlende JahreSkalaRente pro MonatWeniger pro Jahr
044CHF 2’117–
143CHF 2’069CHF 624
242CHF 2’020CHF 1’261
341CHF 1’972CHF 1’885
539CHF 1’876CHF 3’133
1034CHF 1’636CHF 6’253

Fehlende Beiträge können Sie nur für die letzten fünf Jahre nachzahlen. Ältere Lücken füllen unter Umständen Ihre Jugendjahre: Beiträge, die Sie zwischen 18 und 20 bezahlt haben, schliessen bis zu drei spätere Lücken. Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, mindestens 40 Prozent seines bisherigen Durchschnittseinkommens verdient und darauf mindestens den Mindestbeitrag bezahlt, kann Lücken ebenfalls schliessen; diese Neuberechnung ist einmal möglich. Denken Sie bei einem Studium, einer Weltreise oder einer Frühpensionierung an die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige.

Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Für jedes Jahr, in dem Sie ein Kind unter 16 Jahren haben, schreibt Ihnen die AHV eine Erziehungsgutschrift gut. Sie entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente: CHF 45’360 im Jahr 2026, CHF 46’080 ab 2027. Die Gutschrift gilt pro Jahr und nicht pro Kind. Gezählt wird ab dem Jahr nach der Geburt bis zum Jahr, in dem das jüngste Kind 16 wird. Verheiratete erhalten in den Ehejahren je die Hälfte, geschiedene oder unverheiratete Eltern mit gemeinsamer Sorge je nach Vereinbarung die ganze oder die halbe Gutschrift.

Die Gutschriften werden wie Einkommen durch die Beitragsdauer geteilt. Eine Frau mit einem Durchschnittseinkommen von CHF 40’000 und 16 Jahren mit Kind erhält ohne Gutschriften CHF 1’817, mit der halben Gutschrift CHF 1’956 und mit der ganzen CHF 2’076 pro Monat. Rechner, die nicht auf den Tabellenwert aufrunden oder die Gutschrift direkt zum Einkommen zählen, zeigen hier spürbar andere Beträge.

Betreuungsgutschriften in gleicher Höhe gibt es für Jahre, in denen Sie Angehörige mit Hilflosenentschädigung betreuen, die höchstens 30 Kilometer entfernt oder innert einer Stunde erreichbar wohnen. Sie müssen jedes Jahr bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragt werden und gelten nicht für Jahre, in denen Sie bereits eine Erziehungsgutschrift erhalten.

Wann gibt es die Maximalrente?

Die Maximalrente von CHF 2’520 pro Monat erhalten Sie mit einem massgebenden Durchschnittseinkommen ab CHF 90’720 und vollständiger Beitragsdauer. Ein höheres Einkommen erhöht die Rente nicht weiter, obwohl auf dem ganzen Lohn Beiträge geschuldet sind. Mit vier Beitragslücken sinkt auch die Maximalrente auf CHF 2’291. Bei CHF 45’360 hat die Rentenkurve einen Knick: Darunter bringt jeder zusätzliche Franken Durchschnittseinkommen mehr Rente als darüber.

Vollrente und Maximalrente sind nicht dasselbe. Eine Vollrente der Skala 44 erhält, wer keine Beitragslücken hat, auch mit tiefem Einkommen: Sie liegt zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520. Die Maximalrente ist die höchste Vollrente und setzt zusätzlich das Durchschnittseinkommen von CHF 90’720 voraus.

DurchschnittseinkommenRente 2026Rente ab 2027Pro Jahr 2026 mit 13. Rente
CHF 20’000CHF 1’391CHF 1’413CHF 18’083
CHF 30’000CHF 1’588CHF 1’613CHF 20’644
CHF 40’000CHF 1’817CHF 1’846CHF 23’621
CHF 50’000CHF 1’996CHF 2’007CHF 25’948
CHF 60’000CHF 2’117CHF 2’150CHF 27’521
CHF 70’000CHF 2’258CHF 2’273CHF 29’354
CHF 80’000CHF 2’379CHF 2’417CHF 30’927
CHF 90’720CHF 2’520CHF 2’560CHF 32’760

Vollrente ohne Lücken. Ab 1. Januar 2027 steigen die Renten: Die Minimalrente beträgt dann CHF 1’280, die Maximalrente CHF 2’560. Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3’780, ab 2027 CHF 3’840.

Die 13. AHV-Rente

Seit 2026 erhalten alle, die im Dezember eine Altersrente beziehen, eine 13. Altersrente. Sie beträgt einen Zwölftel der im Kalenderjahr bezogenen Altersrenten und wird mit der Dezemberrente ausbezahlt, erstmals im Dezember 2026. Wer die Rente im Lauf des Jahres beginnt, erhält sie anteilig. Massgebend ist die tatsächlich bezogene Rente, also plafoniert, nach einem Vorbezug gekürzt oder nach einem Aufschub erhöht. Nicht mitgerechnet wird der Rentenzuschlag der Übergangsgeneration. Invaliden-, Witwen-, Waisen- und Kinderrenten werden weiterhin zwölfmal ausbezahlt.

Mit CHF 2’258 pro Monat ergibt das CHF 29’354 im Jahr. Über die Finanzierung mit einer höheren Mehrwertsteuer ab 2028 stimmt die Schweiz am 29. November 2026 ab; am Betrag der 13. Rente ändert das nichts.

Referenzalter, Vorbezug und Aufschub

Für Männer liegt das Referenzalter bei 65. Für Frauen steigt es mit der Reform AHV 21 schrittweise: 64 Jahre und 3 Monate für den Jahrgang 1961, 64 Jahre und 6 Monate für den Jahrgang 1962, 64 Jahre und 9 Monate für den Jahrgang 1963, 65 Jahre für die Jahrgänge ab 1964. Die Rente beginnt am ersten Tag des Monats nach dem Erreichen des Referenzalters. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969, die ihre Rente nicht vorbeziehen, erhalten einen lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu CHF 160 pro Monat, abgestuft nach Einkommen und Jahrgang.

Die Rente lässt sich ab 63 um bis zu zwei Jahre vorbeziehen, Frauen der Übergangsgeneration ab 62. Die Kürzung beträgt 6,8 % für ein Jahr und 13,6 % für zwei Jahre und bleibt als fester Frankenbetrag lebenslang. Mit einem Aufschub um ein bis fünf Jahre steigt die Rente um 5,2 % bis 31,5 %. Was ein früherer Ruhestand mit Pensionskasse und Beiträgen bis zum Referenzalter insgesamt kostet, zeigt der Rechner für die Frühpensionierung.

AHV-Rente für Ausländer, Kantone und IK-Auszug

Für Ausländerinnen und Ausländer gelten dieselben Regeln. Es braucht mindestens ein volles Beitragsjahr; Jahre ohne Schweizer Beiträge sind Lücken und führen zu einer Teilrente. Wer mit 30 in die Schweiz gezogen ist, hat 9 Beitragslücken: Bei einem Durchschnittseinkommen von CHF 60’480 erhält er eine Rente der Skala 35 von CHF 1’684 statt CHF 2’117 pro Monat. Im Rechner tragen Sie diese Jahre als Beitragslücken ein. Mit einem Sozialversicherungsabkommen, etwa mit den EU- und EFTA-Staaten, dem Vereinigten Königreich oder den USA, wird die Rente auch ins Ausland bezahlt, und jeder Staat zahlt seinen Teil für die dort versicherten Jahre. Wer aus einem Staat ohne Abkommen stammt und die Schweiz endgültig verlässt, kann sich die Beiträge zurückvergüten lassen.

Ob Sie im Aargau, in Bern, Luzern, St. Gallen oder Zürich wohnen: Die AHV-Rente wird überall gleich berechnet. Die kantonale Ausgleichskasse oder die Verbandsausgleichskasse Ihres Arbeitgebers stellt die Verfügung aus, die Regeln und Tabellen sind eidgenössisch. Ein AHV-Guthaben wie bei der Pensionskasse gibt es nicht, weil die AHV im Umlageverfahren funktioniert.

Die Rente kommt nicht automatisch: Melden Sie sich drei bis vier Monate vor dem Referenzalter oder vor dem gewünschten Vorbezug mit dem Formular 318.370 an, und zwar bei der Ausgleichskasse, die zuletzt Ihre Beiträge erhalten hat. Bezieht Ihr Ehepartner schon eine Rente, ist dessen Ausgleichskasse zuständig.

Ihren IK-Auszug mit allen Einkommen und Beitragsjahren bestellen Sie kostenlos bei Ihrer Ausgleichskasse. Eine genaue Rentenvorausberechnung erstellt die Ausgleichskasse auf Antrag; Ehepaare stellen ihn mit Vorteil gemeinsam. Wer die ganze Pension in der Schweiz berechnen will, zählt zur AHV-Rente die Pensionskasse und die Säule 3a dazu: Die Rente der zweiten Säule schätzen Sie mit dem Pensionskassen-Rechner, die Differenz zum bisherigen Einkommen mit dem Rechner für die Vorsorgelücke. Was Hinterbliebene erhalten, zeigt der Witwenrenten-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die maximale AHV-Rente?

CHF 2’520 pro Monat (2026), ab 1. Januar 2027 CHF 2’560. Dafür braucht es ein massgebendes Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 90’720 und keine Beitragslücken. Mit der 13. AHV-Rente sind das CHF 32’760 im Jahr. Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3’780 pro Monat.

Wird meine AHV-Rente vom letzten Lohn berechnet?

Nein. Massgebend ist der Durchschnitt aller Einkommen ab dem Jahr nach Ihrem 20. Geburtstag, plus Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, geteilt durch Ihre Beitragsjahre. Löhne seit 1986 werden heute mit dem Faktor 1,000 aufgewertet, zählen also zum damaligen Betrag. Wer einfach den heutigen Lohn einsetzt, überschätzt die Rente.

Wie viel kostet ein fehlendes Beitragsjahr?

Mindestens einen Vierundvierzigstel der Rente, lebenslang. Bei einer Rente von CHF 2’117 sind das CHF 48 pro Monat oder CHF 624 pro Jahr mit der 13. AHV-Rente. Fehlende Beiträge können Sie nur für die letzten fünf Jahre nachzahlen.

Wie viel bringen Erziehungsgutschriften?

Pro Jahr mit einem Kind unter 16 werden CHF 45’360 angerechnet, bei Verheirateten in den Ehejahren je die Hälfte. Mit einem Durchschnittseinkommen von CHF 40’000 und 16 Jahren mit Kind steigt die Rente um CHF 139 (halbe Gutschrift) oder CHF 259 pro Monat (ganze Gutschrift), aber nie über die Maximalrente.

Wann wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt?

Erstmals im Dezember 2026 und danach jedes Jahr mit der Dezemberrente. Sie beträgt einen Zwölftel der im Jahr bezogenen Altersrenten. Wer die Rente erst im Lauf des Jahres beginnt, erhält sie anteilig. Für Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten gibt es keine 13. Rente.

Ist die AHV-Rente im Kanton Zürich oder Bern anders?

Nein. Die AHV ist eine eidgenössische Versicherung. Die kantonalen Ausgleichskassen und die Verbandsausgleichskassen berechnen und zahlen die Renten nach denselben Regeln und Tabellen, egal ob Sie in Zürich, Bern, Luzern oder im Aargau wohnen.

Habe ich ein AHV-Guthaben?

Nein. Die AHV funktioniert im Umlageverfahren: Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren die laufenden Renten. Ein persönliches Sparguthaben gibt es nur in der Pensionskasse und in der Säule 3a. Ihr IK-Auszug zeigt die Einkommen und Beitragsjahre, aus denen die Rente später berechnet wird.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihre AHV-Ausgleichskasse, siehe AHV/IV Merkblatt 3.01: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.