Vorsorgelücke berechnen

Vorsorgelücke berechnen in einem Schritt: Der Rechner schätzt Ihre AHV-Rente mit 13. Rente, nimmt die Rente Ihrer Pensionskasse dazu und vergleicht beides mit dem Einkommen, das Sie im Ruhestand brauchen. Sie sehen die Lücke pro Monat, das fehlende Kapital und die nötige Sparrate, mit den Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Sie heute

Pensionierung 2046, in 20 Jahren

Bedarf im Ruhestand

Faustregel: 70 bis 80 % für den gewohnten Lebensstandard.

AHV und Pensionskasse

Leer = heutiger Lohn. Meist tiefer als der letzte Lohn.
Rentenskala 44
Projizierte Rente im Referenzalter.
Anteil des Alterskapitals, den Sie als Kapital beziehen.

Säule 3a und Vermögen

Maximum 2026: CHF 7’258.
Vermögen, weitere Renten und Annahmen
Für den Ruhestand reserviert.
Zum Beispiel Mieteinnahmen.
Leer = Lebenserwartung mit 65 laut BFS (2025): 20,7 Jahre (Männer), 23,2 (Frauen).

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.

Inhalt
  1. So berechnen Sie die Vorsorgelücke
  2. Wie viel Einkommen Sie brauchen
  3. Was AHV und Pensionskasse zahlen
  4. Beispiel mit CHF 100’000
  5. Wie viel Kapital fehlt
  6. Lücke schliessen
  7. Ehepaare, Teilzeit, Frühpensionierung
  8. Wo Sie Ihre Zahlen finden
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

So berechnen Sie Ihre Vorsorgelücke

Die Vorsorgelücke, auch Renten- oder Pensionslücke genannt, ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Ruhestand brauchen, und dem, was AHV, Pensionskasse und weitere Renten zahlen. Die Bundesverfassung setzt der 1. und 2. Säule zusammen das Ziel, die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise fortzusetzen. Was zusätzlich nötig ist, sparen Sie selbst, etwa in der Säule 3a. Wer seine Altersvorsorge berechnen will, rechnet deshalb alle drei Säulen zusammen und vergleicht sie mit dem Bedarf.

Vorsorgelücke = Bedarf − AHV-Rente (inkl. 13. Rente) − Pensionskassenrente − weitere Renten
Kapitalbedarf = Lücke × Rentenbarwertfaktor (Dauer des Ruhestands, Rendite)
Sparrate = (Kapitalbedarf − Säule 3a − Vermögen) / Endwertfaktor (Jahre bis zur Pensionierung)

Mit dieser Rechnung wissen Sie, ob Sie heute genug sparen und wie viel Sie zusätzlich in die Säule 3a oder einen Sparplan stecken müssten. Die AHV-Rente schätzt der Rechner mit den offiziellen Rententabellen, die Pensionskassenrente nehmen Sie am besten vom Vorsorgeausweis.

Wie viel Einkommen brauchen Sie im Ruhestand?

Im Alter fallen Ausgaben weg: Beiträge an AHV und Pensionskasse, Arbeitsweg, oft auch Hypothekarzinsen oder Kosten für Kinder. Andere steigen, etwa für Gesundheit und Reisen. Als Faustregel rechnet man mit 70 % bis 80 % des letzten Bruttolohns. Genauer ist ein eigenes Budget mit Wohnkosten, Krankenkasse, Steuern und Freizeit. Beides können Sie im Rechner eingeben. Mit 80 % statt 70 % steigt die Lücke im Beispiel von CHF 1’103.33 auf CHF 1’936.67 pro Monat.

Wie stark die Teuerung Ihr Budget bis zur Pensionierung verändert, zeigt der Teuerungsrechner. Im Rechner können Sie eine jährliche Teuerung eintragen.

Was AHV und Pensionskasse im Alter zahlen

Die AHV-Altersrente liegt 2026 zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520 pro Monat, je nach Durchschnittseinkommen und Beitragsjahren. Neu kommt jedes Jahr im Dezember eine 13. Rente dazu. Ab 2027 steigt die Maximalrente auf CHF 2’560, also CHF 33’280 pro Jahr. Die AHV allein deckt bei höheren Löhnen nur einen kleinen Teil (ohne Pensionskasse, Bedarf 70 %, volle Beitragsdauer):

LohnAHV pro JahrAnteil am LohnLücke ohne Pensionskasse
CHF 40’000CHF 23’62159,1 %CHF 4’379
CHF 60’000CHF 27’52145,9 %CHF 14’479
CHF 80’000CHF 30’92738,7 %CHF 25’073
CHF 100’000CHF 32’76032,8 %CHF 37’240
CHF 150’000CHF 32’76021,8 %CHF 72’240

Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV den gewohnten Lebensstandard sichern. Wie viel sie zahlt, hängt vom Altersguthaben und vom Umwandlungssatz ab. Für Löhne über der oberen BVG-Grenze dürfen AHV und Pensionskasse zusammen höchstens 85 % des letzten Lohns ausmachen, die 13. AHV-Rente nicht mitgezählt.

Ihre AHV-Rente mit Lücken und Erziehungsgutschriften berechnet der AHV-Rentenrechner, Ihre Pensionskassenrente mit Gutschriften und Zins der Rechner für die Rente aus der 2. Säule.

Beispiel: CHF 100’000 Lohn mit 45 Jahren

Ein Mann mit Jahrgang 1981 verdient CHF 100’000 im Jahr und hat in der AHV keine Lücken. Laut Vorsorgeausweis erhält er mit 65 eine Pensionskassenrente von CHF 24’000 pro Jahr. Er möchte im Ruhestand 70 % seines Lohns zur Verfügung haben.

Rentenlücke und Sparbedarf

Bedarf (70 % von CHF 100’000)CHF 70’000
AHV-Rente inklusive 13. Rente−CHF 32’760
Pensionskasse−CHF 24’000
Vorsorgelücke pro JahrCHF 13’240
Kapitalbedarf für 20,7 Jahre bei 1 % RenditeCHF 246’455
Säule 3a mit CHF 7’258 pro Jahr bis 2046−CHF 176’350
Zusätzliche Sparrate pro MonatCHF 240.44

Die Lücke von CHF 1’103.33 pro Monat lässt sich zum grössten Teil mit der Säule 3a schliessen. Ohne 3a müsste er CHF 845.27 pro Monat zurücklegen.

Wie viel Kapital fehlt bei der Pensionierung?

Um eine jährliche Lücke zu decken, brauchen Sie bei der Pensionierung ein Kapital, das während des ganzen Ruhestands reicht. Die einfachste Regel lautet: Lücke mal Anzahl Jahre. Im Beispiel wären das ohne Zins CHF 274’068. Weil das Kapital im Ruhestand weiter Ertrag abwirft, reicht etwas weniger: mit 1 % Rendite CHF 246’455. Für die Dauer nimmt der Rechner die Lebenserwartung mit 65 laut Bundesamt für Statistik: 20,7 Jahre für Männer und 23,2 Jahre für Frauen (2025). Wer auf Nummer sicher gehen will, rechnet mit einem Ruhestand bis 90 oder länger.

Wie aus regelmässigen Einzahlungen mit Zinseszins ein Kapital wird, rechnet der Zinseszinsrechner.

Häufige Fehler bei der Berechnung

  • Die AHV mit zwölf statt dreizehn Renten rechnen: Seit 2026 kommt die 13. Altersrente dazu.
  • Die Maximalrente annehmen, weil der letzte Lohn hoch ist. Massgebend ist der Durchschnitt über die ganze Karriere, und jedes fehlende Beitragsjahr kostet rund einen Vierundvierzigstel der Rente.
  • Den Mindestumwandlungssatz auf das ganze Pensionskassenguthaben anwenden, obwohl die Kasse einen tieferen Satz hat.
  • Bei Ehepaaren die Plafonierung der AHV vergessen.
  • Die Teuerung ausblenden: Pensionskassenrenten werden in der Regel nicht angepasst, die Kaufkraft sinkt über 20 Jahre spürbar.

Vorsorgelücke schliessen mit Säule 3a, Einkauf und Sparplan

  • Säule 3a: 2026 bis CHF 7’258 pro Jahr mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse bis 20 % des Einkommens, höchstens CHF 36’288. Mit dem Maximum kommen in 20 Jahren bei 2 % Rendite CHF 176’350 zusammen. Seit 2025 lassen sich verpasste Beiträge nachzahlen.
  • Einkauf in die Pensionskasse: erhöht Rente oder Kapital, ist steuerlich abziehbar, aber 3 Jahre lang nicht als Kapital beziehbar.
  • Freier Sparplan: Fonds oder Sparkonto ohne Steuerabzug, dafür jederzeit verfügbar.
  • Länger arbeiten: Jedes zusätzliche Jahr bringt Beiträge, Zins und einen kürzeren Ruhestand.
  • Kapitalbezug: Wer einen Teil des Pensionskassenguthabens als Kapital bezieht, erhält eine tiefere Rente, hat dafür aber Kapital für die Lücke. Der Rechner berücksichtigt beides.

Was ein Einkauf an Rente bringt, zeigt der oben erwähnte Pensionskassen-Rechner. Wie hoch Ihre heutigen Beiträge an die 2. Säule sind, sehen Sie beim BVG-Abzug.

Vorsorgelücke bei Ehepaaren, Teilzeit und Frühpensionierung

Bei Ehepaaren sind die beiden AHV-Renten zusammen auf CHF 3’780 pro Monat begrenzt. Zwei Maximalrenten ergeben mit 13. Rente deshalb nur CHF 49’140 statt CHF 65’520 pro Jahr. Ausserdem werden die Einkommen der Ehejahre geteilt: Der Rechner gibt als Ehepaar beiden Partnern den Durchschnitt der zwei Einkommen. Verdient nur ein Partner CHF 50’000, erhalten beide je CHF 1’489 pro Monat, nicht eine Einzelrente plus Minimalrente. Wer Teilzeit arbeitet, hat einen tieferen koordinierten Lohn und damit eine deutlich kleinere Pensionskassenrente. Und wer früher in Pension geht, verliert bei der AHV für jedes Vorbezugsjahr einen Teil der Rente und braucht das Kapital länger. Eine grosse Lücke droht auch Selbständigen ohne Pensionskasse, Personen mit Jahren im Ausland oder Erwerbsunterbrüchen und Gutverdienenden, deren Lohn über der oberen BVG-Grenze liegt.

Für diese Fälle gibt es eigene Rechner: AHV-Rente für Ehepaare, Frühpensionierung und Pensum und Teilzeit.

Wo finden Sie Ihre Zahlen?

  • AHV: Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug) und Rentenvorausberechnung bei Ihrer Ausgleichskasse.
  • Pensionskasse: Vorsorgeausweis mit Altersguthaben, projizierter Rente und maximalem Einkauf.
  • Säule 3a: Kontoauszug der Bank oder Versicherung.

Die AHV und die berufliche Vorsorge sind eidgenössisch geregelt. Ob Sie in Zürich, Bern oder Genf wohnen, ändert an der Vorsorgelücke nichts, wohl aber an den Steuern im Ruhestand. Rechnen Sie Ihre Lücke alle paar Jahre neu: Lohn, Zinsen und Umwandlungssätze ändern sich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Vorsorgelücke im Durchschnitt?

Eine allgemeine Zahl gibt es nicht, sie hängt von Lohn, Pensionskasse und Beitragsjahren ab. Für den gewohnten Lebensstandard rechnet man mit 70 % bis 80 % des letzten Lohns. Im Beispiel mit CHF 100’000 Lohn decken AHV und Pensionskasse 81,1 % eines Bedarfs von 70 %.

Wird die 13. AHV-Rente berücksichtigt?

Ja. Seit 2026 wird die AHV-Altersrente 13-mal pro Jahr ausbezahlt. Die maximale Einzelrente ergibt damit CHF 32’760 pro Jahr statt CHF 30’240. Rechnungen, die nur zwölf Renten zählen, überschätzen die Lücke.

Wie viel darf ich in die Säule 3a einzahlen?

2026 mit Pensionskasse CHF 7’258, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. 2027 steigen die Limiten auf CHF 7’373 beziehungsweise CHF 36’864. Wer 20 Jahre lang das Maximum einzahlt, hat bei 2 % Rendite rund CHF 176’350 angespart.

Kann ich verpasste 3a-Beiträge nachzahlen?

Ja, aber nur für Lücken ab dem Jahr 2025, für die letzten zehn Jahre und nur, wenn Sie im Einkaufsjahr den vollen ordentlichen Beitrag einzahlen. Pro Jahr ist der Einkauf auf den Höchstbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse begrenzt.

Was ist besser: Einkauf in die Pensionskasse oder Säule 3a?

Beides ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Der Einkauf in die Pensionskasse ist nur bis zum Maximum laut Vorsorgeausweis möglich und 3 Jahre lang nicht als Kapital beziehbar. Die Säule 3a ist flexibler, aber jährlich begrenzt.

Wo finde ich meine Rentenzahlen?

Für die AHV im Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug), den Sie kostenlos bestellen, oder in einer Rentenvorausberechnung Ihrer Ausgleichskasse; Ehepaare beantragen sie am besten gemeinsam. Für die Pensionskasse im jährlichen Vorsorgeausweis mit Altersguthaben, projizierter Rente und möglichem Einkauf. Für die Säule 3a im Kontoauszug der Bank oder Versicherung.

Warum haben Ehepaare eine grössere Lücke?

Die beiden AHV-Renten sind zusammen auf 150 % der Maximalrente begrenzt, 2026 also CHF 3’780 pro Monat. Zwei Maximalrenten werden darum um CHF 16’380 pro Jahr gekürzt.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihre AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse, siehe AHV/IV Merkblatt 3.01: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.