Pensum berechnen
Pensum berechnen in Prozent, aus Ihren Wochenstunden oder Arbeitstagen, und umgekehrt die Sollzeit für ein Pensum in Stunden und Minuten. Der Rechner zeigt auch den Teilzeitlohn, die Ferientage und was Teilzeit für Unfallversicherung und Pensionskasse bedeutet. Mit den Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Pensum
Lohn
Ferien und Pensionskasse
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Inhalt
Pensum berechnen aus Wochenstunden oder Arbeitstagen
Das Pensum gibt an, wie viel Sie im Vergleich zu einer Vollzeitstelle arbeiten. Massgebend ist die betriebliche Vollzeit, also die Wochenarbeitszeit, die im Betrieb oder im GAV für 100 Prozent gilt. Im Schweizer Durchschnitt sind das laut Bundesamt für Statistik 41,7 Stunden pro Woche. Wer an ganzen Tagen arbeitet, kann das Arbeitspensum auch über die Arbeitstage berechnen.
Pensum = Ihre Arbeitstage / Vollzeit-Arbeitstage × 100
Sollzeit pro Woche = Vollzeitstunden × Pensum
Beispiel: Sie arbeiten 33,6 Stunden in einem Betrieb mit 42 Stunden Vollzeit. Das ergibt ein Pensum von 80 %. Liegen Ihre Stunden über der Vollzeit, zeigt der Rechner mehr als 100 Prozent an. Solche Stunden sind Überstunden und müssen kompensiert oder mit Zuschlag bezahlt werden.
Wochen- und Tagessollzeit bei Teilzeit
Für die Zeiterfassung brauchen Sie die Sollzeit pro Woche und pro Tag, am besten in Stunden und Minuten. Bei einer Vollzeit von 41 Stunden und 70 % Pensum sind es 28,7 Stunden pro Woche, also 28:42. Verteilt auf 5 Tage ergibt das 5,74 Stunden oder 5:44 pro Tag. Zeiterfassungen rechnen oft dezimal: 0,1 Stunden sind 6 Minuten, eine Minute sind 0,0167 Stunden. Wer die Dezimalzahl abschneidet statt rundet, verliert über das Jahr einige Minuten.
Die monatliche Sollzeit ergibt sich aus den Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Bei 80 % von 42 Stunden sind das 145,6 Stunden im Monat und 1’747,2 Stunden im Jahr, vor Abzug von Ferien und Feiertagen.
Teilzeitlohn und Stundenlohn berechnen
Bei Teilzeit sinkt der Lohn im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit. Wer bei 100 Prozent CHF 7’000 im Monat verdient, erhält bei 80 % CHF 5’600. Der Stundenlohn ist in beiden Fällen gleich: CHF 38.46. Das gilt auch, wenn Sie umgekehrt rechnen: Ein Teilzeitlohn geteilt durch das Pensum ergibt den Lohn, den die gleiche Stelle bei 100 Prozent bringt.
Was vom Teilzeitlohn netto übrig bleibt, berechnet der Lohnrechner. Den Stundenlohn mit Ferien- und Feiertagsentschädigung für Teilzeitangestellte im Stundenlohn zeigt der Rechner für den Stundenlohn.
Ferien und 13. Monatslohn bei Teilzeit
Teilzeitangestellte haben Anspruch auf gleich viele Ferienwochen wie Vollzeitangestellte, gesetzlich mindestens 4 Wochen, bis zum 20. Geburtstag 5 (Art. 329a OR). In Tagen hängt der Anspruch davon ab, wie die Arbeitszeit verteilt ist. Wer an 3 Tagen pro Woche arbeitet und 5 Wochen Ferien hat, bekommt 15 Ferientage. Wer an jedem Werktag weniger Stunden arbeitet, behält gleich viele Ferientage wie bei Vollzeit, jeder Tag ist einfach kürzer.
Auch der 13. Monatslohn richtet sich nach dem Teilzeitlohn: Er entspricht einem Teilzeit-Monatslohn. Ändert das Pensum unter dem Jahr, hilft der Rechner für den 13. Monatslohn.
Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug der Pensionskasse
In die Pensionskasse muss, wer bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22’680 im Jahr verdient. Versichert ist der koordinierte Lohn: Jahreslohn minus Koordinationsabzug von CHF 26’460, mindestens CHF 3’780. Das Gesetz kürzt den Koordinationsabzug bei Teilzeit nicht. Bei kleinem Pensum bleibt deshalb nur ein kleiner Teil des Lohns versichert. Viele Pensionskassen passen den Abzug im Reglement an das Pensum an.
Beispiel: CHF 85’000 Vollzeitlohn, 60 % Pensum, Altersgutschrift 15 %
| Abzug fix (BVG-Minimum) | Abzug nach Pensum | |
|---|---|---|
| Jahreslohn | CHF 51’000 | CHF 51’000 |
| Koordinationsabzug | −CHF 26’460 | −CHF 15’876 |
| Koordinierter Lohn | CHF 24’540 | CHF 35’124 |
| Altersgutschrift pro Jahr | CHF 3’681.00 | CHF 5’268.60 |
Bei Vollzeit wären CHF 58’540 versichert. Mit festem Abzug sinkt der versicherte Lohn bei 60 % Pensum also stärker als der Lohn. So wirken sich die Pensen bei CHF 7’000 Vollzeitlohn aus:
| Pensum | Stunden pro Woche | Jahreslohn | Koordiniert, fix | Koordiniert, nach Pensum |
|---|---|---|---|---|
| 100 % | 42:00 | CHF 84’000 | CHF 57’540 | CHF 57’540 |
| 90 % | 37:48 | CHF 75’600 | CHF 49’140 | CHF 51’786 |
| 80 % | 33:36 | CHF 67’200 | CHF 40’740 | CHF 46’032 |
| 70 % | 29:24 | CHF 58’800 | CHF 32’340 | CHF 40’278 |
| 60 % | 25:12 | CHF 50’400 | CHF 23’940 | CHF 34’524 |
| 50 % | 21:00 | CHF 42’000 | CHF 15’540 | CHF 28’770 |
| 40 % | 16:48 | CHF 33’600 | CHF 7’140 | CHF 23’016 |
Mit 40 % von CHF 50’000 verdienen Sie CHF 20’000 im Jahr und bleiben unter der Eintrittsschwelle von CHF 22’680. Wie gross die Lücke im Alter wird, zeigt der Rechner für die Vorsorgelücke.
Unfallversicherung und AHV bei kleinem Pensum
Gegen Berufsunfälle sind alle Angestellten versichert. Gegen Nichtberufsunfälle sind Sie nur versichert, wenn Sie beim gleichen Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten (Art. 13 UVV). In einem Betrieb mit 42 Stunden Vollzeit entspricht das einem Pensum von 19,05 %; mit 7 Stunden (16,7 %) gibt es keine NBU-Deckung und keinen NBU-Abzug. Freizeitunfälle sind dann über die Krankenkasse versichert.
AHV-Beiträge werden auch bei kleinem Pensum erhoben. Nur wer bei einem Arbeitgeber höchstens CHF 2’500 im Jahr verdient, zahlt sie bloss auf eigenes Verlangen; im Privathaushalt sowie in Kultur- und Medienbetrieben gilt diese Ausnahme nicht. Arbeiten Sie weniger als 50 % der üblichen Arbeitszeit, prüft die Ausgleichskasse, ob Ihre Beiträge mit dem Arbeitgeberanteil mindestens die Hälfte des Beitrags als Nichterwerbstätige erreichen. Sonst zahlen Sie die Differenz als Nichterwerbstätige. Wie dieser Beitrag berechnet wird, zeigt der Rechner für AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen.
Teilzeitstellen richtig vergleichen
Teilzeitangebote lassen sich nur vergleichen, wenn man sie auf 100 Prozent hochrechnet. Ein Angebot von CHF 4’500 bei 60 % entspricht CHF 7’500 bei Vollzeit, eines von CHF 5’800 bei 80 % nur CHF 7’250. Das erste ist pro Stunde besser bezahlt, obwohl der Betrag kleiner ist. Achten Sie ausserdem auf die betriebliche Vollzeit, die Zahl der Monatslöhne und darauf, ob die Pensionskasse den Koordinationsabzug nach Pensum kürzt. Bei einem Vollzeitlohn von CHF 7’000 zeigt die Tabelle oben, wie viel Lohn bei jedem Pensum versichert ist.
Häufige Fragen
Wie berechne ich mein Pensum?
Teilen Sie Ihre vertraglichen Wochenstunden durch die Vollzeitstunden des Betriebs und multiplizieren Sie mit 100. 33,6 von 42 Stunden ergeben 80 %. Arbeiten Sie ganze Tage, geht es auch über die Tage: 3 von 5 Tagen sind 60 %.
Wie viele Stunden sind 80 % bei 42 Stunden?
33,6 Stunden pro Woche, also 33:36 Stunden. Bei 5 Arbeitstagen sind das 6:43 Stunden pro Tag, im Monat 145,6 Stunden.
Wie viele Ferientage habe ich bei Teilzeit?
Gleich viele Wochen wie bei Vollzeit, mindestens 4. Die Tage richten sich nach Ihren Arbeitstagen: Bei 5 Wochen Ferien und 3 Arbeitstagen pro Woche haben Sie 15 Ferientage. Arbeiten Sie an jedem Wochentag kürzer, bleiben es gleich viele Tage wie bei Vollzeit.
Bin ich bei Teilzeit gegen Unfall versichert?
Gegen Berufsunfälle immer. Gegen Nichtberufsunfälle nur, wenn Sie beim gleichen Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle, und für die Freizeit deckt die Krankenkasse Unfälle.
Warum sinkt meine Pensionskasse bei Teilzeit überproportional?
Weil das BVG-Minimum den vollen Koordinationsabzug von CHF 26’460 abzieht, egal wie hoch das Pensum ist. Bei CHF 85’000 Vollzeitlohn und 60 % Pensum bleiben CHF 24’540 versichert statt CHF 35’124, wenn die Kasse den Abzug nach Pensum kürzt. Prüfen Sie Ihr Vorsorgereglement.
Ab welchem Lohn muss ich in die Pensionskasse?
Ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 22’680 bei einem Arbeitgeber (2026); wer genau diesen Betrag verdient, ist noch nicht versichert. Wer bei mehreren Arbeitgebern arbeitet, kann sich freiwillig versichern lassen. Den genauen Abzug zeigt der Rechner für den BVG-Abzug.
Wie vergleiche ich zwei Teilzeitangebote?
Rechnen Sie beide Löhne auf 100 Prozent hoch: Lohn geteilt durch das Pensum. CHF 4’500 bei 60 % entsprechen CHF 7’500 bei Vollzeit, CHF 5’800 bei 80 % nur CHF 7’250.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 319 und 329a
- Fedlex: Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 2, 7, 8 und 16
- Fedlex: Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13
- AHV/IV Merkblatt 2.03: Beiträge der Nichterwerbstätigen
- Zürcher Gerichte: Lohnberechnungen
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Arbeitsvertrag, siehe Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 319 und 329a. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.