Ferien berechnen
Ferien berechnen nach OR: Der Rechner zeigt Ihren Ferienanspruch in Tagen und Stunden, bei Teilzeit, bei Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres und nach einer Kürzung wegen langer Abwesenheit. Mit Feriensaldo, Variante nach L-GAV und den Regeln 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihr Ferienanspruch
Zeitraum
Bezug und Saldo
Abwesenheiten und Kürzung der Ferien
Kalendertage im Ferienjahr, zusammengezählt. Ein voller Monat zählt 30 Tage.
Ferien planen: Wie viele Ferientage brauche ich?
Alter, Pensumwechsel und Rundung
Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.
Inhalt
Wie Sie Ihre Ferien berechnen
Der Ferienanspruch ist im Obligationenrecht für die ganze Schweiz gleich geregelt: Pro Dienstjahr gewährt der Arbeitgeber mindestens 4 Wochen Ferien, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen (Art. 329a OR). Kantonal unterschiedlich sind nur die Feiertage. Ein Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag darf mehr Ferien vorsehen, aber nie weniger. Übrigens spricht man in der Schweiz von Ferien und nicht von Urlaub: Wer «Urlaub berechnen» oder «Urlaubstage Schweiz» sucht, meint dasselbe.
Weil der Anspruch in Wochen festgelegt ist, rechnen Sie ihn so in Tage und Stunden um:
Ferienstunden pro Jahr = Ferienwochen × Wochenstunden im eigenen Pensum
Anspruch im Teiljahr = Ferientage pro Jahr × Tage im Arbeitsverhältnis ÷ Tage des Ferienjahres
Mit 4 Wochen und einer 5-Tage-Woche ergibt das 20 Ferientage oder 168 Stunden bei 42 Wochenstunden. Mit 5 Wochen sind es 25 Tage. Gerechnet wird pro Dienstjahr, die meisten Betriebe rechnen aber pro Kalenderjahr. Beides ist zulässig: Im Rechner legen Sie fest, wann Ihr Ferienjahr beginnt.
Fällt der 20. Geburtstag ins Ferienjahr, sagt das Gesetz nicht, wie zu rechnen ist. Der Rechner teilt das Jahr tagesgenau auf: Wird jemand am 1. Juli 2026 zwanzig, hat er bei einer 5-Tage-Woche 22,48 Ferientage. Viele Arbeitgeber gewähren für dieses Jahr grosszügiger die vollen 25 Tage.
Ferientage bei Teilzeit berechnen
Teilzeitangestellte haben gleich viele Ferienwochen wie Vollzeitangestellte. Entscheidend für die Zahl der Ferientage ist, an wie vielen Tagen Sie pro Woche arbeiten. Wer sein Pensum auf fünf kürzere Tage verteilt, hat gleich viele Ferientage wie eine Vollzeitkraft, aber kürzere. Wer an weniger Tagen arbeitet, hat weniger, dafür ganze Ferientage. In Stunden ist der Anspruch bei gleichem Pensum immer gleich hoch.
| Pensum | Arbeitstage pro Woche | 4 Wochen | in Stunden | 5 Wochen | in Stunden |
|---|---|---|---|---|---|
| 100 % | 5 | 20 Tage | 168 | 25 Tage | 210 |
| 80 % | 4 | 16 Tage | 134,4 | 20 Tage | 168 |
| 80 % | 5 | 20 Tage | 134,4 | 25 Tage | 168 |
| 60 % | 3 | 12 Tage | 100,8 | 15 Tage | 126 |
| 50 % | 5 | 20 Tage | 84 | 25 Tage | 105 |
| 40 % | 2 | 8 Tage | 67,2 | 10 Tage | 84 |
Stunden bei 42 Wochenstunden für 100 %.
Arbeiten Sie unregelmässig, zum Beispiel im Stundenlohn mit wechselnden Einsätzen, rechnen Sie besser in Stunden oder mit einem Ferienzuschlag auf jeder Stunde: Wie viel das ausmacht, zeigt der Rechner für die Ferienentschädigung im Stundenlohn. Ihr genaues Pensum ermitteln Sie mit dem Pensum-Rechner. Ändert sich das Pensum im Laufe des Jahres, aktivieren Sie im Rechner den Pensumwechsel: Er rechnet dann in Stunden und gibt die Tage im neuen Pensum an.
Ferienanspruch bei Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres
Für ein unvollständiges Dienstjahr stehen Ihnen die Ferien anteilig zu (Art. 329a Abs. 3 OR). Wer «anteiligen Urlaub berechnen» sucht, meint genau diesen Anspruch für die Zeit der Anstellung. Wie genau der Anteil zu rechnen ist, schreibt das Gesetz nicht vor. Der Rechner zählt standardmässig die Kalendertage im Arbeitsverhältnis und teilt durch die Tage des Jahres. Alternativ rechnet er mit Monaten zu 30 Tagen (30/360), wie viele Lohnprogramme. Die Unterschiede sind klein, sollten aber im Betrieb einheitlich gehandhabt werden.
Beispiel: Austritt am 20.08.2026 mit 5 Wochen Ferien
| Jahresanspruch (5 Wochen × 5 Tage) | 25 Tage |
| Tage im Arbeitsverhältnis (01.01.2026 bis 20.08.2026) | 232 von 365 |
| Tagesgenau: 25 × 232 ÷ 365 | 15,89 Tage |
| Variante 30/360: 25 × 230 ÷ 360 | 15,97 Tage |
| Anspruch, auf halbe Tage gerundet | 16 Tage |
|---|
Bei einem Eintritt am 01.04.2026 und 4 Wochen Ferien sind es tagesgenau 15,07 Tage, nach der 30/360-Methode 15 Tage. Pro Monat erwerben Sie bei 20 Ferientagen im Jahr rund 1,67 Tage. Eine gesetzliche Pflicht zum Runden gibt es nicht: Viele Arbeitgeber runden beim Bezug auf halbe Tage, der Rechner bietet beides an.
Stehen Sie vor einer Kündigung, hilft der Rechner für die Kündigungsfrist beim Austrittsdatum. Was mit Ferien geschieht, die Sie bis dahin nicht mehr beziehen können, lesen Sie weiter unten beim Feriensaldo.
Wann darf der Arbeitgeber die Ferien kürzen?
Wer lange nicht arbeitet, erwirbt unter Umständen weniger Ferien. Art. 329b OR erlaubt eine Kürzung um einen Zwölftel pro vollen Monat Abwesenheit, aber je nach Grund erst ab einer bestimmten Dauer. Die Abwesenheiten eines Dienstjahres werden zusammengezählt. Das SECO erklärt die Regel mit einem Beispiel von 3,5 Monaten Abwesenheit, hier mit 25 Ferientagen:
| Grund der Abwesenheit | Kürzung erlaubt | Kürzung | Ferien danach |
|---|---|---|---|
| durch eigenes Verschulden | ab mehr als einem Monat, für jeden vollen Monat | 3/12 | 18,75 Tage |
| Krankheit, Unfall, Militär, öffentliches Amt | ab zwei vollen Monaten, der erste Monat zählt nicht | 2/12 | 20,83 Tage |
| Schwangerschaft | ab drei vollen Monaten, die ersten zwei zählen nicht | 1/12 | 22,92 Tage |
| Mutterschafts-, Vaterschafts-, Betreuungs- und Adoptionsurlaub | nie | keine | 25 Tage |
Der Rechner zählt einen vollen Monat mit 30 Kalendertagen, wie der Kommentar zum L-GAV. Der Arbeitgeber darf kürzen, muss aber nicht, und ein Arbeitsvertrag darf zugunsten der Angestellten ganz darauf verzichten. Ein GAV oder Normalarbeitsvertrag kann eigene Regeln vorsehen, wenn sie insgesamt mindestens gleichwertig sind.
Für unbezahlten Urlaub gibt es keine gesetzliche Regel. Üblich ist, dass in dieser Zeit keine Ferien entstehen, also 1/12 pro vollen Monat. Die Folgen für Lohn und Versicherungen rechnet der Rechner für unbezahlten Urlaub durch. Mutterschaftsurlaub kürzt die Ferien nie, Einzelheiten zum Anspruch finden Sie beim Mutterschaftsurlaub-Rechner.
Feiertage, Ferienplanung und Krankheit
Gesetzliche Feiertage sind keine Ferientage. Fällt ein Feiertag, der im Kanton dem Sonntag gleichgestellt ist, auf einen Ihrer Arbeitstage in den Ferien, wird er nicht vom Guthaben abgezogen. Fällt er auf einen freien Tag, gibt es keinen Ersatz. Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag, die Kantone dürfen bis zu 8 weitere festlegen. Im Jahr 2026 fällt der 1. August auf einen Samstag.
Wie viele Urlaubstage eine Reise kostet, zeigt der Rechner unter «Ferien planen»: Er zählt die Arbeitstage im gewählten Zeitraum und zieht die Feiertage Ihres Kantons ab. Zwei Wochen vom 30.03.2026 bis 10.04.2026 umfassen 10 Arbeitstage. Im Kanton Zürich fallen Karfreitag und Ostermontag hinein, Sie brauchen deshalb nur 8 Ferientage. Gemeindefeiertage kennt der Rechner nicht, und massgebend ist, welche Tage Ihr Betrieb tatsächlich frei gibt.
Werden Sie in den Ferien krank oder verunfallen Sie und können sich deshalb nicht erholen, haben Sie Anspruch darauf, die betroffenen Tage später nachzuholen. Melden Sie die Krankheit sofort und lassen Sie sie mit einem Arztzeugnis belegen. Mindestens 2 Ferienwochen pro Jahr müssen zusammenhängen (Art. 329c OR). Den Zeitpunkt bestimmt der Arbeitgeber, er nimmt aber Rücksicht auf Ihre Wünsche und legt die Ferien in der Regel mindestens 3 Monate im Voraus fest.
Ferien nach L-GAV und anderen Gesamtarbeitsverträgen
Im Gastgewerbe gilt der allgemeinverbindliche L-GAV. Er gewährt allen Mitarbeitenden 5 Wochen Ferien und rechnet in Kalendertagen: 35 Kalendertage pro Jahr oder 2,92 pro Monat. Für vier Monate Anstellung ergibt das nach dem Kommentar zum L-GAV 11,68 Kalendertage. Bei einer Saison von 104 Tagen sind es tagesgenau 9,97 Kalendertage, beim Bezug gerundet 10. Arbeits- und Kalendertage dürfen nicht vermischt werden: 4 Wochen sind 20 Arbeitstage oder 28 Kalendertage. Wegen Krankheit, Unfall oder Militärdienst darf ein Gastrobetrieb die Ferien laut Kommentar zum L-GAV erst kürzen, wenn jemand mehr als zwei Monate fehlt: Bei 85 Tagen Abwesenheit bleiben 32,08 von 35 Kalendertagen.
Andere Gesamtarbeitsverträge und viele Personalreglemente gewähren mehr Ferien als das Gesetz, je nach Alter oder Dienstjahren. Der GAV Personalverleih etwa sieht ab 50 Jahren 5 Wochen vor. Tragen Sie in diesem Fall einfach die Ferienwochen aus Ihrem Vertrag ein. Einen gesetzlichen Anspruch auf mehr Ferien im Alter gibt es nicht.
Feriensaldo, Verjährung und Auszahlung
Ihr Feriensaldo ist der Anspruch des laufenden Jahres minus die bereits bezogenen Tage plus das Guthaben aus früheren Jahren. Tragen Sie beides im Rechner ein, sehen Sie Ihr Ferienguthaben sofort. Nicht bezogene Ferien verfallen nicht Ende Jahr, sie verjähren erst nach 5 Jahren. Klauseln, nach denen alte Ferien an einem Stichtag verfallen, sind deshalb nicht durchsetzbar. Der Arbeitgeber kann den Bezug aber anordnen.
Während des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht durch Geld ersetzt werden (Art. 329d Abs. 2 OR). Erst am Ende werden Restferien ausbezahlt, wenn Sie sie nicht mehr beziehen können. Ein negativer Saldo darf nur in bestimmten Fällen vom Lohn abgezogen werden. Die Berechnung in Franken, mit dem Anteil am 13. Monatslohn, übernimmt der Rechner für die Auszahlung von Restferien.
Häufige Fragen
Wie viele Ferientage habe ich bei 80 % Pensum?
Immer mindestens 4 Wochen. Arbeiten Sie an 4 Tagen pro Woche, sind das 16 Ferientage. Verteilen Sie das Pensum auf 5 kürzere Tage, haben Sie 20 Ferientage zu je 6,72 Stunden (bei 42 Stunden für 100 %). In Stunden ist der Anspruch in beiden Fällen gleich: 134,4 Stunden.
Wie berechne ich den Ferienanspruch pro Monat?
Teilen Sie den Jahresanspruch durch 12: 20 Tage ergeben 1,67 Tage pro Monat, 25 Tage ergeben 2,08 Tage. Genauer ist die tagesgenaue Rechnung, weil die Monate unterschiedlich lang sind. Der Rechner zeigt beide Werte und eine Tabelle Monat für Monat.
Habe ich mit 19 mehr Ferien?
Ja. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr gelten mindestens 5 Wochen Ferien (Art. 329a OR), danach 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 25 statt 20 Ferientage. Fällt der 20. Geburtstag ins Ferienjahr, rechnet der Rechner anteilig (bei einem Geburtstag am 1. Juli 2026 22,48 Tage) oder auf Wunsch mit 5 Wochen für das ganze Jahr.
Zählt ein Feiertag während der Ferien als Ferientag?
Nein. Ein gesetzlicher Feiertag, der auf einen Ihrer Arbeitstage fällt, wird nicht vom Ferienguthaben abgezogen. Zwei Wochen Ferien vom 30.03.2026 bis 10.04.2026 kosten im Kanton Zürich deshalb nur 8 statt 10 Ferientage, weil Karfreitag und Ostermontag hineinfallen. Fällt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, haben Sie keinen Anspruch auf Nachbezug.
Darf der Arbeitgeber meine Ferien wegen Krankheit kürzen?
Erst wenn Sie im Dienstjahr insgesamt mindestens zwei volle Monate krank waren. Der erste Monat zählt nie, ab dem zweiten vollen Monat darf er um 1/12 pro Monat kürzen. Bei 20 Tagen und zwei Monaten Krankheit bleiben 18,33 Tage. Dasselbe gilt für Unfall und Militärdienst; Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub kürzen die Ferien nie.
Verfallen nicht bezogene Ferien Ende Jahr?
Nein. Der Ferienanspruch verjährt erst nach 5 Jahren (Art. 128 OR), gerechnet ab dem Ende des Jahres, für das die Ferien geschuldet waren: Ferien aus dem Jahr 2026 verjähren Ende 2031. Der Arbeitgeber muss den Bezug ermöglichen und darf die Ferien während des Arbeitsverhältnisses nicht auszahlen. Restferien werden erst beim Austritt in Geld abgegolten.
Wie viele Ferien habe ich nach L-GAV?
Im Gastgewerbe gelten 5 Wochen, also 35 Kalendertage pro Jahr oder 2,92 Kalendertage pro Monat (L-GAV Art. 17). Eine Saison von 104 Tagen ergibt 9,97 Kalendertage. Wegen Krankheit darf erst gekürzt werden, wenn jemand mehr als zwei Monate fehlt. Wählen Sie im Rechner «L-GAV Gastgewerbe».
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 329a bis 329d (Ferien)
- SECO: Häufige Fragen zu Ferien (Mindestanspruch, Kürzung, Verjährung)
- SECO: Häufige Fragen zu Freizeit und Feiertagen
- Arbeitsgericht Zürich: Merkblatt Berechnung des Ferienlohns
- L-GAV Gastgewerbe: Art. 17 Ferien mit Kommentar
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Arbeitsvertrag und das OR, siehe Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 329a bis 329d (Ferien). Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.