Unbezahlten Urlaub in der Schweiz berechnen
Berechnung von unbezahltem Urlaub in der Schweiz: Der Rechner zeigt den Lohnabzug pro Arbeits- oder Kalendertag, die Kürzung von 13. Monatslohn und Ferien, das Ende der Unfallversicherung und wie lange die Familienzulagen weiterlaufen. Dazu den Lohnabzug für Minusstunden. Mit den Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihr Lohn
Ihr unbezahlter Urlaub
Ferien, Unfallversicherung und Kinderzulagen
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Inhalt
Berechnung von unbezahltem Urlaub in der Schweiz
Während eines unbezahlten Urlaubs ruhen Arbeitspflicht und Lohnzahlung, das Arbeitsverhältnis läuft aber weiter. Der Arbeitgeber zieht für die freien Tage einen Teil des Monatslohns ab. Wie hoch dieser Lohnabzug für den unbezahlten Urlaub ist, hängt von der Methode ab: Gerechnet wird pro Arbeitstag oder pro Kalendertag. Enthält der Vertrag keine Regel, rechnet das Arbeitsgericht Zürich mit Arbeitstagen, also mit dem Monatslohn geteilt durch 21,75. Diese Zahl ergibt sich aus 261 Arbeitstagen pro Jahr, geteilt durch zwölf Monate.
Kürzung 13. Monatslohn = Lohnabzug / 12
Ganzer Kalendermonat = ganzer Monatslohn
Fällt ein Feiertag in den Urlaub, wird auch er nicht bezahlt, denn der Lohn ist für die ganze Zeit ausgesetzt. Bei Teilzeit mit festen Arbeitstagen zählt der Rechner nur Ihre Arbeitstage. Im Stundenlohn ist die Rechnung einfacher: Es fallen schlicht die Stunden weg, die Sie nicht arbeiten.
Haben Sie Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Nein, das Obligationenrecht kennt kein Recht auf unbezahlten Urlaub. Er ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber, die Sie schriftlich festhalten sollten: Dauer, Lohnabzug, Ferien, Versicherungen und die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die einzige gesetzliche Ausnahme ist der Jugendurlaub für ehrenamtliche Jugendarbeit bis zum 30. Altersjahr, höchstens 1 Arbeitswoche pro Dienstjahr und ebenfalls ohne Lohnanspruch (Art. 329e OR).
Während des Urlaubs zählen die Dienstjahre weiter. Eine besondere Sperrfrist schützt Sie in dieser Zeit aber nicht vor einer Kündigung. Für Lehrpersonen und das Staatspersonal gelten eigene kantonale Regeln, etwa ein fester Bruchteil des Jahreslohns pro Schulwoche. Dieser Rechner folgt dem privaten Arbeitsrecht, das in allen Kantonen gleich gilt.
Welche Methode gilt, Arbeitstage oder Kalendertage?
Im Vertrag oder Personalreglement finden Sie oft eine Berechnung nach Kalendertagen (Monatslohn geteilt durch 30 oder durch die Tage des Monats). Sie ist nur dann fair, wenn auch Samstage und Sonntage im Urlaub mitgezählt werden. Ein einzelner freier Montag kostet nach Kalendertagen CHF 200.00, nach Arbeitstagen CHF 275.86. Der Vergleich mit CHF 6’000 Monatslohn, Abzug inklusive 13. Monatslohn:
| Methode | Ein Arbeitstag | Montag bis Freitag | Montag bis Sonntag | Zwei Wochen |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitstage × Monatslohn / 21,75 | CHF 298.85 | CHF 1’494.25 | CHF 1’494.25 | CHF 2’988.51 |
| Arbeitstage × Jahreslohn / 260 | CHF 300.00 | CHF 1’500.00 | CHF 1’500.00 | CHF 3’000.00 |
| Arbeitstage / Arbeitstage des Monats | CHF 295.46 | CHF 1’547.62 | CHF 1’547.62 | CHF 3’095.24 |
| Kalendertage × Monatslohn / 30 | CHF 216.67 | CHF 1’083.33 | CHF 1’516.67 | CHF 3’033.33 |
| Kalendertage / Tage des Monats | CHF 209.68 | CHF 1’083.33 | CHF 1’516.67 | CHF 3’033.33 |
Wer nur die Werktage nimmt und nach Kalendertagen abgerechnet wird, fährt günstig. Umgekehrt kostet eine ganze Kalenderwoche mit beiden Methoden fast gleich viel. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber bei einer Methode bleibt. Geht der Urlaub über einen Monatswechsel, rechnet der Rechner jeden Monat für sich; ein ganzer Kalendermonat kostet immer genau einen Monatslohn, egal wie viele Arbeitstage er hat.
Beispiel: eine Woche unbezahlter Urlaub
Eine Angestellte mit CHF 6’000 Monatslohn und 13. Monatslohn nimmt vom 02.11.2026 bis zum 06.11.2026 unbezahlten Urlaub, Montag bis Freitag. Ihr Vertrag regelt die Berechnung nicht.
Lohnabzug für eine Woche
| Arbeitstage im Urlaub | 5 |
| Tageslohn (CHF 6’000 / 21,75) | CHF 275.86 |
| Abzug vom Monatslohn | CHF 1’379.31 |
| Kürzung 13. Monatslohn (1/12) | CHF 114.94 |
| Lohnabzug total | CHF 1’494.25 |
|---|
Für November 2026 erhält sie noch CHF 4’620.69 brutto, der Rest des Abzugs fehlt beim 13. Monatslohn. Ihre Unfallversicherung läuft weiter, weil der Urlaub weniger als 31 Tage dauert. Was vom gekürzten Lohn netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner.
Auswirkungen auf 13. Monatslohn und Ferien
Der 13. Monatslohn wird im Verhältnis zum gekürzten Lohn kleiner, also um ein Zwölftel des Lohnabzugs. Mehr zur anteiligen Berechnung zeigt der Rechner für den 13. Monatslohn. Auch Ferien entstehen während des Urlaubs nicht. Üblich ist eine Kürzung um einen Zwölftel pro vollem Monat, in Anlehnung an Art. 329b OR; manche Arbeitgeber kürzen tagesgenau, andere gar nicht. Als voller Monat zählt der Rechner einen ganzen Kalendermonat oder einen Monat von Datum zu Datum, etwa vom 15. Januar bis 14. Februar. Geben Sie nur die Zahl der Arbeitstage ein, rechnet er mit 30 Kalendertagen pro Monat.
Ein Sabbatical vom 01.04.2026 bis 30.06.2026 umfasst 3 volle Monate. Bei CHF 6’000 Lohn entfallen CHF 18’000 und CHF 1’500 vom 13. Monatslohn, zusammen CHF 19’500. Von 25 Ferientagen bleiben bei einem Zwölftel pro Monat 18,75 Tage, anteilig nach Kalendertagen 18,77 Tage.
Unfallversicherung, Pensionskasse und Familienzulagen
Die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung endet mit dem 31. Tag nach dem letzten Tag, an dem Sie Anspruch auf mindestens den halben Lohn hatten (Art. 3 UVG). Beim Sabbatical ab dem 01.04.2026 ist das der 01.05.2026. Für die Zeit danach bietet der Unfallversicherer eine Abredeversicherung für höchstens 6 Monate an. Bei der Suva kostet sie CHF 65 pro Monat, hier also 2 Monate für CHF 130. Sie muss vor dem Ende der Deckung abgeschlossen und bezahlt sein. Wer weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist ohnehin nicht über den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert und braucht die Unfalldeckung der Krankenkasse.
Familienzulagen werden noch im Monat des Urlaubsbeginns und in den 3 folgenden Monaten bezahlt (Art. 10 FamZV), beim Sabbatical bis zum 31.07.2026. Bei der Pensionskasse entscheidet das Reglement: Manche Kassen versichern das Risiko weiter, wenn Sie die Beiträge selbst bezahlen, andere unterbrechen das Sparen. Fragen Sie vor dem Urlaub nach.
Werden Sie während des unbezahlten Urlaubs krank oder verunfallen Sie, schuldet der Arbeitgeber in der Regel keinen Lohn, denn die Lohnfortzahlung setzt einen Lohnanspruch voraus, und der ruht in dieser Zeit. Ob eine Krankentaggeldversicherung zahlt, hängt von der Police ab. Ab dem vereinbarten Ende des Urlaubs gelten wieder die normalen Regeln der Lohnfortzahlung.
Ohne Lohn gibt es keine AHV-Beiträge. Wer in einem Jahr länger aussetzt, muss prüfen, ob er als Nichterwerbstätiger Beiträge zahlen muss, um eine Beitragslücke zu vermeiden. Das zeigt der Rechner für AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen. Auch für die Arbeitslosenversicherung zählen Monate ohne Lohn nicht als Beitragszeit; das kann später beim Arbeitslosengeld fehlen.
Wann dürfen Minusstunden vom Lohn abgezogen werden?
Minusstunden entstehen, wenn Sie weniger arbeiten als vereinbart. Ob der Arbeitgeber sie abziehen darf, hängt von der Ursache ab. Selbst verursachte Minusstunden, etwa ein Minus auf dem Gleitzeitkonto, müssen Sie nacharbeiten oder es gibt einen Lohnabzug. Fehlt die Arbeit dagegen aus Gründen des Betriebs, wegen zu wenig Aufträgen oder einer Betriebsschliessung, bleibt der Lohn geschuldet, ohne Pflicht zum Nachholen (Art. 324 OR). Beim Austritt darf der Arbeitgeber nur mit dem pfändbaren Teil des Lohns verrechnen (Art. 323b OR).
Für die Berechnung des Lohnabzugs bei Minusstunden zählt der Stundenlohn: Monatslohn geteilt durch die Stunden pro Monat, also Wochenstunden mal 52 Wochen durch 12 Monate. Bei CHF 6’000 und 42 Wochenstunden sind das CHF 32.97. Für 12,5 selbst verursachte Minusstunden ergibt das CHF 412.09, mit dem Anteil am 13. Monatslohn CHF 446.43. Wählen Sie im Rechner oben «Minusstunden».
Den umgekehrten Fall, mehr Stunden als vereinbart, rechnet der Überstundenrechner.
Checkliste für ein Sabbatical
- Urlaub schriftlich vereinbaren: Dauer, Lohnabzug, Ferienkürzung, 13. Monatslohn und Rückkehr.
- Abredeversicherung vor dem Ende der Nachdeckung abschliessen oder die Unfalldeckung in der Krankenkasse einschliessen.
- Bei der Pensionskasse klären, ob Risikoschutz und Sparbeiträge weiterlaufen und was das kostet.
- Prüfen, ob AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger nötig sind, und Familienzulagen sowie Krankentaggeld klären.
- Den Lohn in den Monaten mit Abzug einplanen, auch den kleineren 13. Monatslohn.
Häufige Fragen
Wie viel Lohn wird pro Tag unbezahlten Urlaub abgezogen?
In der Regel der Monatslohn geteilt durch 21,75 pro Arbeitstag, mit 13. Monatslohn zusätzlich ein Zwölftel davon. Bei CHF 6’000 sind das CHF 275.86 plus CHF 22.99, zusammen CHF 298.85. Eine Woche von Montag bis Freitag kostet CHF 1’494.25, ein ganzer Kalendermonat einen ganzen Monatslohn.
Habe ich ein Recht auf unbezahlten Urlaub?
Nein. Das Gesetz kennt keinen Anspruch, Sie müssen den Urlaub mit dem Arbeitgeber vereinbaren, am besten schriftlich. Ausnahme ist der Jugendurlaub: Bis zum 30. Altersjahr stehen Ihnen für ehrenamtliche Jugendarbeit bis 1 Arbeitswoche pro Dienstjahr zu, ebenfalls ohne Lohn (Art. 329e OR).
Werden die Ferien bei unbezahltem Urlaub gekürzt?
In der Regel ja, weil während des Urlaubs kein Ferienanspruch entsteht. Üblich ist ein Zwölftel pro vollem Monat Urlaub. Bei 25 Ferientagen und 3 Monaten Sabbatical bleiben 18,75 Tage. Massgebend ist Ihr Vertrag oder das Personalreglement. Ihren Ferienanspruch berechnet der Ferienrechner.
Bin ich während des unbezahlten Urlaubs gegen Unfall versichert?
Die Nichtberufsunfallversicherung läuft bis zum 31. Tag nach dem letzten Tag mit Lohnanspruch. Für einen längeren Urlaub verlängern Sie sie mit einer Abredeversicherung, bei der Suva für CHF 65 pro Monat und höchstens 6 Monate. Abschliessen und bezahlen müssen Sie sie vor dem Ende der Deckung.
Erhalte ich weiterhin Kinderzulagen?
Ja, noch im Monat, in dem der Urlaub beginnt, und in den 3 folgenden Monaten (Art. 10 Abs. 1bis FamZV). Dauert der Urlaub länger, setzen die Zulagen am ersten Tag des Monats wieder ein, in dem Sie die Arbeit aufnehmen.
Darf der Arbeitgeber Minusstunden vom letzten Lohn abziehen?
Nur selbst verschuldete Minusstunden, etwa ein Minus auf dem Gleitzeitkonto. Fehlt die Arbeit wegen des Betriebs, zum Beispiel bei zu wenig Aufträgen, bleibt der Lohn geschuldet, ohne dass Sie die Stunden nachholen müssen (Art. 324 OR). Verrechnen darf der Arbeitgeber zudem nur mit dem pfändbaren Teil des Lohns.
Zählt der unbezahlte Urlaub als Dienstjahr?
Ja. Das Arbeitsverhältnis läuft weiter, nur Arbeits- und Lohnpflicht ruhen. Die Zeit zählt deshalb für die Kündigungsfrist und die Lohnfortzahlung bei Krankheit mit. Eine besondere Sperrfrist gegen Kündigungen während des Urlaubs gibt es nicht. Gekürzt werden dürfen aber die Ferien: Bei 25 Ferientagen und 3 Monaten Urlaub um 6,25 Tage.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Arbeitsgericht Zürich: Lohnberechnungen nach Kalender- und Arbeitstagen
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 324, 329b und 329e
- Fedlex: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3
- Suva: Abredeversicherung
- Fedlex: Verordnung über die Familienzulagen (FamZV), Art. 10
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Arbeitsvertrag, siehe Arbeitsgericht Zürich: Lohnberechnungen nach Kalender- und Arbeitstagen. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.