RAV-Lohn berechnen: Arbeitslosengeld und ALV-Taggeld
RAV-Lohn berechnen: Geben Sie Ihren letzten Lohn ein und sehen Sie sofort Ihr Taggeld der Arbeitslosenversicherung, die Auszahlung pro Monat nach allen Abzügen, die Anzahl Taggelder und die Wartetage. Mit den Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
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Kinderzulagen, Lohnschwankungen und weitere Angaben
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Inhalt
Wie Sie Ihren RAV-Lohn berechnen
Umgangssprachlich heisst es «RAV-Lohn» oder «RAV-Geld», im Gesetz Arbeitslosenentschädigung. Das RAV berät und kontrolliert aber nur, das Geld zahlt die Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung wählen. Die Berechnung der Arbeitslosentaggelder ist überall gleich und folgt dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). In vier Schritten kommen Sie zu Ihrer Auszahlung:
- Die Kasse bestimmt den versicherten Verdienst: Ihr durchschnittlicher AHV-Lohn pro Monat, höchstens CHF 12’350.
- Sie teilt ihn durch 21,7 und erhält den Tagesverdienst.
- Davon zahlt sie 70 % oder 80 % als Taggeld.
- Pro Monat erhalten Sie so viele Taggelder, wie der Monat Werktage hat, abzüglich AHV, Unfallversicherung und Pensionskasse.
Auszahlung = Taggeld × Taggelder des Monats − Abzüge
Ob Sie in Zürich, im Aargau oder im Tessin arbeitslos werden, ändert am Taggeld nichts. Die Regeln sind eidgenössisch. Vom Kanton hängen nur die Kinderzulagen und die Quellensteuer ab, beides berücksichtigt der Rechner.
Bei der eigenen Rechnung passieren immer wieder dieselben Fehler:
- Ausgangspunkt ist der Bruttolohn vor allen Abzügen, nicht der Nettolohn auf dem Konto.
- Der Tagesverdienst entsteht durch Teilen mit 21,7, nicht mit 30 oder 22.
- Der 13. Monatslohn gehört dazu. Wer ihn weglässt, unterschätzt das Taggeld um einen Zwölftel.
- Zwischen CHF 3’797 und CHF 4’340 gilt das Mindesttaggeld von CHF 140.
- Ältere Broschüren und manche Rechner nennen noch veraltete Abzugssätze. Heute gelten 5,3 % AHV/IV/EO und 2,47 % NBU.
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit beim RAV Ihrer Wohngemeinde an, am besten schon während der Kündigungsfrist. Für die Zeit vor der Anmeldung zahlt die Arbeitslosenkasse nichts nach.
Versicherter Verdienst aus den letzten 6 oder 12 Monaten
Massgebend ist der AHV-pflichtige Lohn der letzten 6 Beitragsmonate vor der Arbeitslosigkeit. Ist der Durchschnitt der letzten 12 Monate höher, nimmt die Kasse diesen. Der 13. Monatslohn, eine vertragliche Gratifikation und regelmässige Provisionen zählen anteilsmässig dazu, und zwar in den Monaten, in denen Sie sie verdient haben. Nicht versichert sind Spesen, Familienzulagen, Überstunden und Zulagen für unangenehme Arbeitsbedingungen. Haben Sie mehrere Stellen, werden die Löhne zusammengezählt, ein Nebenverdienst zählt aber nicht.
Der versicherte Verdienst ist nach oben auf CHF 12’350 pro Monat begrenzt (CHF 148’200 im Jahr). Liegt der Durchschnittslohn unter CHF 500 pro Monat, ist er gar nicht versichert. Für die Pauschalansätze nach der Lehre oder bei einer Befreiung gilt diese Untergrenze nicht.
Bei Stundenlohn oder schwankenden Pensen zählt der tatsächlich abgerechnete AHV-Lohn der Bemessungsmonate. Eine separat ausbezahlte Ferienentschädigung wird nur angerechnet, soweit der Lohn ohne sie den vertraglich möglichen Verdienst nicht übersteigt. Im Rechner geben Sie den Durchschnitt der letzten 6 Monate ein und unter «Weitere Angaben» den Durchschnitt der 6 Monate davor: Er wählt automatisch den höheren Wert, so wie die Kasse.
70 oder 80 Prozent Taggeld
Das volle Taggeld beträgt 80 % des versicherten Verdienstes. Sie erhalten es, wenn Sie für Kinder unter 25 Jahren unterhaltspflichtig sind, eine Invalidenrente ab einem IV-Grad von 40 Prozent beziehen oder Ihr volles Taggeld CHF 140 nicht übersteigt. Das ist bis zu einem versicherten Verdienst von rund CHF 3’797 der Fall. Alle anderen erhalten 70 %.
Zwischen CHF 3’797 und CHF 4’340 gilt eine Übergangszone: Das Taggeld beträgt dort mindestens CHF 140. Bei CHF 4’000 versichertem Verdienst sind das effektiv 76 % statt 70 %. Rechner, die hier einfach 70 % rechnen, zeigen ein zu tiefes Taggeld.
| Versicherter Verdienst | Taggeld ohne Kinder | Taggeld mit Kindern | Netto pro Monat ohne Kinder |
|---|---|---|---|
| CHF 3’000 | CHF 110.60 | CHF 110.60 | CHF 2’213.13 |
| CHF 4’000 | CHF 140.00 | CHF 147.47 | CHF 2’800.91 |
| CHF 5’000 | CHF 161.29 | CHF 184.33 | CHF 3’226.43 |
| CHF 6’000 | CHF 193.55 | CHF 221.20 | CHF 3’871.17 |
| CHF 8’000 | CHF 258.06 | CHF 294.93 | CHF 5’160.64 |
| CHF 10’000 | CHF 322.58 | CHF 368.66 | CHF 6’450.11 |
| CHF 12’350 | CHF 398.39 | CHF 455.30 | CHF 7’966.59 |
Netto im Durchschnittsmonat mit 21,7 Taggeldern, ohne Quellensteuer und ohne Kinderzulagen.
Beispiel: CHF 6’000 Monatslohn mit 13. Monatslohn
Ein 35-jähriger Angestellter ohne Kinder verdiente CHF 6’000 im Monat, dreizehnmal im Jahr. Er hat in den letzten 2 Jahren durchgehend gearbeitet und ist ab dem 01.11.2026 arbeitslos.
Arbeitslosengeld im Durchschnittsmonat
| Versicherter Verdienst (CHF 6’000 × 13 / 12) | CHF 6’500.00 |
| Taggeld: CHF 6’500.00 / 21,7 × 70 % | CHF 209.68 |
| Brutto: 21,7 Taggelder | CHF 4’550.00 |
| AHV/IV/EO 5,3 % | −CHF 241.15 |
| Nichtberufsunfall 2,47 % | −CHF 112.39 |
| Pensionskasse (Risiko) | −CHF 2.93 |
| Auszahlung netto | CHF 4’193.53 |
|---|
Mit einem Kind wären es 80 %: Das Taggeld stiege auf CHF 239.63 und die Auszahlung auf CHF 4’792.22 pro Monat, dazu kämen die Kinderzulagen, falls sie niemand sonst bezieht. Sein bisheriger Nettolohn lag bei geschätzt CHF 5’784.75 pro Monat; das Arbeitslosengeld ersetzt davon 72 %.
Anspruch, Anzahl Taggelder und Wartetage
Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
Bevor die Kasse etwas berechnet, prüft sie den Anspruch (Art. 8 AVIG). Arbeitslosengeld erhält, wer ganz oder teilweise arbeitslos ist und mindestens zwei aufeinanderfolgende volle Arbeitstage ohne Lohn hat, in der Schweiz wohnt, das AHV-Referenzalter noch nicht erreicht hat, vermittlungsfähig ist, die Kontrollvorschriften des RAV einhält und die Beitragszeit erfüllt. Solange Ihnen der frühere Arbeitgeber noch Lohn schuldet, etwa während der Kündigungsfrist, gibt es keine Taggelder.
Die Beitragszeit ist erfüllt, wenn Sie in den 2 Jahren vor der Anmeldung während mindestens 12 Monaten AHV-pflichtig angestellt waren. Jeder volle Kalendermonat zählt als Beitragsmonat, angebrochene Monate werden zusammengezählt, und je 30 Kalendertage ergeben einen weiteren Beitragsmonat (Art. 11 AVIV). Teilzeit zählt gleich wie Vollzeit. Wer seinen Anspruch selbst berechnen will, zählt die Monate auf den Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre zusammen. Die Zahl der Beitragsmonate entscheidet auch über die Anzahl Taggelder: ab 12 Monaten 260, ab 18 Monaten 400.
Fehlen Ihnen Beitragsmonate, weil Sie in Ausbildung, krank, verunfallt oder im Mutterschaftsurlaub waren oder sich getrennt haben, können Sie von der Beitragszeit befreit sein. Dann rechnet die Kasse mit einem Pauschalansatz (siehe unten). Wer selbst kündigt, ohne eine neue Stelle zugesichert zu haben, hat zwar Anspruch, die Kasse verfügt aber Einstelltage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Der Rechner zeigt «Kein Anspruch», wenn die Beitragszeit fehlt, der versicherte Verdienst unter CHF 500 liegt oder das Referenzalter erreicht ist.
Höchstzahl der Taggelder
Die Höchstzahl der Taggelder hängt von der Beitragszeit und vom Alter ab. Sie gilt für die Rahmenfrist von 2 Jahren ab dem ersten Tag, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind.
| Beitragszeit und Alter | Taggelder | rund Monate |
|---|---|---|
| bis 25 Jahre, ohne Kinder | 200 | 9,2 |
| 12 bis 17 Beitragsmonate | 260 | 12 |
| ab 18 Beitragsmonaten | 400 | 18,4 |
| ab 22 Monaten und ab 55 Jahren oder mit IV-Rente | 520 | 24 |
| von der Beitragszeit befreit | 90 | 4,1 |
Wer in den letzten 4 Jahren vor dem AHV-Referenzalter von 65 Jahren arbeitslos wird und die Beitragszeit erfüllt, erhält 120 Taggelder zusätzlich, und die Rahmenfrist läuft bis zum Monat vor der AHV-Rente. Ab dem Referenzalter gibt es aber keine Taggelder mehr: Wer mit 63 oder 64 Jahren arbeitslos wird, kann die Höchstzahl deshalb meist nicht ausschöpfen. Für Frauen gilt in der Übergangszeit ein tieferes Referenzalter: 64 Jahre und 6 Monate für den Jahrgang 1962, 64 Jahre und 9 Monate für den Jahrgang 1963. Massgebend ist das Alter zu Beginn der Rahmenfrist; werden Sie während der Rahmenfrist 25 oder 55, passt die Kasse die Höchstzahl ab diesem Monat an. Einstelltage, die das RAV als Sanktion verfügt, werden von der Höchstzahl abgezogen.
Wartetage und erste Auszahlung
Bevor das erste Taggeld fliesst, bestehen Sie einmal pro Rahmenfrist Wartetage. Für diese Werktage gibt es kein Taggeld, den Zuschlag für Kinderzulagen zahlt die Kasse aber auch an Warte- und Einstelltagen. Wie viele Wartetage es sind, hängt vom versicherten Verdienst im Jahr und von der Unterhaltspflicht ab:
| Versicherter Verdienst pro Jahr | ohne Kinder | mit Kindern unter 25 |
|---|---|---|
| bis CHF 36’000 | 0 | 0 |
| CHF 36’001 bis CHF 60’000 | 5 | 0 |
| CHF 60’001 bis CHF 90’000 | 10 | 5 |
| CHF 90’001 bis CHF 125’000 | 15 | 5 |
| über CHF 125’000 | 20 | 5 |
Im Beispiel liegt der versicherte Verdienst bei CHF 78’000 im Jahr: Das ergibt 10 Wartetage. Im ersten Monat, dem November 2026, zahlt die Kasse deshalb nur 11 von 21 Taggeldern aus, netto CHF 2’125.75. Wer von der Beitragszeit befreit ist, besteht zusätzlich besondere Wartetage: nach einer Ausbildung 120, aus anderen Gründen 5. Die Kasse zahlt jeweils im Laufe des Folgemonats.
Abzüge und Auszahlung pro Monat
Das Arbeitslosengeld gilt als Lohn im Sinne der AHV. Die Kasse zieht 5,3 % für AHV/IV/EO ab und bezahlt den Arbeitgeberanteil selbst. Für die Unfallversicherung bei der Suva beträgt die Prämie 3,7 %, davon tragen Sie 2,47 %. Dazu kommt ein kleiner Beitrag an die Auffangeinrichtung der Pensionskasse: 0,25 % des koordinierten Tageslohns, zur Hälfte von Ihnen bezahlt. Altersgutschriften gibt es dabei keine. Einen ALV-Beitrag zahlen Sie auf dem Taggeld nicht. Wie hoch diese Abzüge auf Ihrem bisherigen Lohn waren, zeigt der Lohnrechner Brutto-Netto.
Weil pro Woche fünf Taggelder bezahlt werden, schwankt die Auszahlung mit der Zahl der Werktage. Im Jahr 2026 hat der Monat zwischen 20 und 23 Werktage. Im Beispiel sind das CHF 3’865.01 bis CHF 4’444.75 netto pro Monat. Feiertage, die auf einen Werktag fallen, werden mitbezahlt.
| Monat 2026 | Taggelder | Brutto | Netto |
|---|---|---|---|
| Januar | 22 | CHF 4’612.90 | CHF 4’251.51 |
| Februar | 20 | CHF 4’193.55 | CHF 3’865.01 |
| März | 22 | CHF 4’612.90 | CHF 4’251.51 |
| April | 22 | CHF 4’612.90 | CHF 4’251.51 |
| Mai | 21 | CHF 4’403.23 | CHF 4’058.26 |
| Juni | 22 | CHF 4’612.90 | CHF 4’251.51 |
| Juli | 23 | CHF 4’822.58 | CHF 4’444.75 |
| August | 21 | CHF 4’403.23 | CHF 4’058.26 |
| September | 22 | CHF 4’612.90 | CHF 4’251.51 |
| Oktober | 22 | CHF 4’612.90 | CHF 4’251.51 |
| November | 21 | CHF 4’403.23 | CHF 4’058.26 |
| Dezember | 23 | CHF 4’822.58 | CHF 4’444.75 |
Auszahlung im Beispiel für einen vollen Monat ohne Wartetage.
Arbeitslosengeld nach der Lehre und bei Beitragsbefreiung
Nach der Lehre rechnet die Kasse in der Regel nicht mit dem Lehrlingslohn, sondern mit einem Pauschalansatz pro Tag: CHF 153 mit einem Abschluss der Tertiärstufe, CHF 127 mit einer abgeschlossenen Berufslehre oder Matura und CHF 102 für die übrigen Personen ab 20 Jahren (CHF 40 darunter). Wer jünger als 25 ist und keine Kinder hat, erhält davon nur die Hälfte. Ein 22-jähriger Lehrabgänger mit EFZ kommt so auf CHF 63.50 pro Tag, ein Taggeld von CHF 50.80 und rund CHF 1’016.70 netto im Monat, während höchstens 200 Taggeldern. War der Lehrlingslohn höher als dieser Ansatz, zählt der Lehrlingslohn. Wer nach der Lehre mindestens einen Monat angestellt war, erhält die normale Berechnung mit dem Durchschnittslohn; für die Lehrmonate setzt die Kasse dabei den Pauschalansatz ein, wenn er höher ist als der Lehrlingslohn.
Dieselben Pauschalansätze gelten für Personen, die wegen Ausbildung, Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Trennung oder Scheidung keine 12 Beitragsmonate erreichen und deshalb von der Beitragszeit befreit sind. Sie erhalten höchstens 90 Taggelder.
Zwischenverdienst, Krankheit und Unfall
Nehmen Sie während der Arbeitslosigkeit eine befristete oder schlechter bezahlte Stelle an, gleicht die Kasse einen Teil der Lohndifferenz aus. Zusammen haben Sie immer mehr als mit dem Taggeld allein, und Sie sammeln neue Beitragsmonate für eine spätere Rahmenfrist. Wie viel genau, zeigt der Rechner für den Zwischenverdienst.
Werden Sie während der Arbeitslosigkeit krank, zahlt die Kasse das volle Taggeld weiter, allerdings nur bis zum 30. Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit und höchstens 44 Taggelder pro Rahmenfrist. Danach braucht es eine eigene Krankentaggeldversicherung. Bei einem Unfall sind Arbeitslose über die Suva versichert: Ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag zahlt sie ein Unfalltaggeld in der Höhe des Nettotaggelds der Arbeitslosenversicherung.
Wer die Kündigung erhalten hat, sollte die Kündigungsfrist prüfen und offene Ferientage beziehen oder auszahlen lassen: Beides verschiebt den Beginn der Arbeitslosigkeit. Reicht das Taggeld nicht zum Leben, hilft der Rechner für das betreibungsrechtliche Existenzminimum bei der Budgetplanung.
Häufige Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich in der Schweiz?
70 % Ihres versicherten Verdienstes. 80 % erhalten Sie, wenn Sie für Kinder unter 25 Jahren unterhaltspflichtig sind, eine IV-Rente ab 40 Prozent beziehen oder Ihr volles Taggeld CHF 140 nicht übersteigt. Versichert sind höchstens CHF 12’350 pro Monat. Mit CHF 6’000 Lohn und 13. Monatslohn bleiben ohne Kinder rund CHF 4’193.53 netto pro Monat.
Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld?
Mit 12 Beitragsmonaten erhalten Sie 260 Taggelder, mit 18 Monaten 400 und ab 55 Jahren mit 22 Monaten 520. Unter 25 ohne Kinder sind es 200. Die Taggelder müssen innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren bezogen werden. 400 Taggelder entsprechen etwa 18,4 Monaten.
Wie viele Monate muss ich gearbeitet haben?
Mindestens 12 Beitragsmonate in den 2 Jahren vor der Anmeldung. Angebrochene Monate werden zusammengezählt: 30 Kalendertage ergeben einen Beitragsmonat. Wer wegen Ausbildung, Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder einer Trennung nicht arbeiten konnte, kann von der Beitragszeit befreit sein und erhält dann einen Pauschalansatz.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?
Ja, wenn Sie die Beitragszeit erfüllen. Haben Sie aber ohne zugesicherte neue Stelle gekündigt, gilt die Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet: Die Kasse verfügt Einstelltage, bei schwerem Verschulden 31 bis 60. Für diese Tage gibt es kein Geld, und sie werden von der Höchstzahl abgezogen. Keine Einstellung droht, wenn Ihnen das Bleiben nicht zumutbar war, etwa aus gesundheitlichen Gründen mit Arztzeugnis.
Zählt der 13. Monatslohn zum versicherten Verdienst?
Ja. Der 13. Monatslohn und vertraglich vereinbarte Boni werden anteilsmässig auf die Monate verteilt, in denen Sie gearbeitet haben. Nicht dazu gehören Spesen, Kinderzulagen, Überstunden und Zulagen für Schmutz oder Baustellen.
Was wird vom Taggeld abgezogen?
5,3 % für AHV/IV/EO, 2,47 % für die Nichtberufsunfallversicherung der Suva und ein kleiner Beitrag an die Pensionskasse für die Risiken Tod und Invalidität. ALV-Beiträge fallen keine an. Sind Sie quellensteuerpflichtig, wird auch die Quellensteuer abgezogen. Das Arbeitslosengeld ist als Einkommen steuerbar.
Ist das Arbeitslosengeld in Zürich höher als im Aargau?
Nein. Die Arbeitslosenversicherung ist eidgenössisch geregelt, das Taggeld ist in allen Kantonen gleich. Vom Wohnkanton hängen nur die Kinderzulagen ab, die als Zuschlag dazukommen, und bei ausländischen Arbeitnehmenden der Quellensteuersatz.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- SECO / arbeit.swiss: Leitfaden für Versicherte «Arbeitslosigkeit» 2026
- Fedlex: Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), Art. 18, 21, 22, 22a, 23 und 27
- Fedlex: Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV), Art. 6a, 37, 40, 40a und 41
- SECO: Weisung AVIG-Praxis ALE, Kapitel C (Entschädigung)
- Suva: Versicherungsschutz für Arbeitslose
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihre Arbeitslosenkasse, siehe SECO / arbeit.swiss: Leitfaden für Versicherte «Arbeitslosigkeit» 2026. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.