Unfalltaggeld berechnen
Unfalltaggeld berechnen: Geben Sie Ihren Lohn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein und sehen Sie das Taggeld der Suva oder Ihres Unfallversicherers pro Tag, pro Monat und für den ganzen Zeitraum, mit Karenztagen und Höchstbetrag 2026. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihr Lohn vor dem Unfall
Unfall und Arbeitsunfähigkeit
Bonus, Spitalaufenthalt und Kürzungen
Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.
Inhalt
So wird das Unfalltaggeld berechnet
Wer nach einem Berufs- oder Nichtberufsunfall nicht arbeiten kann, erhält von der Unfallversicherung ein Taggeld. Die Formel steht verbindlich im Anhang der Verordnung über die Unfallversicherung und gilt für die Suva genauso wie für private Versicherer:
Höchstens CHF 148’200 im Jahr oder CHF 406 am Tag, also maximal CHF 324.80
Der Jahreslohn wird durch 365 geteilt, weil das Taggeld für alle Kalendertage bezahlt wird, auch für Samstage, Sonntage und Feiertage. Das Ergebnis rundet die Suva immer nach oben auf den nächsten Fünfräppler. Viele Vorlagen runden kaufmännisch und liegen deshalb manchmal fünf Rappen zu tief. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie den entsprechenden Teil des Taggelds. Weil die Berechnung des Unfalltaggelds gesetzlich festgelegt ist, ist das UVG-Taggeld bei der Suva und bei einem privaten Unfallversicherer gleich hoch.
Diese Fehler führen beim Nachrechnen am häufigsten zu einem falschen Taggeld:
- Den Monatslohn mal 12 nehmen und den 13. Monatslohn vergessen.
- Durch 360 oder durch die Arbeitstage teilen statt durch 365.
- Die Kinderzulagen weglassen: Beim UVG gehören sie zum versicherten Verdienst.
- Beim Stundenlohn die Ferienentschädigung zusätzlich zu den 52 Wochen dazurechnen.
- Kaufmännisch statt nach oben auf 5 Rappen runden.
Was zum versicherten Verdienst zählt
Massgebend ist der letzte Lohn vor dem Unfall, auf ein volles Jahr umgerechnet, und zwar brutto, vor den Abzügen für AHV, ALV und Pensionskasse. Dazu gehören alle Lohnbestandteile, auf die Sie Anspruch haben, auch wenn sie noch nicht ausbezahlt sind:
- der 13. Monatslohn oder sein Anteil, vertraglich geschuldete Boni und Gratifikationen;
- regelmässige Zulagen und Naturallohn, Dienstaltersgeschenke anteilsmässig;
- Kinder-, Ausbildungs- und Haushaltszulagen im üblichen Rahmen, obwohl sie nicht AHV-pflichtig sind;
- Löhne, auf denen wegen des Alters keine AHV-Beiträge erhoben werden.
Nicht dazu gehören Abgangsentschädigungen. Arbeiten Sie für mehrere Arbeitgeber, zählt der Gesamtlohn aus allen Stellen, auch wenn Sie bei einer davon weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten und dort nur gegen Berufsunfälle versichert sind.
Beispiel: CHF 6’500 Monatslohn mit 13. Monatslohn
Ein Angestellter verdient CHF 6’500 im Monat, dreizehnmal im Jahr. Am Montag, 05.10.2026 verletzt er sich beim Velofahren und ist bis am 15.11.2026 voll arbeitsunfähig.
Unfalltaggeld vom 08.10.2026 bis 15.11.2026
| Lohn CHF 6’500 × 12 | CHF 78’000.00 |
| 13. Monatslohn | CHF 6’500.00 |
| Jahresverdienst | CHF 84’500.00 |
| Taggeld: / 365 × 80 %, aufgerundet | CHF 185.25 |
| 24 Tage im Oktober 2026 | CHF 4’446.00 |
| 15 Tage im November 2026 | CHF 2’778.75 |
| Total für 39 Tage | CHF 7’224.75 |
|---|
Das Taggeld ersetzt 80 % seines Lohnes pro Kalendertag. Die Verordnung selbst rechnet zwei Beispiele vor, die der Rechner genau nachvollzieht: CHF 3’650 Monatslohn mit 13. Monatslohn und CHF 365 Familienzulagen ergeben CHF 113.60 pro Tag und für 13 Tage CHF 1’476.80. Ein Stundenlohn von CHF 18.25 bei 45 Wochenstunden mit denselben Zulagen ergibt CHF 111.00, für 22 Tage CHF 2’442.00.
| Monatslohn × 13 | Taggeld | 30 Tage | ersetzt vom Lohn |
|---|---|---|---|
| CHF 3’000 | CHF 85.50 | CHF 2’565.00 | 80 % |
| CHF 4’000 | CHF 114.00 | CHF 3’420.00 | 80 % |
| CHF 5’000 | CHF 142.50 | CHF 4’275.00 | 80 % |
| CHF 6’500 | CHF 185.25 | CHF 5’557.50 | 80 % |
| CHF 8’000 | CHF 227.95 | CHF 6’838.50 | 80 % |
| CHF 10’000 | CHF 284.95 | CHF 8’548.50 | 80 % |
| CHF 15’000 | CHF 324.80 | CHF 9’744.00 | 61 % |
Ab wann die Suva zahlt
Der Anspruch auf Taggeld entsteht am dritten Tag nach dem Unfalltag. Der Unfalltag und die zwei folgenden Kalendertage sind Karenztage. Für diese Tage muss der Arbeitgeber mindestens 80 % des Lohnes zahlen, so steht es in Art. 324b OR. Ist ein Unfall nicht versichert, etwa weil jemand weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet und in der Freizeit verunfallt, gilt die normale Lohnfortzahlung wie bei Krankheit. Während der Arbeitsunfähigkeit sind Sie zudem vor einer Kündigung geschützt: Wie lange, hängt vom Dienstjahr ab und zeigt der Rechner für die Sperrfrist.
Teilweise Arbeitsunfähigkeit und Höchstbetrag
Sind Sie zu 50 % arbeitsunfähig, erhalten Sie den entsprechenden Teil des Taggelds, im Beispiel CHF 92.63 pro Tag. Den anderen Teil verdienen Sie mit Ihrer Arbeit. Das Taggeld läuft, bis Sie wieder voll arbeitsfähig sind oder eine Rente beginnt. Ist von der Behandlung keine namhafte Besserung mehr zu erwarten, schliesst der Versicherer den Fall ab und prüft eine Invalidenrente. Ferien, eine Kündigung oder ein Stellenwechsel unterbrechen das Taggeld nicht.
Versichert ist der Lohn bis CHF 148’200 im Jahr. Bei 13 Monatslöhnen ist diese Grenze ab einem Monatslohn von rund CHF 11’400 erreicht. Darüber steigt das Taggeld nicht mehr und deckt weniger als 80 % des Lohnes. Den Rest muss der Arbeitgeber bis 80 % ergänzen, solange er nach Art. 324a OR Lohn schuldet. Für höhere Löhne bieten Versicherer eine UVG-Zusatzversicherung an.
Taggeld bei Stundenlohn und unregelmässigem Lohn
Beim Stundenlohn rechnet die Versicherung Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Wochen. Der 13. Monatslohn kommt mit 8,33 % dazu, eine Ferien- und Feiertagsentschädigung dagegen nicht: Sie ist mit den 52 Wochen bereits abgegolten. Wie Sie Ihren Stundenlohn in einen Monatslohn umrechnen, zeigt der Stundenlohnrechner. Schwankt der Lohn stark, etwa bei Provisionen oder Kurzarbeit, stellt die Versicherung auf einen angemessenen Durchschnittslohn ab und spricht sich dazu mit dem Arbeitgeber ab. Temporäre Angestellte erhalten das Taggeld nach dem Lohn im aktuellen Einsatzvertrag.
Arbeitslose sind über die Arbeitslosenkasse bei der Suva versichert. Ihr Unfalltaggeld entspricht dem Nettotaggeld der Arbeitslosenversicherung und wird ebenfalls für jeden Kalendertag bezahlt. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 50 % gibt es das ganze Taggeld, bei mehr als 25 % die Hälfte, darunter nichts. Für den Unfalltag und die zwei folgenden Tage zahlt die Arbeitslosenkasse, sofern ein Anspruch besteht. Wie hoch das Taggeld der Arbeitslosenversicherung ist, zeigt der Rechner für das Arbeitslosengeld.
Müssen Sie nur stundenweise zur Behandlung, gibt es für diese Stunden ein Teiltaggeld: Taggeld × 7 / Wochenstunden. Im Beispiel sind das CHF 30.88 pro Ausfallstunde bei 42 Wochenstunden.
Lohnabrechnung und Lohnfortzahlung zu 100 Prozent
Das Taggeld ist kein Lohn: Es werden keine Beiträge für AHV/IV/EO, ALV und Nichtberufsunfall abgezogen. Meist überweist die Versicherung das Taggeld dem Arbeitgeber, der es mit dem Lohn auszahlt. Sieht Ihr Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag 100 Prozent Lohn vor, zahlt der Arbeitgeber die Differenz dazu. Im Beispiel sind das rund CHF 46.26 pro Tag oder CHF 1’804.02 für den ganzen Zeitraum. Auf diesem Zuschuss fallen die üblichen Abzüge an, die der Lohnrechner zeigt. Weil der 13. Monatslohn schon im Taggeld enthalten ist, kürzen viele Arbeitgeber den 13. Monatslohn für die Tage, die die Versicherung bezahlt hat.
Kürzungen bei Grobfahrlässigkeit, Wagnissen und Spitalaufenthalt
Hat jemand einen Nichtberufsunfall grobfahrlässig verursacht, etwa mit einer massiven Geschwindigkeitsübertretung, kann die Versicherung das Taggeld während höchstens zwei Jahren kürzen. Bei Wagnissen wie gefährlichen Sportarten unter besonderen Umständen wird es um die Hälfte gekürzt oder ganz verweigert. Berufsunfälle werden wegen Grobfahrlässigkeit nicht gekürzt.
Liegen Sie im Spital, zieht die Versicherung einen Beitrag an die Unterhaltskosten ab: 20 % des Taggelds, höchstens CHF 20 pro Tag, bei Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten und 10 %, höchstens CHF 10, bei Verheirateten und bei Alleinstehenden mit Unterhalts- oder Unterstützungspflichten. Wer für minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung sorgt, hat keinen Abzug. Dauert die Arbeitsunfähigkeit lange, prüft die IV eine Invalidenrente. Bei Krankheit statt Unfall gilt das Krankentaggeld Ihrer Police.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Unfalltaggeld?
80 % des versicherten Verdienstes, höchstens CHF 324.80 pro Tag. Gerechnet wird mit dem Jahreslohn inklusive 13. Monatslohn und Familienzulagen, geteilt durch 365. Bei CHF 6’500 Monatslohn mit 13. Monatslohn sind es CHF 185.25 pro Tag.
Ab welchem Tag zahlt die Suva?
Ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag. Für den Unfalltag und die beiden folgenden Tage zahlt der Arbeitgeber mindestens 80 % des Lohnes. Bei einem Unfall am Montag, 05.10.2026 beginnt das Taggeld am Donnerstag, 08.10.2026.
Werden Wochenenden bezahlt?
Ja. Das Unfalltaggeld wird für jeden Kalendertag ausgerichtet, auch für Samstage, Sonntage und Feiertage. Deshalb teilt man den Jahreslohn durch 365 und nicht durch die Arbeitstage. Ein Monat mit 31 Tagen bringt darum mehr als einer mit 30: Im Beispiel mit CHF 185.25 pro Tag sind es CHF 5’742.75 statt CHF 5’557.50.
Zählt der 13. Monatslohn zum Taggeld?
Ja, ebenso vertraglich geschuldete Boni sowie Kinder- und Ausbildungszulagen. Weil der 13. Monatslohn schon im Taggeld steckt, kürzen viele Arbeitgeber den 13. Monatslohn für die Zeit, in der die Versicherung zahlt.
Werden vom Unfalltaggeld AHV-Beiträge abgezogen?
Nein. Das Taggeld ist kein Lohn im Sinne der AHV: Es fallen keine Beiträge für AHV/IV/EO, ALV und Nichtberufsunfall an. Zahlt der Arbeitgeber mehr als das Taggeld, ist die Differenz normal beitragspflichtig. Quellensteuer wird auch auf dem Taggeld erhoben.
Muss der Arbeitgeber 100 Prozent zahlen?
Gesetzlich nicht. Die Unfallversicherung deckt 80 %. Viele Arbeitsverträge und Gesamtarbeitsverträge sehen aber 100 Prozent vor. Bei CHF 6’500 Lohn zahlt der Arbeitgeber dann rund CHF 46.26 pro Tag dazu. Gesetzlich schuldet er nur die Karenztage zu mindestens 80 % und, bei Löhnen über CHF 148’200, die Differenz bis 80 % während der Lohnfortzahlung.
Zahlt eine private Unfallversicherung gleich viel wie die Suva?
Ja. Die Leistungen nach dem Unfallversicherungsgesetz sind bei der Suva und bei allen privaten Versicherern gleich. Unterschiede gibt es nur bei freiwilligen Zusatzversicherungen, die zum Beispiel einen höheren Prozentsatz oder Löhne über dem Höchstbetrag versichern.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Suva: Berechnung und Auszahlung des Taggelds (Merkblatt 2010.d)
- Fedlex: Unfallversicherungsgesetz (UVG), Art. 15 bis 17
- Fedlex: Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 22, 23, 25, 27 und Anhang 2
- Fedlex: Obligationenrecht, Art. 324a und 324b (Lohnfortzahlung)
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Unfallversicherer (z. B. Suva), siehe Suva: Berechnung und Auszahlung des Taggelds (Merkblatt 2010.d). Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.