IV-Grad berechnen
IV-Grad berechnen wie die IV-Stelle: Der Rechner vergleicht Ihr Valideneinkommen mit dem Invalideneinkommen, verwendet die LSE-Tabellenlöhne 2024, den Pauschalabzug und bei Teilzeit die gemischte Methode. Sie sehen den gerundeten Invaliditätsgrad und Ihren Rentenanspruch, kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihre Situation
Valideneinkommen (ohne Gesundheitsschaden)
Invalideneinkommen (mit Gesundheitsschaden)
Arbeitszeit und Lohnentwicklung (LSE)
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Inhalt
So berechnet die IV-Stelle den IV-Grad
Der Invaliditätsgrad misst nicht, wie krank Sie sind, sondern wie viel Erwerbseinkommen Sie wegen Ihrer Gesundheit verlieren. Die IV vergleicht dafür zwei Einkommen: das Valideneinkommen, das Sie ohne Gesundheitsschaden verdienen würden, und das Invalideneinkommen, das Sie trotz Einschränkung in einer zumutbaren Tätigkeit noch verdienen könnten. Die Differenz in Prozent des Valideneinkommens ist der IV-Grad. Rechtlich ist das die Erwerbsunfähigkeit: der Verlust an Verdienstmöglichkeiten auf dem ganzen ausgeglichenen Arbeitsmarkt und nicht bloss im bisherigen Beruf (Art. 7 und 16 ATSG).
IV-Grad = Erwerbseinbusse / Valideneinkommen × 100, gerundet auf ganze Prozent
Für die Berechnung des Invaliditätsgrades müssen sich beide Einkommen auf das gleiche Jahr beziehen, meist das Jahr des möglichen Rentenbeginns. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet: Ab x,5 wird aufgerundet. Das offizielle Merkblatt der IV rechnet zum Beispiel mit CHF 60’000 gegen CHF 20’000: Das ergibt 66,67 % und gerundet 67 %. Ob Sie in Zürich, Bern oder im Aargau wohnen, spielt keine Rolle: Die Regeln sind eidgenössisch, die kantonale IV-Stelle wendet sie an.
So wird das Valideneinkommen berechnet
Grundlage ist der zuletzt tatsächlich erzielte AHV-pflichtige Lohn vor der Invalidität. Schwankte er stark, nimmt die IV einen Durchschnitt mehrerer Jahre. Taggelder der Kranken- oder Unfallversicherung und Lohnfortzahlungen bei Krankheit zählen nicht. Lässt sich kein Einkommen bestimmen oder war eine Ausbildung geplant oder begonnen, nimmt die IV statistische Werte aus der Lohnstrukturerhebung (LSE). Wer wegen der Invalidität keine Ausbildung beginnen oder abschliessen konnte, etwa bei einem Geburtsgebrechen, erhält Werte ohne Unterschied nach Geschlecht (Art. 26 IVV).
Kennen Sie nur Ihren Monatslohn, rechnen Sie ihn mit dem 13. Monatslohn und den regelmässigen Zulagen auf ein Jahr hoch. Es zählt der Bruttolohn vor allen Abzügen, nicht der Nettolohn; den Unterschied zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Parallelisierung bei tiefem Lohn
Lag Ihr Lohn 5 % oder mehr unter dem branchenüblichen LSE-Zentralwert, setzt die IV das Valideneinkommen auf 95 % dieses Zentralwerts. Eine Verkäuferin im Detailhandel mit CHF 50’000 Jahreslohn liegt 17,7 % unter dem Zentralwert von CHF 60’774 (Kompetenzniveau 2, Frauen). Die IV rechnet darum mit CHF 57’735, und der IV-Grad steigt von 55 % auf 61 %. Keine Parallelisierung gibt es bei Selbständigen und wenn auch das tatsächliche Einkommen mit Gesundheitsschaden 5 % oder mehr unter dem Zentralwert liegt.
Invalideneinkommen und LSE-Tabellenlöhne
Verdienen Sie nach dem Gesundheitsschaden wieder und schöpfen Ihre Restarbeitsfähigkeit voll aus, zählt dieser Lohn. In den meisten Fällen fehlt ein solches Einkommen. Dann nimmt die IV den Zentralwert der LSE, meist für einfache Tätigkeiten (Kompetenzniveau 1) im ganzen privaten Sektor. Die Tabelle gibt Monatslöhne für 40 Stunden an. Die IV rechnet sie auf ein Jahr und auf die übliche Arbeitszeit von 41,7 Stunden um:
| LSE 2024, Niveau 1, Total | pro Monat (40 Std.) | pro Jahr (41,7 Std.) |
|---|---|---|
| Männer | CHF 5’421 | CHF 67’817 |
| Frauen | CHF 4’521 | CHF 56’558 |
| Ohne Unterschied nach Geschlecht | CHF 5’050 | CHF 63’176 |
Dieser Wert wird mit der funktionellen Leistungsfähigkeit multipliziert, also mit dem Pensum, das Sie laut Arzt in einer angepassten Tätigkeit noch leisten können. Liegt das Vergleichsjahr nach 2024, passt die IV die Werte zusätzlich mit dem Nominallohnindex an. Beides können Sie im Rechner einstellen.
Der Pauschalabzug auf dem Tabellenlohn
Menschen mit Gesundheitsschaden verdienen im Durchschnitt weniger als der Zentralwert. Seit dem 1. Januar 2024 zieht die IV deshalb vom statistischen Invalideneinkommen pauschal 10 % ab, bei einer Leistungsfähigkeit von 50 % oder weniger 20 %. Weitere Abzüge sind nicht zulässig. Für Renten, die 2022 oder 2023 entstanden sind, gilt nach BGE 150 V 410 weiterhin der Leidensabzug von höchstens 25 %. Laufende Renten unter 70 % IV-Grad, die auf Tabellenlöhnen ohne den Abzug von 20 % beruhen, überprüft die IV bis Ende 2026 von Amtes wegen. Sinken kann die Rente dabei nicht, eine Erhöhung gilt rückwirkend ab 2024.
Beispiel: CHF 75’000 vor dem Gesundheitsschaden
Ein Mechaniker verdiente zuletzt CHF 75’000 im Jahr. Wegen eines Rückenleidens kann er nur noch eine leichte Tätigkeit zu 50 % ausüben und hat keine neue Stelle gefunden.
Einkommensvergleich nach IVV
| Valideneinkommen (letzter Lohn) | CHF 75’000 |
| LSE Niveau 1, Männer, 41,7 Std. pro Woche | CHF 67’817 |
| × Leistungsfähigkeit 50 % | CHF 33’909 |
| − Pauschalabzug 20 % | −CHF 6’782 |
| Invalideneinkommen | CHF 27’127 |
| Erwerbseinbusse | CHF 47’873 |
| IV-Grad (63,83 %, gerundet) | 64 % |
|---|
Der Mechaniker hat Anspruch auf 64 % einer ganzen Rente. Wäre er zu 60 % leistungsfähig, fiele der Pauschalabzug auf 10 % und der IV-Grad auf 51 %: Der Sprung beim Abzug macht die Grenze von 50 % Leistungsfähigkeit wichtig.
Häufige Fehler beim Einkommensvergleich
- Den Nettolohn statt des AHV-pflichtigen Bruttolohns verwenden.
- Kranken- oder Unfalltaggelder als Valideneinkommen zählen.
- Einkommen aus verschiedenen Jahren vergleichen, ohne sie auf das gleiche Jahr umzurechnen.
- Den Tabellenlohn für 40 Stunden nehmen, ohne ihn auf die übliche Arbeitszeit umzurechnen.
- Seit 2024 noch einen Leidensabzug von bis zu 25 % abziehen: Bei der IV gilt nur noch der Pauschalabzug.
Der Rechner zeigt jeden dieser Schritte einzeln, damit Sie Ihren Vorbescheid Zeile für Zeile mit der Rechnung der IV-Stelle vergleichen können.
Teilzeit und Haushalt mit der gemischten Methode
Wer ohne Gesundheitsschaden Teilzeit arbeiten würde, wird nach der gemischten Methode beurteilt. Massgebend ist, was Sie ohne Gesundheitsschaden tun würden, nicht was Sie heute tun. Seit 2022 rechnet die IV nach ihrer Verwaltungspraxis (Kreisschreiben KSIR) bei Teilerwerbstätigen immer einen Aufgabenbereich an, etwa Haushalt und Kinderbetreuung.
- Das Valideneinkommen wird auf ein Pensum von 100 Prozent hochgerechnet.
- Das Invalideneinkommen wird ebenfalls auf 100 Prozent berechnet und an die Leistungsfähigkeit angepasst.
- Der Erwerbsgrad wird mit dem Pensum gewichtet, die Einschränkung im Haushalt mit dem Rest.
Eine Frau würde ohne Gesundheitsschaden zu 60 % arbeiten und dabei CHF 48’000 verdienen. Hochgerechnet ergibt das CHF 80’000. In einer einfachen Tätigkeit ist sie noch zu 50 % leistungsfähig: CHF 22’623 Invalideneinkommen. Der Erwerbsteil ergibt 71,72 % mal 60 %, also 43,03 % Punkte. Im Haushalt ist sie zu 30 % eingeschränkt, gewichtet mit 40 % sind das 12 % Punkte. Zusammen ergibt das einen IV-Grad von 55 %.
Wie sich ein Pensum in Stunden und Lohn umrechnen lässt, zeigt der Pensum-Rechner.
Welcher IV-Grad ergibt welche Rente?
Seit 2022 gilt ein stufenloses System. Zwischen 40 % und 49 % steigt der Anteil um 2,5 Prozentpunkte je Prozent IV-Grad, zwischen 50 % und 69 % entspricht er dem IV-Grad, ab 70 % gibt es eine ganze Rente. Renten unter 50 % werden nur bei Wohnsitz in der Schweiz ausbezahlt.
| IV-Grad | Anteil an einer ganzen Rente |
|---|---|
| 39 % | keine Rente |
| 40 % | 25 % |
| 41 % | 27,5 % |
| 45 % | 37,5 % |
| 49 % | 47,5 % |
| 50 % | 50 % |
| 55 % | 55 % |
| 60 % | 60 % |
| 69 % | 69 % |
| 70 % | 100 % |
Den Betrag in Franken, mit Kinderrenten und Pensionskasse, berechnet der Rechner für die Höhe der IV-Rente. Bis die IV entscheidet, sichern oft Krankentaggeld oder Unfalltaggeld das Einkommen.
IV-Grad bei Unfall und in der Pensionskasse
Die Unfallversicherung rechnet nach dem gleichen Grundsatz, aber ohne Pauschalabzug. Sie berücksichtigt im Einzelfall einen Leidensabzug von höchstens 25 % und zahlt schon ab 10 % eine Rente von 80 % des versicherten Verdienstes mal den Invaliditätsgrad. Im Beispiel oben ergäbe ein Leidensabzug von 10 % einen UVG-Grad von 59 % statt 64 % bei der IV. Die Pensionskasse übernimmt in der Regel den IV-Grad der IV-Stelle, wenn sie am Verfahren beteiligt war. Bei der gemischten Methode versichert sie meist nur den Erwerbsteil.
Welche Invalidenrente Ihre Pensionskasse zahlt, hängt vom Altersguthaben ab. Die Grundlagen dazu erklärt der Rechner für die Pensionskassenrente.
Häufige Fragen
Ab welchem IV-Grad gibt es eine Rente?
Ab 40 %. Dann besteht Anspruch auf 25 % einer ganzen Rente. Ab 50 % entspricht der Anteil dem IV-Grad, ab 70 % gibt es eine ganze Rente. Der Mechaniker im Beispiel kommt auf 64 % und damit auf 64 % einer ganzen Rente. Wie viel das in Franken ist, berechnet der IV-Rentenrechner.
Wird der IV-Grad gerundet?
Ja, auf die nächste ganze Prozentzahl: 39,5 Prozent ergeben 40 Prozent und damit eine Rente, 39,49 Prozent ergeben 39 Prozent und keine Rente. So hat es das Bundesgericht entschieden (BGE 130 V 121).
Was ist der Pauschalabzug?
Seit dem 1. Januar 2024 zieht die IV vom statistischen Invalideneinkommen pauschal 10 % ab. Wer nur noch zu 50 % oder weniger leistungsfähig ist, erhält 20 %. Im Beispiel mit 50 % Leistungsfähigkeit sinkt das Invalideneinkommen so um CHF 6’782 auf CHF 27’127. Weitere Abzüge sind nicht mehr zulässig.
Was bedeutet Parallelisierung?
Lag Ihr Lohn 5 % oder mehr unter dem branchenüblichen LSE-Wert, rechnet die IV mit 95 % dieses Werts. Das erhöht das Valideneinkommen und damit den IV-Grad: Bei einer Verkäuferin mit CHF 50’000 Lohn steigt er von 55 % auf 61 %. Für Selbständige gilt diese Regel nicht.
Wie wird der IV-Grad bei Teilzeit berechnet?
Mit der gemischten Methode: Der Erwerbsteil wird mit einem Einkommensvergleich auf 100 Prozent hochgerechnet, der Haushaltsteil mit einem Betätigungsvergleich bewertet. Beide Grade werden nach dem Pensum gewichtet und zusammengezählt. Bei 60 % Pensum, CHF 48’000 Lohn und 30 % Einschränkung im Haushalt ergibt das zum Beispiel 55 %.
Ist der IV-Grad der Unfallversicherung gleich?
Nicht immer. Die Suva und die anderen Unfallversicherer kennen keinen Pauschalabzug, sondern einen Leidensabzug von höchstens 25 % im Einzelfall. Sie zahlen schon ab 10 % Invalidität eine Rente. Im Beispiel des Mechanikers ergäbe ein Leidensabzug von 10 % bei der Unfallversicherung 59 % statt 64 % bei der IV.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Die Arbeitsunfähigkeit sagt, wie viel Sie im bisherigen Beruf noch leisten können. Sie zählt für das Wartejahr: Eine Rente setzt voraus, dass Sie ein Jahr lang durchschnittlich zu mindestens 40 % arbeitsunfähig waren. Die Erwerbsunfähigkeit ist der Einkommensverlust auf dem ganzen Arbeitsmarkt. Sie wird mit dem Einkommensvergleich dieses Rechners berechnet und ergibt den IV-Grad.
Muss ich das Invalideneinkommen tatsächlich verdienen?
Nein. Massgebend ist, was Sie in einer Ihrem Leiden angepassten Tätigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt verdienen könnten, auch wenn Sie keine solche Stelle haben. Dann rechnet die IV mit dem LSE-Tabellenlohn: im Beispiel des Mechanikers CHF 27’127 pro Jahr. Ihr tatsächlicher Lohn zählt nur, wenn Sie Ihre verbliebene Leistungsfähigkeit damit voll verwerten.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- AHV/IV Merkblatt 4.04: Invalidenrenten der IV
- Fedlex: Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV), Art. 24septies bis 27bis
- Fedlex: Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 28 bis 28b
- BSV: Hintergrunddokument «Bemessung des Invaliditätsgrades» (18. Oktober 2023)
- BFS: Lohnstrukturerhebung 2024, Tabelle TA1 nach Kompetenzniveau
- Bundesgericht: BGE 130 V 121 (Rundung des Invaliditätsgrades)
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet die IV-Stelle Ihres Kantons, siehe AHV/IV Merkblatt 4.04: Invalidenrenten der IV. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.