Lohnfortzahlung bei Krankheit berechnen

Berechnung der Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Art. 324a OR: Der Rechner zeigt, bis zu welchem Tag Ihr Arbeitgeber den vollen Lohn zahlt, wie viel Geld das ist und was eine Krankentaggeldversicherung stattdessen leisten würde. Mit Berner, Zürcher und Basler Skala, Teilarbeitsunfähigkeit, Stundenlohn und mehreren Absenzen. Stand 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Arbeitsverhältnis

Üblich im Kanton Zürich: Zürcher Skala. Eine amtliche Zuordnung gibt es nicht.

Arbeitsunfähigkeit

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Laut Arztzeugnis.

Lohn

Frühere Absenzen und Vertragsende
Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft: Alle Absenzen zählen zusammen.
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Inhalt
  1. Berechnung der Lohnfortzahlung
  2. Die drei Skalen im Vergleich
  3. Welche Skala in welchem Kanton
  4. Beispiel im dritten Dienstjahr
  5. Mehrere Krankheiten im Dienstjahr
  6. Teilweise arbeitsunfähig
  7. Lohn bei Krankheit im Stundenlohn
  8. Lohnkürzung und Krankentaggeld
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Berechnung der Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wer ohne eigenes Verschulden krank wird, behält den Lohn nicht unbegrenzt. Art. 324a OR verpflichtet den Arbeitgeber, «für eine beschränkte Zeit» den vollen Lohn zu zahlen, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr sind das 3 Wochen. Für die späteren Jahre schreibt das Gesetz nur eine «angemessen längere Zeit» vor. Wie lange genau, haben die Gerichte in drei Skalen festgelegt. So gehen Sie vor:

  1. Bestimmen Sie das Dienstjahr am ersten Krankheitstag. Es beginnt jeweils am Jahrestag Ihres Eintritts.
  2. Lesen Sie in der Skala ab, wie viele Wochen oder Monate Ihnen in diesem Dienstjahr zustehen.
  3. Ziehen Sie ab, was Sie im gleichen Dienstjahr schon wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft bezogen haben.
  4. Rechnen Sie den Rest in Kalendertage um: Wochen mal sieben, Monate als Kalendermonate ab dem ersten Krankheitstag.
  5. Multiplizieren Sie die Tage mit dem Tageslohn. Bei Teilarbeitsunfähigkeit verlängert sich die Dauer entsprechend.
Tageslohn = Monatslohn × Anzahl Monatslöhne / 365
Lohnfortzahlung = Tageslohn × bezahlte Kalendertage × Grad der Arbeitsunfähigkeit
Dauer bei Teilarbeitsunfähigkeit = Anspruch in Tagen / Grad der Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitgeber zahlt während dieser Zeit den Lohn, den Sie ohne Krankheit verdient hätten, also auch regelmässige Zulagen und den Anteil am 13. Monatslohn. Auf dem fortgezahlten Lohn werden wie üblich AHV, ALV und Pensionskasse abgezogen.

Berner, Zürcher und Basler Skala im Vergleich

Die drei Skalen stimmen im ersten Dienstjahr überein und laufen danach auseinander. Die Zürcher Skala rechnet in Wochen und steigt jedes Jahr um eine Woche, die Berner und die Basler Skala rechnen in Monaten und springen in Stufen. Die Tabelle zeigt die Werte der Gerichte von Zürich und Bern und des Amts für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt:

DienstjahrBerner SkalaZürcher SkalaBasler Skala
1.3 Wochen3 Wochen3 Wochen
2.1 Monat8 Wochen2 Monate
3.2 Monate9 Wochen2 Monate
4.2 Monate10 Wochen3 Monate
5.3 Monate11 Wochen3 Monate
9.3 Monate15 Wochen3 Monate
10.4 Monate16 Wochen3 Monate
11.4 Monate17 Wochen4 Monate
14.4 Monate20 Wochen4 Monate
15.5 Monate21 Wochen4 Monate
16.5 Monate22 Wochen5 Monate
19.5 Monate25 Wochen5 Monate
20.6 Monate26 Wochen5 Monate
21.6 Monate27 Wochen6 Monate
25.7 Monate31 Wochen6 Monate

Die Berner Skala geht weiter: 7 Monate ab dem 25., 8 Monate ab dem 30. und 9 Monate ab dem 35. Dienstjahr. Die Basler Skala bleibt ab dem 21. Dienstjahr bei 6 Monate. Die Zürcher Skala ist nur bis zum 25. Dienstjahr veröffentlicht; für spätere Jahre rechnet die Praxis mit einer Woche mehr pro Jahr, der Rechner weist das als Schätzung aus. Welche Skala am meisten gibt, wechselt von Dienstjahr zu Dienstjahr: Im zweiten Jahr ist es die Basler, im dritten die Zürcher Skala. Der Rechner zeigt deshalb jeden Fall nach allen drei Skalen.

Welche Skala gilt in meinem Kanton?

Die Regel ist bundesrechtlich (Art. 324a OR), kantonal unterschiedlich ist nur die Skala, an der sich die Gerichte orientieren. Eine amtliche Zuordnung gibt es nicht: Im Streitfall entscheidet das zuständige Arbeitsgericht. In der Praxis wenden die Gerichte in Zürich, Schaffhausen und Thurgau meist die Zürcher Skala an, in Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Basler Skala und in Bern sowie in den meisten anderen Kantonen die Berner Skala. Der Rechner schlägt die übliche Skala Ihres Kantons vor, Sie können aber jede Skala wählen und sehen den gleichen Fall immer nach allen drei Skalen.

Vorrang hat immer, was im Arbeitsvertrag, in einem Normalarbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag steht, wenn es für Sie mindestens gleichwertig ist. Wählen Sie dafür im Rechner «Eigene Regel» und geben Sie Dauer und Prozentsatz ein.

Beispiel: CHF 6’000 Lohn im dritten Dienstjahr

Eine Angestellte in Zürich verdient CHF 6’000 im Monat, dreizehnmal im Jahr. Sie ist seit dem 1. März 2024 angestellt und wird am 5. Oktober 2026 krank. Sie befindet sich im 3. Dienstjahr, nach der Zürcher Skala stehen ihr 9 Wochen zu.

Lohnfortzahlung nach der Zürcher Skala

Jahreslohn (CHF 6’000 × 13)CHF 78’000
Tageslohn (CHF 78’000 / 365)CHF 213.70
Anspruch 9 Wochen × 763 Tage
Lohn zu 100 % bisSonntag, 6. Dezember 2026
Lohnfortzahlung (63 Tage)CHF 13’463.01

Dauert die Krankheit länger, erhält sie bis zum 01.03.2027 keinen Lohn mehr. Dann beginnt das 4. Dienstjahr, und es entsteht ein neuer Anspruch von 10 Wochen, sofern sie dann noch angestellt ist. Nach der Berner oder der Basler Skala wären es im gleichen Fall 2 Monate gewesen, also Lohn bis zum 04.12.2026 und CHF 13’035.62.

Mehrere Krankheiten im gleichen Dienstjahr

Der Anspruch gilt pro Dienstjahr, nicht pro Krankheit. Alle Absenzen eines Dienstjahres werden zusammengezählt, auch wenn sie verschiedene Ursachen haben. Das Merkblatt des Kantons Basel-Stadt rechnet dazu ein Beispiel vor: Das vierte Dienstjahr beginnt am 1. Januar 2022, der Anspruch beträgt 3 Monate. Der Arbeitnehmer ist im April und dann von Oktober bis Februar krank.

ZeitraumDienstjahrLohnBetrag bei CHF 6’000 × 13
01.04.2022–30.04.20224.bezahltCHF 6’410.96
01.10.2022–30.11.20224.bezahltCHF 13’035.62
01.12.2022–31.12.20224.kein LohnCHF 0.00
01.01.2023–28.02.20235.bezahltCHF 12’608.22

April, Oktober und November sind bezahlt, damit sind die 3 Monate aufgebraucht. Für den Dezember gibt es keinen Lohn. Am 1. Januar 2023 beginnt das fünfte Dienstjahr mit einem neuen Anspruch, deshalb sind Januar und Februar wieder bezahlt. Der Rechner rechnet Monate als Kalendermonate ab dem ersten Krankheitstag des Dienstjahres in Tage um (3 Monate ab dem 1. April sind 91 Tage) und kommt so auf das gleiche Ergebnis wie das Merkblatt. Frühere Absenzen erfassen Sie unter «Frühere Absenzen und Vertragsende».

Teilarbeitsunfähigkeit und Teilzeit

Schreibt der Arzt Sie zu 50 Prozent arbeitsunfähig, arbeiten Sie die andere Hälfte und erhalten dafür den normalen Lohn. Den Anspruch nach der Skala verbrauchen Sie nur im Umfang der Arbeitsunfähigkeit. Im Beispiel oben reichen die 63 Tage bei 50 Prozent für 126 Kalendertage, der volle Lohn läuft bis zum 07.02.2027. Das entspricht der herrschenden Lehre; ein Bundesgerichtsentscheid dazu fehlt.

Bei Teilzeit gilt dasselbe: Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihr vertragliches Pensum, und der Tageslohn ergibt sich aus Ihrem Teilzeitlohn. Eine Teilzeitstelle verkürzt die Dauer der Lohnfortzahlung nicht.

Lohn bei Krankheit im Stundenlohn

Im Stundenlohn zählt, was Sie in einer repräsentativen Zeit verdient haben, meist im Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Dazu gehören der Ferienzuschlag (8,33 % bei vier, 10,64 % bei fünf und 13,04 % bei sechs Wochen Ferien), ein allfälliger Feiertagszuschlag und der 13. Monatslohn. Beispiel: CHF 30 pro Stunde, im Schnitt 25 Stunden pro Woche und 8,33 % Ferienzuschlag ergeben einen Wochenlohn von CHF 812.48. Zwei Wochen Krankheit kosten den Arbeitgeber CHF 1’624.95. Wie Sie Ihren Stundenlohn aus einem Monatslohn ableiten, zeigt der Rechner für den Stundenlohn.

Lohnkürzung bei Krankheit und Krankentaggeld

Solange der Anspruch nach der Skala reicht, darf der Arbeitgeber den Lohn nicht kürzen: Er schuldet den vollen Lohn ab dem ersten Krankheitstag. Weniger Lohn gibt es in drei Fällen. Erstens, wenn der Anspruch des Dienstjahres aufgebraucht ist: Im Beispiel oben fällt der Lohn nach dem 06.12.2026 ganz weg. Zweitens, wenn eine gleichwertige Krankentaggeldversicherung besteht: Dann sinkt der Lohnersatz auf 80 %. Bei CHF 6’000 × 13 sind das in einem Monat mit 30 Tagen CHF 5’128.77 statt CHF 6’411.00. Weil auf dem Taggeld keine AHV- und ALV-Beiträge abgezogen werden, ist die Kürzung netto kleiner als 20 %. Drittens bei einem Unfall: Hier zahlt der Arbeitgeber nur für den Unfalltag und die zwei folgenden Tage mindestens 80 %, danach übernimmt die Unfallversicherung mit 80 % (Art. 324b OR). Im Beispiel wären das CHF 171.00 pro Tag; wählen Sie im Rechner «Unfall» als Grund.

Indirekt kann eine lange Krankheit auch Ferien und 13. Monatslohn schmälern. Ist jemand im Dienstjahr insgesamt mehr als einen Monat unverschuldet abwesend, darf der Arbeitgeber die Ferien kürzen, nach herrschender Lehre um einen Zwölftel für jeden weiteren vollen Monat (Art. 329b Abs. 2 OR); wie viele Ferientage dann bleiben, zeigt der Ferienrechner mit Kürzung. Für Zeiten ohne Lohnanspruch entsteht in der Regel auch kein anteiliger 13. Monatslohn. Schwangerschaftsabsenzen bis zu zwei Monaten und der Mutterschaftsurlaub kürzen die Ferien nie.

Viele Arbeitgeber versichern das Risiko mit einer kollektiven Krankentaggeldversicherung. Sie ersetzt die Skala, wenn sie mindestens gleichwertig ist: 80 % des Lohnes während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen, der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Prämie, und höchstens 3 Karenztage sind ohne Lohn. Während der Wartefrist der Police zahlt der Arbeitgeber den Lohn selbst; ob voll oder zu 80 Prozent, ist umstritten.

Bei kurzen Krankheiten fahren Sie mit der Skala besser, bei langen mit dem Taggeld. Im Beispiel oben erhält die Angestellte mit einer üblichen Police (30 Tage Wartefrist zu 100 %) ein Taggeld von CHF 170.96 und insgesamt CHF 124’373 bis zum 23.09.2028, statt CHF 13’463.01 nach der Skala.

Wie hoch das Taggeld Ihrer Versicherung genau ist, berechnen Sie mit dem Rechner für das Krankentaggeld. Bei einem Unfall zahlt die Unfallversicherung ab dem dritten Tag 80 Prozent: Den Betrag zeigt der Unfalltaggeld-Rechner. Nach der Geburt eines Kindes übernimmt die Mutterschaftsentschädigung.

Die Lohnfortzahlung endet mit dem Arbeitsverhältnis. Kündigt der Arbeitgeber während der Krankheit, gilt allerdings eine Sperrfrist, welche die Kündigung nichtig macht oder die Kündigungsfrist verlängert. Das neue Vertragsende samt verlängerter Kündigungsfrist berechnen Sie mit dem Rechner für die Sperrfrist bei Krankheit.

Häufige Fragen

Ab wann habe ich Anspruch auf Lohn bei Krankheit?

Wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate abgeschlossen wurde (Art. 324a Abs. 1 OR). Bei einem unbefristeten Vertrag besteht der Anspruch ab dem ersten Tag des vierten Monats: Wer am 1. Februar angefangen hat und am 15. April krank wird, erhält den Lohn ab dem 01.05.2026. Ein befristeter Vertrag von höchstens drei Monaten gibt keinen Anspruch.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Lohn bei Krankheit?

Im ersten Dienstjahr 3 Wochen, so steht es im Gesetz. Danach je nach Skala länger: im zweiten Dienstjahr 1 Monat (Berner), 8 Wochen (Zürcher) oder 2 Monate (Basler Skala), im fünften 3 Monate, 11 Wochen oder 3 Monate, im zehnten 4 Monate, 16 Wochen oder 3 Monate. Der Anspruch gilt pro Dienstjahr für alle Absenzen zusammen und beginnt mit jedem Jahrestag des Eintritts neu.

Werden mehrere Krankheiten zusammengezählt?

Ja. Alle Absenzen im gleichen Dienstjahr werden addiert, auch wenn sie verschiedene Ursachen haben (Krankheit, Unfall ohne Versicherungsdeckung, Schwangerschaft). Mit jedem neuen Dienstjahr beginnt der Anspruch neu, auch mitten in einer Krankheit.

Was gilt, wenn ich zu 50 % arbeitsunfähig bin?

Der Anspruch wird langsamer aufgebraucht: Bei 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit verlängert sich die Dauer auf das Doppelte. Aus 63 Tagen werden 126 Kalendertage. Für die Hälfte, die Sie arbeiten, erhalten Sie den normalen Lohn.

Darf der Arbeitgeber nur 80 % zahlen?

Ja, wenn eine gleichwertige Krankentaggeldversicherung besteht: 80 % des Lohnes während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen, und der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Prämie. Die Abweichung vom Gesetz muss schriftlich vereinbart sein (Art. 324a Abs. 4 OR).

Gibt es Karenztage?

Nach dem Gesetz nicht: Der Lohn ist ab dem ersten Krankheitstag geschuldet. Nur bei einer gleichwertigen Krankentaggeldversicherung dürfen bis zu 3 Karenztage ohne Lohn vereinbart werden.

Wie wird der Lohn bei Stundenlohn berechnet?

Massgebend ist der durchschnittliche Verdienst einer repräsentativen Periode, meist der letzten zwölf Monate. Der Rechner nimmt die durchschnittlichen Wochenstunden mal Stundenlohn, inklusive Ferien- und Feiertagszuschlag und allenfalls 13. Monatslohn.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Arbeitsvertrag und das Arbeitsgericht, siehe Zivilgerichte des Kantons Zürich: Arbeitsverhinderung (Tabelle der drei Skalen). Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.