Kündigungsfrist berechnen in der Schweiz
Kündigungsfrist berechnen für die Schweiz: Geben Sie den Eintritt und den Tag ein, an dem die Kündigung eintrifft, und Sie sehen den letzten Arbeitstag, das massgebende Dienstjahr und den genauen Zeitraum der Frist. Umgekehrt zeigt der Rechner, bis wann Ihre Kündigung beim Arbeitgeber sein muss. Nach OR, mit den Regeln 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihre Kündigung
Fristen
Abwesenheit in der Probezeit
Krankheit, Unfall oder obligatorischer Militärdienst während der Probezeit verlängern diese um die verpassten Arbeitstage. Sie endet, wenn diese Tage nach der Rückkehr nachgeholt sind (Art. 335b Abs. 3 OR, BGE 148 III 126).
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Inhalt
Wie Sie die Kündigungsfrist in der Schweiz berechnen
Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Für die Berechnung brauchen Sie drei Angaben: den Tag Ihres Stellenantritts, den Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger eintrifft, und die Frist aus Gesetz oder Vertrag. Die Regeln stehen im Arbeitsrecht des Obligationenrechts (OR) und gelten in der ganzen Schweiz, in Zürich genauso wie in Bern oder Basel. Abweichungen ergeben sich nur aus dem Arbeitsvertrag, einem Normalarbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
- Bestimmen Sie das Dienstjahr am Tag des Zugangs. Das erste Dienstjahr dauert vom Eintritt bis zum Tag vor dem ersten Jahrestag.
- Wählen Sie die Frist: gesetzlich nach Dienstjahr oder die Frist aus Ihrem Vertrag.
- Zählen Sie die Frist ab dem Zugang und gehen Sie zum nächsten Endtermin, ohne andere Abrede ist das ein Monatsende.
- Der Zeitraum der Frist wird vom Endtermin rückwärts bestimmt. Das ist wichtig, wenn Sie später krank werden.
Beginn der Frist = Ende minus Frist (rückwärts gerechnet)
Gesucht ist meist der letzte Arbeitstag. Er fällt auf den Endtermin, auch wenn dieser ein Samstag oder Sonntag ist: Eine Verschiebung auf den nächsten Werktag gibt es bei der Kündigungsfrist nicht.
Gesetzliche Kündigungsfristen nach Dienstjahr
Nach der Probezeit kennt das Gesetz drei Stufen (Art. 335c Abs. 1 OR). Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt dieselbe Frist. Haben Sie im Vertrag unterschiedliche Fristen vereinbart, gilt für beide die längere (Art. 335a OR). Die Tabelle zeigt für einen Zugang am 15.10.2026 das Ende und, für ein Ende am 31.12.2026, den spätesten Zugang:
| Dienstjahr | Frist | Zugang 15.10.2026: Ende | Für Ende 31.12.2026: Zugang bis |
|---|---|---|---|
| 1. Dienstjahr | 1 Monat auf Monatsende | 30.11.2026 | 30.11.2026 |
| 2. bis 9. Dienstjahr | 2 Monate auf Monatsende | 31.12.2026 | 31.10.2026 |
| ab dem 10. Dienstjahr | 3 Monate auf Monatsende | 31.01.2027 | 30.09.2026 |
Die gesetzlichen Fristen gelten, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt. Schriftlich dürfen sie verlängert oder verkürzt werden, nach der Probezeit aber nicht unter einen Monat. Kürzer darf nur ein GAV die Frist festlegen, und auch das nur im ersten Dienstjahr. Für Kaderstellen sind drei oder sechs Monate verbreitet. Vom Pensum hängen die Fristen nicht ab: Wer Teilzeit oder im Stundenlohn arbeitet, hat die gleiche Kündigungsfrist wie eine Vollzeitkraft.
Beispiel: drei Tage, zwei Monate Unterschied
Eine Arbeitnehmerin hat am 01.03.2025 angefangen und möchte kündigen. Ihr Brief kommt einmal am Freitag vor dem Jahrestag an, einmal am Montag danach:
Zugang vor und nach dem ersten Jahrestag
| Zugang 27.02.2026 | Zugang 02.03.2026 | |
|---|---|---|
| Dienstjahr beim Zugang | 1. | 2. |
| Kündigungsfrist | 1 Monat auf Monatsende | 2 Monate auf Monatsende |
| Frist läuft | 01.03.2026 bis 31.03.2026 | 01.04.2026 bis 31.05.2026 |
| Letzter Arbeitstag | Dienstag, 31.03.2026 | Sonntag, 31.05.2026 |
Massgebend ist allein das Dienstjahr am Tag des Zugangs, nicht jenes am Ende der Frist. Wer die kürzere Frist nutzen will, sorgt dafür, dass die Kündigung vor dem Jahrestag eintrifft. Der Rechner warnt, wenn ein Wechsel des Dienstjahres kurz bevorsteht oder gerade erfolgt ist.
Kündigung in der Probezeit
Als Probezeit gilt der erste Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens 3 Monate verlängern oder ganz streichen (Art. 335b OR). In der Probezeit können beide Seiten jederzeit mit 7 Kalendertagen kündigen, und zwar auf jeden beliebigen Tag. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch in der Probezeit eintrifft. Die Frist selbst darf danach ablaufen.
Fehlen Sie in der Probezeit wegen Krankheit, Unfall oder obligatorischem Militärdienst, verlängert sie sich um die verpassten Arbeitstage. Nach dem Bundesgericht zählen nur ganze Arbeitstage, und die Probezeit endet erst, wenn diese Tage nach der Rückkehr tatsächlich gearbeitet sind (BGE 148 III 126). Beispiel: Eintritt am 01.04.2026, drei Monate Probezeit bis 30.06.2026, krank vom 04.05.2026 bis 13.05.2026. Das sind 8 Arbeitstage, die Probezeit dauert nun bis 10.07.2026. Eine Kündigung, die am 08.07.2026 eintrifft, beendet das Arbeitsverhältnis am Mittwoch, 15.07.2026. Die Kündigungsfrist in der Probezeit berechnen Sie im Rechner mit dem Feld «Abwesenheit in der Probezeit». Er zählt Arbeitstage von Montag bis Freitag; arbeiten Sie Teilzeit oder fällt ein Feiertag in die Zeit, verschiebt sich das Ende entsprechend.
Wann gilt die Kündigung als zugestellt?
Eine Kündigung braucht keine besondere Form, solange der Vertrag keine Schriftform verlangt. Sie wirkt aber erst, wenn sie beim Empfänger ankommt. Bei einer persönlichen Übergabe ist das der Tag der Übergabe, bei einem normalen Brief der Tag, an dem er im Briefkasten liegt. Bei einem Einschreiben, das Sie nicht persönlich entgegennehmen, legt die Post eine Abholungseinladung ein. Nach dem Bundesgericht gilt die Kündigung dann an dem Tag als zugestellt, an dem Sie sie auf der Post abholen könnten, in der Regel am Tag nach dem Zustellversuch (BGE 143 III 15).
Ein Beispiel mit zwei Monaten Frist: Die Abholungseinladung liegt am Mittwoch, 30.09.2026 im Briefkasten. Zugestellt ist die Kündigung damit am Donnerstag, 01.10.2026, das Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2026. Hätte die Post noch am gleichen Tag geöffnet und wäre die Abholung zumutbar gewesen, wäre es der 30.11.2026. Ein Tag macht so einen ganzen Monat aus. Weil eine Minderheit der Lehre erst auf das Ende der 7-tägigen Abholfrist abstellt, empfiehlt das SECO, so früh abzuschicken, dass auch diese Frist noch reicht. Der Rechner zeigt dafür ein vorsichtiges Datum für die Postaufgabe.
Eine Ausnahme gilt bei bekannten Abwesenheiten: Weiss der Arbeitgeber, dass Sie in den Ferien oder im Spital sind, wirkt eine Kündigung nach dem Bundesgericht erst nach Ihrer Rückkehr, ausser Sie lassen sich die Post nachsenden (SECO). Geben Sie im Rechner dann den Tag Ihrer Rückkehr als Zugang ein.
Bis wann muss ich kündigen?
Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine neue Stelle antritt, rechnet vom gewünschten Ende zurück und will das späteste Kündigungsdatum berechnen. Das SECO nennt dazu ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer im 3. Dienstjahr entschliesst sich am 15.10.2010 zu kündigen. Frühestens endet das Arbeitsverhältnis am 31.12.2010, und die Kündigung muss spätestens am 31.10.2010 eintreffen. Mit dem Modus «Bis wann kündigen?» ermittelt der Rechner dieses Kündigungsdatum für jedes Dienstjahr:
| Dienstjahr | Ende 31.12.2026: Zugang bis | Einschreiben aufgeben bis |
|---|---|---|
| 1. Dienstjahr | Montag, 30.11.2026 | Freitag, 20.11.2026 |
| 2. bis 9. Dienstjahr | Samstag, 31.10.2026 | Freitag, 23.10.2026 |
| ab dem 10. Dienstjahr | Mittwoch, 30.09.2026 | Dienstag, 22.09.2026 |
Das Datum für die Postaufgabe rechnet 7 Tage Abholfrist und einen Arbeitstag Postlauf ein. Kantonale Feiertage sind nicht berücksichtigt: Liegt einer dazwischen, geben Sie den Brief einen Tag früher auf. Fällt der letzte Tag für den Zugang auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt er sich nicht auf den Montag. Weil ein Betrieb seinen Briefkasten am Wochenende oft nicht leert, sollte die Kündigung dann am Freitag davor eintreffen. Am sichersten ist die Übergabe im Büro gegen eine unterschriebene Empfangsbestätigung.
Sperrfristen bei Krankheit, Schwangerschaft und Militär
Kündigt der Arbeitgeber nach der Probezeit, schützt Art. 336c OR vor einer Kündigung zur Unzeit. Bei Krankheit oder Unfall dauert die Sperrfrist im 1. Dienstjahr 30 Tage, vom 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage und ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. Dazu kommen Schwangerschaft und die 16 Wochen nach der Geburt sowie der obligatorische Militär- oder Zivildienst. Trifft die Kündigung während einer Sperrfrist ein, ist sie nichtig. Ist sie vorher eingetroffen, ruht die Frist und verlängert sich danach bis zum nächsten Monatsende. Diese Verlängerung rechnet der Rechner für die Verlängerung der Kündigungsfrist bei Krankheit taggenau, die Daten rund um die Geburt zeigt der Rechner für den Mutterschaftsurlaub.
Wer selbst kündigt, kann sich auf keine Sperrfrist berufen. Wichtig ist dann vor allem der Lohn: Wie lange er bei Krankheit weiterbezahlt wird, zeigt der Rechner für die Lohnfortzahlung bei Krankheit. Hat der Arbeitgeber gekündigt und haben Sie noch Anspruch auf den Urlaub des andern Elternteils, verlängert sich die Frist um die noch nicht bezogenen Tage (Art. 335c Abs. 3 OR). Eine Sperrfrist gibt es dafür nicht.
Abweichende Fristen im Arbeitsvertrag oder GAV
Schriftlich können die Parteien längere oder andere Fristen vereinbaren, etwa drei Monate ab dem ersten Tag oder eine Kündigung auf Ende eines Quartals. Im Rechner wählen Sie dafür «Vertrag oder GAV» und geben Dauer und Endtermin ein. Eine vertragliche Frist unter einem Monat ist nach dem ersten Dienstjahr unzulässig: Dann rechnet der Rechner mit der gesetzlichen Frist. Häufige Sonderfälle:
- Ein befristeter Vertrag endet ohne Kündigung am vereinbarten Datum. Kündbar ist er nur, wenn der Vertrag es ausdrücklich vorsieht.
- Ein Lehrvertrag kann nur in der Probezeit von einem bis drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Danach bleibt die fristlose Auflösung aus wichtigem Grund (Art. 346 OR).
- Eine fristlose Kündigung wirkt sofort und braucht einen wichtigen Grund (Art. 337 OR). Ohne solchen Grund schuldet der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Ende, und das Gericht kann zusätzlich eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zusprechen (Art. 337c OR).
- Gegen eine missbräuchliche Kündigung müssen Sie bis zum Ende der Frist schriftlich Einsprache erheben.
Mit dem letzten Arbeitstag kennen Sie auch die nächsten Schritte: Restferien und Überstunden werden mit dem letzten Lohn abgerechnet, die Abrechnung prüfen Sie mit dem Rechner für die Auszahlung der Restferien. Wer noch keine neue Stelle hat, meldet sich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit beim RAV, eine erste Schätzung liefert der Rechner für das Arbeitslosengeld. Für die Frist von 180 Tagen nach dem Ende, innert der Sie eine missbräuchliche Kündigung einklagen können, hilft der allgemeine Fristenrechner.
Häufige Fragen
Zählt das Datum des Briefes oder der Eingang?
Der Eingang. Die Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Empfänger eintrifft. Das Datum auf dem Brief und der Poststempel spielen keine Rolle. Wer kündigt, muss den Zugang beweisen können: Darum lohnt sich ein Einschreiben oder eine Übergabe gegen Unterschrift.
Was gilt, wenn ich ein Einschreiben nicht abhole?
Die Kündigung gilt grundsätzlich an dem Tag als zugestellt, an dem Sie sie auf der Post abholen könnten, meist am Tag nach dem Zustellversuch. Die 7-tägige Abholfrist verschiebt diesen Tag nicht. Liegt die Abholungseinladung am 30.09.2026 im Briefkasten, gilt die Kündigung am 01.10.2026 als zugestellt. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber wusste, dass Sie in den Ferien sind: Dann wirkt die Kündigung erst nach Ihrer Rückkehr.
Kann ich am letzten Tag des Monats noch kündigen?
Ja, wenn die Kündigung an diesem Tag beim Arbeitgeber eintrifft. Mit zwei Monaten Frist endet das Arbeitsverhältnis dann zwei Monate später auf Monatsende: Ein Zugang am 31.10.2026 reicht für den 31.12.2026.
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
7 Kalendertage auf jeden beliebigen Tag, wenn der Vertrag nichts anderes sagt; Wochenenden zählen mit. Die Kündigung muss noch in der Probezeit eintreffen, die Frist darf danach ablaufen. Beginnt die Stelle am 01.09.2026, dauert ein Monat Probezeit bis 30.09.2026. Trifft die Kündigung an diesem letzten Tag ein, endet das Arbeitsverhältnis am Mittwoch, 07.10.2026.
Verlängert sich die Probezeit bei Krankheit?
Ja, um die Arbeitstage, an denen Sie wegen Krankheit, Unfall oder einer obligatorischen Pflicht wie dem Militärdienst gefehlt haben (Art. 335b Abs. 3 OR). Diese Tage müssen nach der Rückkehr tatsächlich nachgeholt werden; arbeitsfreie Tage zählen nicht (BGE 148 III 126). Die Verlängerung darf auch über drei Monate hinausgehen. Wer in einer Probezeit bis 30.06.2026 vom 04.05.2026 bis 13.05.2026 krank ist, verpasst 8 Arbeitstage und hat Probezeit bis zum 10.07.2026.
Gilt im zweiten Dienstjahr schon die Zweimonatsfrist?
Ja. Entscheidend ist das Dienstjahr am Tag des Zugangs. Trifft die Kündigung am Jahrestag des Eintritts oder später ein, gilt die längere Frist, auch wenn es nur ein Tag ist. Bei einem Eintritt am 01.03.2025 führt ein Zugang am 27.02.2026 zum Ende am 31.03.2026, ein Zugang am 02.03.2026 erst zum Ende am 31.05.2026.
Verlängert sich meine Kündigungsfrist, wenn ich krank werde?
Nur wenn der Arbeitgeber gekündigt hat und die Probezeit vorbei ist. Dann ruht die Frist während der Sperrfrist. Haben Sie selbst gekündigt, bleibt das Enddatum gleich. Die neue Frist berechnet der Sperrfrist-Rechner.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 334 bis 336d
- SECO: Häufige Fragen zur Kündigung
- Bundesgericht: BGE 134 III 354 (Berechnung rückwärts vom Endtermin)
- Bundesgericht: BGE 143 III 15 (Zugang bei Abholungseinladung)
- Bundesgericht: BGE 148 III 126 (Verlängerung der Probezeit bei Krankheit)
- Die Post: Abholungseinladung und Abholfrist
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Arbeitsvertrag und das OR, siehe Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 334 bis 336d. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.