13. Monatslohn berechnen
13. Monatslohn berechnen, tagesgenau: Der Rechner zeigt Ihren Anteil bei Eintritt oder Austritt während des Jahres, bei Stundenlohn, Teilzeit, Lohnerhöhung und unbezahltem Urlaub, dazu den ungefähren Nettobetrag. Mit den Regeln und Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Lohn und Anstellung
Lohnerhöhung oder Pensumwechsel
Abwesenheiten ohne Lohn
Erfassen Sie nur Zeiten, in denen der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt. Ferien, Feiertage und Krankheit mit Lohnfortzahlung kürzen den 13. Monatslohn nicht.
Abzüge und bereits bezahlte Anteile
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Inhalt
Wie Sie den 13. Monatslohn berechnen
Der 13. Monatslohn, oft auch 13. Monatsgehalt genannt, entspricht einem Zwölftel des Bruttolohns, den Sie im Kalenderjahr verdient haben. Wer das ganze Jahr zum gleichen Lohn arbeitet, erhält genau einen zusätzlichen Monatslohn. Ändert sich etwas, etwa durch einen Eintritt im Frühling, eine Lohnerhöhung oder einen unbezahlten Urlaub, zählt der tatsächlich verdiente Lohn. Überstunden, Boni und Kinderzulagen gehören nicht zur Grundlage, regelmässige Schichtzulagen je nach Vertrag schon.
Anteil eines angebrochenen Monats = Monatslohn × Tage / 30
Angebrochene Monate rechnet die Lohnbuchhaltung meist mit 30 Tagen pro Monat: Der 31. zählt wie der 30., und wer bis Ende Februar arbeitet, hat einen ganzen Monat. Der L-GAV des Gastgewerbes rechnet etwas anders: Er teilt den Monatslohn durch 30 und zählt die effektiven Kalendertage, bei einem Eintritt am 23. Dezember also 9 Tage. Daneben gibt es die Rechnung nach den Kalendertagen oder den Arbeitstagen des Monats; der Rechner bietet alle drei Varianten an. Die Lohnbuchhaltung rundet den Betrag auf 5 Rappen.
Anteil bei Eintritt oder Austritt während des Jahres
Wer unter dem Jahr eintritt oder austritt, hat Anspruch auf den 13. Monatslohn pro rata. Bei einem Eintritt am 16.04.2026 zählen im April 15 von 30 Tagen, dazu die Monate Mai bis Dezember. Mit CHF 6’000 Monatslohn ergibt das 8,5 Monate und CHF 4’250.00. Die Methode spielt vor allem im Februar eine Rolle: Bei einem Eintritt am 15.02.2026 ergeben 30 Tage pro Monat CHF 5’266.65, die Kalendertage CHF 5’250.00.
Beispiel: CHF 5’000 Monatslohn vom 13.09.2026 bis 12.11.2026
| September: 18 von 30 Tagen | CHF 3’000.00 |
| Oktober: ganzer Monat | CHF 5’000.00 |
| November: 12 von 30 Tagen | CHF 2’000.00 |
| Anrechenbarer Lohn | CHF 10’000.00 |
| Geteilt durch 12 | CHF 833.33 |
| 13. Monatslohn, auf 5 Rappen gerundet | CHF 833.35 |
|---|
So viel 13. Monatslohn gibt es bei CHF 6’000 Monatslohn, wenn das Arbeitsverhältnis Ende Monat endet:
| Austritt | Monate | 13. Monatslohn |
|---|---|---|
| 31.01.2026 | 1 | CHF 500.00 |
| 28.02.2026 | 2 | CHF 1’000.00 |
| 31.03.2026 | 3 | CHF 1’500.00 |
| 30.04.2026 | 4 | CHF 2’000.00 |
| 31.05.2026 | 5 | CHF 2’500.00 |
| 30.06.2026 | 6 | CHF 3’000.00 |
| 31.07.2026 | 7 | CHF 3’500.00 |
| 31.08.2026 | 8 | CHF 4’000.00 |
| 30.09.2026 | 9 | CHF 4’500.00 |
| 31.10.2026 | 10 | CHF 5’000.00 |
| 30.11.2026 | 11 | CHF 5’500.00 |
| 31.12.2026 | 12 | CHF 6’000.00 |
Der Anteil ist mit dem letzten Lohn fällig, auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Ab wann das Arbeitsverhältnis endet, zeigt der Rechner für die Kündigungsfrist; offene Ferientage rechnet der Rechner für die Ferienauszahlung ab.
13. Monatslohn bei Stundenlohn und Teilzeit
Im Stundenlohn wird der 13. Monatslohn als Zuschlag von 8,33 % auf jeden Lohn ausbezahlt oder Ende Jahr als Summe. Gerechnet wird mit einem Zwölftel, nicht mit dem gerundeten Prozentsatz: Bei CHF 25.00 pro Stunde und 30 Stunden pro Woche sind das CHF 62.50 pro Woche und CHF 3’250.00 im ganzen Jahr. Steht der Zuschlag bereits auf jeder Lohnabrechnung, ist im Dezember nichts mehr nachzuzahlen.
Bei Teilzeit gilt der gleiche Anspruch wie bei Vollzeit, berechnet auf dem Teilzeitlohn: Bei 60 % und CHF 6’000 Vollzeitlohn während des ganzen Jahres sind es CHF 3’600.00. Wie viel Lohn und wie viele Stunden ein Pensum ergibt, zeigt der Rechner für das Arbeitspensum.
Lohnerhöhung und Pensumwechsel im Lauf des Jahres
Ändert sich der Lohn unter dem Jahr, zählt jeder Monat mit dem Lohn, der damals galt. Steigt der Lohn am 01.10.2026 von CHF 5’000 auf CHF 5’500, beträgt der anrechenbare Jahreslohn CHF 61’500 und der 13. Monatslohn CHF 5’125.00. Er ist damit höher als der alte, aber tiefer als der neue Monatslohn. Umgekehrt beim Pensumwechsel: Wer ab Juli statt 100 % noch 60 % arbeitet, erhält bei CHF 6’000 Vollzeitlohn CHF 4’800.00. Erfassen Sie im Rechner das Datum der Änderung und den neuen Lohn oder das neue Pensum.
Krankheit, Mutterschaftsurlaub und unbezahlter Urlaub
Ferien, Feiertage und Absenzen mit Lohnfortzahlung kürzen den 13. Monatslohn nicht. Gekürzt werden darf nur für Zeiten, in denen kein Lohn geschuldet ist:
- Unbezahlter Urlaub: Ein Monat ohne Lohn senkt den 13. Monatslohn bei CHF 6’000 auf CHF 5’500.00.
- Krankheit oder Unfall: Solange der Arbeitgeber nach Art. 324a OR den Lohn zahlt, läuft der Anspruch weiter. Ersetzt danach nur noch das Taggeld der Versicherung den Lohn, darf gekürzt werden. Das Bundesgericht hat das im Urteil 4A_514/2018 bestätigt. Fliesst ab August nur noch Taggeld, bleiben CHF 3’500.00.
- Mutterschaftsurlaub: Zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter, gibt es keine Kürzung. Leitet er nur die EO-Entschädigung weiter, wird für diese Wochen nach verbreiteter Praxis kein zusätzlicher Anteil geschuldet.
Viele Krankentaggeldversicherungen versichern den Lohn einschliesslich 13. Monatslohn; dann ist der Anteil für die Krankheitszeit im Taggeld enthalten. Ein GAV kann eine Kürzung auch erst nach einer bestimmten Absenzdauer erlauben.
Wie viel Lohn ein unbezahlter Urlaub insgesamt kostet, zeigt der Rechner für unbezahlten Urlaub.
Unterschied zwischen 13. Monatslohn und Gratifikation
Ein vereinbarter 13. Monatslohn mit festem Betrag ist Lohn im Sinne von Art. 322 OR. Der Arbeitgeber muss ihn bezahlen und darf ihn nicht davon abhängig machen, dass jemand Ende Jahr noch angestellt ist. Eine Gratifikation nach Art. 322d OR ist dagegen eine Sondervergütung, über deren Höhe der Arbeitgeber zumindest teilweise entscheidet. Sie wird bei einem Austritt nur anteilig geschuldet, wenn das vereinbart ist. Wer jahrelang ohne Vorbehalt eine Gratifikation erhält, kann trotzdem einen Anspruch erwerben. Im Zweifel entscheidet der Wortlaut des Vertrags.
Abzüge und Auszahlung des 13. Monatslohns
Der 13. Monatslohn ist massgebender Lohn für die AHV. Abgezogen werden 5,3 % AHV/IV/EO, 1,1 % ALV bis zum Höchstbetrag von CHF 148’200 im Jahr und die NBU-Prämie. Der Pensionskassenbeitrag ist meist schon auf die zwölf Monatslöhne verteilt. Aus CHF 6’000 brutto werden so nach Abzug von CHF 318.00 AHV/IV/EO, CHF 66.00 ALV und CHF 78.00 NBU (1,3 %) rund CHF 5’538.00 netto. Wer Quellensteuer zahlt, hat im Auszahlungsmonat meist einen höheren Abzug, weil Monatslohn und 13. Monatslohn zusammen den Steuersatz bestimmen. Ausnahmen sind die Kantone mit Jahresmodell (Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis), die den Satz nach dem Jahreslohn festlegen.
Ausbezahlt wird spätestens mit dem Dezemberlohn, bei einem Austritt mit der Schlussabrechnung. Die komplette Lohnabrechnung mit 13. Monatslohn zeigt der Lohnrechner.
Häufige Fragen
Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz obligatorisch?
Nein. Ein Gesetz schreibt ihn nicht vor. Geschuldet ist er, wenn er im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag steht. Wird er mehrere Jahre ohne Vorbehalt bezahlt, kann daraus ebenfalls ein Anspruch entstehen.
Erhalte ich bei einer Kündigung einen Teil des 13. Monatslohns?
Ja. Der vereinbarte 13. Monatslohn ist Lohn und wird pro rata bis zum letzten Arbeitstag geschuldet, auch wenn der Arbeitgeber kündigt. Er ist mit der Schlussabrechnung fällig. Bei Austritt am 31.03.2026 und CHF 6’000 Monatslohn sind es CHF 1’500.00. Einzelne GAV wie der L-GAV des Gastgewerbes schliessen den Anspruch bei Austritt in der Probezeit aus.
Wie viel Prozent beträgt der 13. Monatslohn beim Stundenlohn?
8,33 %, also ein Zwölftel des Bruttolohns. Bei CHF 25.00 pro Stunde sind das CHF 2.08 pro Stunde, bei 30 Stunden pro Woche CHF 62.50. Der Anteil muss auf der Lohnabrechnung separat stehen. Den Stundenlohn mit allen Zuschlägen zeigt der Stundenlohnrechner.
Darf der 13. Monatslohn bei Krankheit gekürzt werden?
Nur für die Zeit, in der der Arbeitgeber keinen Lohn mehr schuldet, zum Beispiel wenn nur noch das Krankentaggeld der Versicherung fliesst. Solange der Lohn weiterbezahlt wird, läuft auch der 13. Monatslohn weiter. Das Bundesgericht hat eine solche Kürzung im Urteil 4A_514/2018 bestätigt.
Wie wirkt sich der Mutterschaftsurlaub aus?
Zahlt der Arbeitgeber während des Mutterschaftsurlaubs den vollen Lohn weiter, ändert sich nichts. Leitet er nur die Mutterschaftsentschädigung der EO weiter, entsteht für diese Wochen nach verbreiteter Praxis kein zusätzlicher Anteil. Die Ferien dürfen wegen des Mutterschaftsurlaubs nicht gekürzt werden.
Werden vom 13. Monatslohn Abzüge gemacht?
Ja, AHV/IV/EO (5,3 %), ALV (1,1 %, bis CHF 148’200 Jahreslohn) und die NBU-Prämie. Der BVG-Abzug ist meist schon auf die zwölf Monatslöhne verteilt. Wer Quellensteuer zahlt, hat im Auszahlungsmonat meist einen höheren Satz, weil beide Löhne zusammen den Tarif bestimmen; Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis verteilen den 13. Monatslohn im Jahresmodell auf das ganze Jahr.
Wann wird der 13. Monatslohn ausbezahlt?
Meist mit dem Dezemberlohn, manchmal je zur Hälfte im Juni und im Dezember. Bei einem Austritt ist der anteilige Betrag mit dem letzten Lohn fällig.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 322, 322d und 324a
- L-GAV Gastgewerbe: Art. 12, 13. Monatslohn
- Bundesgericht: Urteil 4A_514/2018 vom 28. November 2018
- AHV/IV Merkblatt 2.01: Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
- AHV/IV Merkblatt 2.08: Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Arbeitsvertrag bzw. GAV, siehe Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 322, 322d und 324a. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.