BVG-Abzug berechnen

BVG-Abzug berechnen in drei Schritten: Jahreslohn eingeben, Alter wählen und sofort sehen, welchen Pensionskassenbeitrag Sie pro Monat bezahlen und wie viel Ihr Arbeitgeber dazulegt. Mit koordiniertem Lohn, Altersgutschriften, Teilzeit, Stundenlohn und eigenem Vorsorgeplan, mit den BVG-Werten 2026 und 2027, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Ihr Lohn

Zählt mit, wenn das Reglement ihn nicht ausschliesst.
BVG-Alter 41 im 2026, Stufe 35–44.

Pensionskasse

Das BVG-Minimum entspricht der gesetzlichen Altersgutschrift.
Gesetzlich CHF 26’460 pro Jahr, unabhängig vom Pensum.
Gesetzlich mindestens 50 Prozent.
Risikobeitrag und Verwaltungskosten
In % des versicherten Lohns, oft 0,1 bis 0,5 %.

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Inhalt
  1. So berechnen Sie den BVG-Abzug
  2. Koordinierter Lohn und Koordinationsabzug
  3. Beispiel mit CHF 65’000
  4. Altersgutschriften nach Alter
  5. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil
  6. Risikobeitrag und Verwaltungskosten
  7. Teilzeit, Stundenlohn, mehrere Stellen
  8. Warum der Abzug höher sein kann
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

So berechnen Sie den BVG-Abzug vom Lohn

Der BVG-Abzug auf der Lohnabrechnung ist Ihr Anteil am Beitrag an die Pensionskasse. Er hängt von drei Dingen ab: vom versicherten Lohn, vom Alter und davon, wie Ihr Arbeitgeber die Beiträge aufteilt. Die Pensionskasse rechnet immer mit dem Jahreslohn und verteilt den Beitrag auf zwölf Monatsabzüge, auch wenn Sie dreizehn Löhne erhalten.

  1. Jahreslohn bestimmen: Monatslohn mal 12 oder 13, plus regelmässige Boni.
  2. Koordinierten Lohn berechnen: Jahreslohn (höchstens CHF 90’720) minus Koordinationsabzug von CHF 26’460.
  3. Altersgutschrift anwenden: 7 % bis 18 % des koordinierten Lohns, je nach Altersstufe.
  4. Risiko- und Verwaltungsbeitrag der Kasse dazuzählen, falls sie separat erhoben werden.
  5. Den Arbeitgeberanteil abziehen und den Rest durch 12 teilen.
Koordinierter Lohn = Jahreslohn − Koordinationsabzug (mindestens CHF 3’780, höchstens CHF 64’260)
BVG-Abzug pro Monat = koordinierter Lohn × Altersgutschrift × Arbeitnehmeranteil / 12

Der BVG-Abzug ist einer von mehreren Lohnabzügen. Wie viel nach AHV, ALV, Unfallversicherung und Pensionskasse netto bleibt, zeigt der Lohnrechner Brutto-Netto.

Koordinierter Lohn, Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle

Die AHV versichert bereits einen Teil des Lohns. Darum muss die Pensionskasse nur den Lohnteil darüber versichern: den koordinierten oder versicherten Lohn. Die Grenzen leiten sich alle von der maximalen AHV-Rente ab und werden mit ihr angepasst.

Grenzbetrag20262027
Eintrittsschwelle (Jahreslohn mehr als)CHF 22’680CHF 23’040
KoordinationsabzugCHF 26’460CHF 26’880
Obere Grenze des JahreslohnsCHF 90’720CHF 92’160
Minimaler koordinierter LohnCHF 3’780CHF 3’840
Maximaler koordinierter LohnCHF 64’260CHF 65’280

Liegt der Lohn knapp über der Eintrittsschwelle, wäre der koordinierte Lohn sehr klein oder sogar negativ. Das Gesetz rundet ihn deshalb auf CHF 3’780 auf. Ab einem Jahreslohn von CHF 90’720 bleibt er beim Maximum von CHF 64’260. So sieht das bei verschiedenen Löhnen aus (41 Jahre, BVG-Minimum):

JahreslohnKoordinierter LohnIhr Abzug pro Monat
CHF 22’680CHF 0CHF 0.00
CHF 23’000CHF 3’780CHF 15.75
CHF 40’000CHF 13’540CHF 56.42
CHF 65’000CHF 38’540CHF 160.58
CHF 90’720CHF 64’260CHF 267.75
CHF 120’000CHF 64’260CHF 267.75

Beispiel: CHF 65’000 Jahreslohn mit 41 Jahren

Ein Angestellter verdient CHF 65’000 im Jahr und ist 2026 41 Jahre alt. Seine Pensionskasse versichert das BVG-Minimum, der Arbeitgeber bezahlt die Hälfte.

BVG-Abzug im Minimum

JahreslohnCHF 65’000
Koordinationsabzug−CHF 26’460
Koordinierter LohnCHF 38’540
Altersgutschrift 10 %CHF 3’854.00
Anteil Arbeitnehmer pro JahrCHF 1’927.00
BVG-Abzug pro MonatCHF 160.58

Ein verbreiteter Fehler ist, statt des Koordinationsabzugs die Eintrittsschwelle von CHF 22’680 abzuziehen. Dann käme man auf CHF 176.33 pro Monat, also CHF 15.75 zu viel. Mit den Werten 2027 sinkt der Abzug im gleichen Fall leicht auf CHF 158.83, weil der Koordinationsabzug steigt.

Altersgutschriften nach Alter

Die Altersgutschriften sind das Sparkapital, das jedes Jahr auf Ihr Konto bei der Pensionskasse fliesst. Massgebend ist das BVG-Alter: Kalenderjahr minus Geburtsjahr. Wer im Lauf des Jahres 35 wird, hat also schon ab Januar die höhere Stufe. Für einen Monatslohn von CHF 6’000 (zwölfmal) ergibt das:

BVG-AlterAltersgutschriftIhr Abzug pro Monat
18 bis 240 %CHF 0.00
25 bis 347 %CHF 132.83
35 bis 4410 %CHF 189.75
45 bis 5415 %CHF 284.63
55 bis 6518 %CHF 341.55

Zwischen 18 und 24 Jahren sind Sie nur gegen Tod und Invalidität versichert und zahlen höchstens einen Risikobeitrag. Mit jedem Stufenwechsel steigt der Abzug deutlich: Der Sprung von 54 auf 55 Jahre kostet beim gleichen Lohn CHF 56.92 mehr pro Monat. Was diese Gutschriften bis zur Pensionierung ergeben, rechnet der Rechner für die Rente aus der Pensionskasse aus.

Wer zahlt wie viel? Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil

Der Arbeitgeber überweist den ganzen Beitrag an die Pensionskasse und zieht Ihren Anteil vom Lohn ab. Das Gesetz verlangt, dass er mindestens so viel bezahlt wie alle Arbeitnehmenden zusammen, also mindestens die Hälfte. Im Rechner können Sie einen höheren Arbeitgeberanteil eintragen, wenn Ihr Reglement das so vorsieht. Ein Anteil unter 50 % wird automatisch auf das Minimum angehoben.

Für den Arbeitgeber gehört der BVG-Beitrag zu den Lohnnebenkosten wie AHV, ALV und Unfallversicherung. Eine vollständige Übersicht liefert der Rechner für AHV-Beiträge und Lohnkosten.

Risikobeitrag und Verwaltungskosten der Pensionskasse

Wer die ganze BVG-Prämie berechnen will, also alle PK-Beiträge zusammen, muss mehr als den Sparbeitrag zählen: Die Beiträge finanzieren auch die Invaliden- und Hinterlassenenrenten sowie die Verwaltung der Kasse. Für diese Risiko- und Verwaltungsbeiträge gibt es keinen gesetzlichen Satz: Jede Pensionskasse legt sie selbst fest, häufig zwischen 1 und 3 Prozent des versicherten Lohns für das Risiko und einige Zehntelprozent für die Verwaltung. Dazu kommt der Beitrag an den Sicherheitsfonds BVG von 0,11 % des koordinierten Lohns (2026), den viele Kassen weiterverrechnen.

Mit einem Risikobeitrag von 2 %, Verwaltungskosten von 0,3 % und dem Sicherheitsfonds steigen die Beiträge im Beispiel oben auf CHF 4’782.81 pro Jahr. Ihr Abzug beträgt dann CHF 199.28 statt CHF 160.58 pro Monat. Die genauen Sätze stehen im Vorsorgereglement oder auf dem Vorsorgeausweis.

BVG bei Teilzeit, Stundenlohn und mehreren Arbeitgebern

Bei Teilzeit gilt gesetzlich der volle Koordinationsabzug. Wer CHF 40’000 mit einem Pensum von 50 Prozent verdient, hat darum nur einen koordinierten Lohn von CHF 13’540 und einen Abzug von CHF 56.42 pro Monat. Kürzt die Kasse den Abzug nach dem Pensum, sind es CHF 26’770 versicherter Lohn und CHF 111.54 pro Monat: mehr Abzug, aber auch ein deutlich höheres Alterskapital. Wählen Sie dafür im Rechner «Nach Pensum gekürzt».

Im Stundenlohn rechnet der Rechner Ihren Lohn auf ein Jahr hoch: Stundenlohn mal Wochenstunden mal 52. Enthält Ihr Stundenlohn einen Ferienzuschlag, wird er herausgerechnet, weil Sie in den Ferienwochen keinen Lohn erhalten. Wer weniger als ein Jahr angestellt ist, wird ebenfalls nach dem hochgerechneten Jahreslohn beurteilt. Arbeitsverträge bis drei Monate sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.

Haben Sie mehrere Arbeitgeber, prüft jede Pensionskasse nur den Lohn bei ihrem Arbeitgeber. Liegen alle Löhne unter CHF 22’680, sind Sie nicht obligatorisch versichert, können sich aber freiwillig für den Gesamtlohn anschliessen. Wie Sie Ihr Pensum und den Lohn bei Teilzeit umrechnen, zeigt der Pensum-Rechner, für den Stundenlohn der Stundenlohnrechner.

Warum ist der Pensionskassenabzug höher als das BVG-Minimum?

Das BVG schreibt nur das Minimum vor. Die meisten Pensionskassen versichern mehr, und das zeigt sich auf der Lohnabrechnung:

  • Höhere Sparbeiträge als 7 % bis 18 %, oft mit eigener Altersstaffel.
  • Ein gekürzter oder gar kein Koordinationsabzug, damit auch tiefe Löhne und Teilzeit gut versichert sind.
  • Versicherung des Lohns über CHF 90’720 (überobligatorische Vorsorge).
  • Risiko- und Verwaltungsbeiträge, die zum Sparbeitrag dazukommen.

Bei einem Lohn von CHF 100’000 und 50 Jahren beträgt das gesetzliche Minimum CHF 401.63 pro Monat, weil der koordinierte Lohn beim Maximum von CHF 64’260 endet. Ein Lohn von CHF 23’000 mit 47 Jahren führt dagegen zum Mindestbetrag von CHF 3’780 und einem Abzug von CHF 23.63. Die BVG-Regeln sind eidgenössisch und gelten in Zürich, Bern oder Basel gleich; was Ihre Kasse zusätzlich versichert, steht in ihrem Reglement.

Ob Ihre Beiträge zusammen mit der AHV im Alter reichen, prüfen Sie mit dem Rechner für die Vorsorgelücke.

Häufige Fragen

Ab welchem Lohn muss ich BVG zahlen?

Ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 22’680 bei einem Arbeitgeber (2026). 2027 steigt die Schwelle auf CHF 23’040. Wer genau die Schwelle verdient, ist noch nicht obligatorisch versichert. Die Pflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, das Sparen fürs Alter ab dem 25. Altersjahr.

Wie hoch ist der Koordinationsabzug?

2026 beträgt er CHF 26’460 pro Jahr, 2027 CHF 26’880. Der koordinierte Lohn beträgt mindestens CHF 3’780 und höchstens CHF 64’260 (2027: CHF 3’840 bis CHF 65’280).

Wie viel Prozent vom Lohn geht an die Pensionskasse?

Im BVG-Minimum 7 % bis 18 % des koordinierten Lohns, je nach Alter. Davon bezahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte. Bezogen auf den ganzen Lohn sind das bei CHF 6’000 im Monat und 41 Jahren 3,16 % für Sie. Risiko- und Verwaltungsbeiträge kommen je nach Kasse dazu.

Muss der Arbeitgeber die Hälfte zahlen?

Mindestens. Das Gesetz verlangt, dass der Arbeitgeber gleich viel oder mehr bezahlt als alle seine Arbeitnehmenden zusammen. Viele Firmen übernehmen freiwillig mehr. Weniger als die Hälfte ist nicht erlaubt.

Wird der Koordinationsabzug bei Teilzeit gekürzt?

Gesetzlich nicht: Auch bei 50 Prozent gilt der volle Abzug von CHF 26’460. Viele Pensionskassen kürzen ihn aber im Verhältnis zum Pensum, damit Teilzeitangestellte besser versichert sind. Bei CHF 40’000 Lohn und 50 Prozent steigt der Abzug damit von CHF 56.42 auf CHF 111.54 pro Monat, dafür ist fast der doppelte Lohn versichert.

Ich habe zwei Teilzeitstellen unter CHF 22’680. Bin ich versichert?

Obligatorisch nicht, denn die Schwelle gilt pro Arbeitgeber. Sie können sich aber freiwillig für den Gesamtlohn versichern, bei der Pensionskasse eines Arbeitgebers oder bei der Auffangeinrichtung. Jeder Arbeitgeber zahlt dann die Hälfte der Beiträge auf seinem Lohnanteil.

Kann ich den BVG-Abzug von den Steuern abziehen?

Ja. Die ordentlichen Beiträge an die Pensionskasse sind bei den Steuern vollständig abziehbar und stehen auf dem Lohnausweis in Ziffer 10.1. Freiwillige Einkäufe sind ebenfalls abziehbar. Was Sie damit sparen, zeigt der Rechner für die direkte Bundessteuer.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihre Pensionskasse (Vorsorgereglement), siehe Fedlex: Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 2, 7, 8, 16 und 66. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.