Direkte Bundessteuer berechnen
Direkte Bundessteuer berechnen ab steuerbarem Einkommen oder direkt ab Bruttolohn: Der Rechner zeigt Ihre Steuer nach Grundtarif, Verheiratetentarif oder Elterntarif, dazu Grenzsteuersatz, Durchschnittssteuersatz und alle wichtigen Abzüge. Mit den offiziellen Tarifen 2026 und 2027, kostenlos und ohne Anmeldung.
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Kapitalbezug aus Säule 3a oder Pensionskasse
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Inhalt
- Direkte Bundessteuer berechnen
- Vom Bruttolohn zum steuerbaren Einkommen
- Beispiel mit CHF 100’000 Lohn
- Tarif für Alleinstehende, Verheiratete und Eltern
- Grenzsteuersatz und Durchschnitt
- Abzüge, die Ihre Bundessteuer senken
- Kapitalbezug aus Säule 3a und Pensionskasse
- Bundessteuer in Bern, Zürich und Aargau
- Quellensteuer, Fälligkeit und Steuerrechnung
- Häufige Fragen
- Quellen
Direkte Bundessteuer berechnen in drei Schritten
Die direkte Bundessteuer ist die Einkommenssteuer des Bundes. Sie wird auf dem steuerbaren Einkommen erhoben, also nach allen Abzügen, und folgt einem progressiven Tarif aus Artikel 36 DBG. So rechnen Sie sie aus:
- Ermitteln Sie das steuerbare Einkommen: Nettolohn minus Berufskosten und allgemeine Abzüge, dann minus Sozialabzüge.
- Runden Sie es auf die nächsten 100 Franken ab und lesen Sie im Tarif die Steuer für die Stufe ab. Für jede weiteren 100 Franken kommt der Zuschlag der Stufe dazu.
- Runden Sie die Steuer auf 5 Rappen ab. Eltern ziehen pro Kind CHF 263 ab, Beträge unter CHF 25 werden nicht erhoben.
Elterntarif: Steuer − CHF 263 pro Kind
Wenn Sie Ihre Veranlagung oder Steuererklärung zur Hand haben, geben Sie oben das steuerbare Einkommen ein. Wer erst den Lohn kennt, etwa bei einem Stellenwechsel oder einer Heirat, wählt «Bruttolohn»: Der Rechner zieht dann die Sozialabzüge, die Berufskosten und die übrigen Abzüge nach den Regeln der Bundessteuer ab.
Vom Bruttolohn zum steuerbaren Einkommen
Ausgangspunkt ist der Nettolohn aus Ziffer 11 des Lohnausweises: Bruttolohn minus AHV/IV/EO, ALV, Nichtberufsunfall und Pensionskasse. Davon gehen ab:
- Berufskosten: Fahrkosten bis CHF 3’300, Verpflegung bis CHF 3’200 (in der Kantine CHF 1’600) und die Pauschale für übrige Berufskosten von 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2’000, höchstens CHF 4’000.
- Allgemeine Abzüge: Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, der Versicherungsabzug von CHF 1’800 für Alleinstehende und CHF 3’700 für Ehepaare (plus CHF 700 pro Kind), Zweiverdienerabzug, Kinderbetreuung, Alimente, Schuldzinsen und Spenden.
- Sozialabzüge: CHF 6’800 pro Kind, CHF 6’800 pro unterstützte Person und CHF 2’800 für Ehepaare.
Den Nettolohn rechnet der Lohnrechner Monat für Monat aus. Wie hoch der Pensionskassenbeitrag in Ihrem Alter ist, zeigt der Rechner für den BVG-Abzug.
Beispiel: CHF 100’000 Bruttolohn
Ein alleinstehender Angestellter, 40 Jahre alt, verdient CHF 100’000 im Jahr. Er ist in der Pensionskasse nach BVG-Minimum versichert, die NBU-Prämie beträgt 1,3 %, weitere Abzüge macht er nicht geltend.
Direkte Bundessteuer 2026
| Bruttolohn | CHF 100’000.00 |
| AHV/IV/EO | −CHF 5’300.00 |
| ALV | −CHF 1’100.00 |
| NBU | −CHF 1’300.00 |
| Pensionskasse (BVG) | −CHF 3’213.00 |
| Nettolohn | CHF 89’087.00 |
| Übrige Berufskosten (3 %) | −CHF 2’672.61 |
| Versicherungsabzug | −CHF 1’800.00 |
| Steuerbares Einkommen | CHF 84’614.39 |
| Steuer für CHF 82’100 plus 25 × CHF 6.60 | CHF 1’667.95 |
| Direkte Bundessteuer | CHF 1’667.95 |
|---|
Das sind 1,67 % des Bruttolohns oder CHF 139.00 pro Monat. Zahlt er zusätzlich CHF 7’258 in die Säule 3a ein, sinkt die Bundessteuer auf CHF 1’217.80. Für 2027 sinkt der Tarif wegen des Ausgleichs der kalten Progression leicht: CHF 100’000 steuerbares Einkommen kosten dann CHF 2’667.90 statt CHF 2’684.35.
Tarif für Alleinstehende, Verheiratete und Eltern
Das DBG kennt drei Tarife. Alleinstehende zahlen nach dem Grundtarif. Ehepaare und eingetragene Paare werden gemeinsam besteuert und zahlen nach dem milderen Verheiratetentarif. Wer mit Kindern oder unterstützten Personen zusammenlebt und für ihren Unterhalt sorgt, profitiert vom Elterntarif: Das gilt für Verheiratete ebenso wie für Alleinerziehende, Getrennte und Verwitwete. Sie rechnen mit dem Verheiratetentarif und ziehen pro Kind CHF 263 von der Steuer ab.
| Steuerbares Einkommen | Alleinstehend | Verheiratet | Eltern, 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| CHF 30’000 | CHF 113.95 (0,38 %) | CHF 0.00 | CHF 0.00 |
| CHF 50’000 | CHF 400.80 (0,8 %) | CHF 203.00 | CHF 0.00 |
| CHF 75’000 | CHF 1’116.90 (1,49 %) | CHF 806.00 | CHF 280.00 |
| CHF 100’000 | CHF 2’684.35 (2,68 %) | CHF 1’816.00 | CHF 1’290.00 |
| CHF 150’000 | CHF 7’075.55 (4,72 %) | CHF 5’408.00 | CHF 4’882.00 |
| CHF 200’000 | CHF 12’903.35 (6,45 %) | CHF 11’880.00 | CHF 11’354.00 |
| CHF 300’000 | CHF 26’103.35 (8,7 %) | CHF 24’880.00 | CHF 24’354.00 |
| CHF 500’000 | CHF 52’503.35 (10,5 %) | CHF 50’880.00 | CHF 50’354.00 |
| CHF 1’000’000 | CHF 115’000.00 (11,5 %) | CHF 115’000.00 | CHF 114’474.00 |
Die Tabelle zeigt die Werte 2026, beim Elterntarif ohne den Kinderabzug vom Einkommen. Ab 2027 beträgt die Ermässigung pro Kind CHF 264, und die Tarifstufen verschieben sich leicht nach oben.
Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz
Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das steuerbare Einkommen. Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel Steuer auf den nächsten Franken anfällt. Er ist entscheidend, wenn Sie einen Abzug planen: Bei CHF 100’000 steuerbarem Einkommen spart ein Alleinstehender mit CHF 1’000 Säule 3a genau CHF 66.00 Bundessteuer.
Eine Besonderheit des Bundestarifs: Für Alleinstehende steigt der Grenzsteuersatz ab CHF 185’100 auf 13,2 %, für Verheiratete ab CHF 152’400 auf 13 %. Das ist mehr als der Höchstsatz von 11,5 %, der erst ab CHF 794’000 beziehungsweise CHF 941’400 gilt, dann aber für das ganze Einkommen. Wer CHF 300’000 versteuert, zahlt CHF 26’103.35 oder durchschnittlich 8,7 %, jeder weitere Franken kostet aber 13,2 %. In dieser Zone lohnen sich Einkäufe in die Pensionskasse besonders.
Wie gross die Lücke ist, die sich mit Einkäufen schliessen lässt, zeigt der Rechner für die Vorsorgelücke. Selbständigerwerbende finden ihre AHV-Beiträge im Rechner für Selbständige.
Abzüge, die Ihre Bundessteuer senken
| Abzug | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Säule 3a mit Pensionskasse | CHF 7’258 | CHF 7’373 |
| Säule 3a ohne Pensionskasse (20 % des Lohns, höchstens) | CHF 36’288 | CHF 36’864 |
| Fahrkosten (höchstens) | CHF 3’300 | CHF 3’300 |
| Zweiverdienerabzug | CHF 8’600 bis CHF 14’100 | CHF 8’600 bis CHF 14’100 |
| Kinderbetreuung durch Dritte, pro Kind | CHF 25’800 | CHF 25’900 |
| Berufliche Weiterbildung | CHF 13’000 | CHF 13’100 |
| Kinderabzug | CHF 6’800 | CHF 6’800 |
| Verheiratetenabzug | CHF 2’800 | CHF 2’800 |
Den Versicherungsabzug erhalten alle automatisch. Wer weder in eine Pensionskasse noch in die Säule 3a einzahlt, darf CHF 2’700 statt CHF 1’800 abziehen (Ehepaare CHF 5’550). Beim Zweiverdienerabzug zählt das tiefere Erwerbseinkommen nach Berufskosten, Sozialbeiträgen und Säule 3a. Liegt es unter CHF 8’600, kann nur das tiefere Erwerbseinkommen selbst abgezogen werden. Spenden sind ab CHF 100 im Jahr und bis 20 % des Einkommens abziehbar.
Ehepaare zahlen nicht immer mehr als Konkubinatspaare. Verdient nur ein Partner CHF 120’000, zahlt das Ehepaar CHF 1’706.00, unverheiratet wären es CHF 2’849.35. Verdienen beide gut, kehrt sich das um: Bei CHF 120’000 und CHF 100’000 kostet die Ehe CHF 3’475.70 mehr Bundessteuer im Jahr. Den Vergleich zeigt der Rechner im Modus «Bruttolohn» für Ihre eigenen Zahlen.
Kapitalbezug aus Säule 3a und Pensionskasse
Kapitalleistungen aus der Vorsorge werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, zu einem Fünftel des Tarifs und ohne Sozialabzüge (Art. 38 DBG). Eltern rechnen mit dem Verheiratetentarif, aber ohne die Ermässigung pro Kind. Geben Sie den Betrag oben unter «Kapitalbezug» ein.
| Kapitalbezug | Alleinstehend | Verheiratet |
|---|---|---|
| CHF 100’000 | CHF 536.85 (0,54 %) | CHF 363.20 (0,36 %) |
| CHF 200’000 | CHF 2’580.65 (1,29 %) | CHF 2’376.00 (1,19 %) |
| CHF 500’000 | CHF 10’500.65 (2,1 %) | CHF 10’176.00 (2,04 %) |
Ob Rente oder Kapital besser passt, hängt auch von der Kantonssteuer und vom Umwandlungssatz ab. Die Rente Ihrer Pensionskasse schätzt der Pensionskassen-Rechner.
Bundessteuer in Bern, Zürich und Aargau berechnen
Ob Sie die Bundessteuer in Bern, Zürich oder im Aargau berechnen: Tarif und Abzüge sind in allen Kantonen identisch, der Rechner gilt also für die ganze Schweiz. Die kantonale Steuerverwaltung veranlagt und bezieht sie zusammen mit der Kantons- und Gemeindesteuer. Diese ist meist deutlich höher und hängt von Ihrer Gemeinde ab; für die Gesamtbelastung verwenden Sie den Steuerrechner der ESTV.
Quellensteuer, Fälligkeit und Steuerrechnung
Wer der Quellensteuer unterliegt, bezahlt die Bundessteuer über den Lohnabzug: Sie steckt im Quellensteuersatz, zusammen mit Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer. Ab einem Bruttolohn von CHF 120’000 im Jahr folgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, dann gilt diese Berechnung. Fällig wird die Bundessteuer in der Regel am 1. März des Folgejahres, dem allgemeinen Fälligkeitstermin des Finanzdepartements. Ab Fälligkeit haben Sie 30 Tage Zeit.
Wohnen Sie in Deutschland und arbeiten in der Schweiz, zahlen Sie keine ordentliche Bundessteuer, sondern höchstens 4,5 % Quellensteuer: Das rechnet der Grenzgänger-Rechner. Ein Geschäftsauto erhöht das steuerbare Einkommen um den Privatanteil, den Sie mit dem Rechner für den Privatanteil ermitteln.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die direkte Bundessteuer maximal?
Höchstens 11,5 % des steuerbaren Einkommens. Dieser Satz gilt 2026 ab CHF 794’000 für Alleinstehende und ab CHF 941’400 für Verheiratete, dann aber auf dem ganzen Einkommen. Darunter liegt der Grenzsteuersatz zeitweise sogar höher, bei 13,2 % beziehungsweise 13 %.
Ab welchem Einkommen zahlt man Bundessteuer?
Alleinstehende ab CHF 18’500 steuerbarem Einkommen, Verheiratete ab CHF 32’200. Darunter ist die Steuer kleiner als CHF 25 und wird nicht erhoben. Mit Kindern liegt die Schwelle wegen des Elterntarifs deutlich höher.
Ist die Bundessteuer in jedem Kanton gleich?
Ja. Tarif und Abzüge stehen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und gelten in Bern, Zürich, Aargau und allen anderen Kantonen gleich. Der Kanton veranlagt die Steuer nur und schickt die Rechnung. Unterschiedlich sind die Kantons- und Gemeindesteuern.
Wie viel spart ein Kind bei der Bundessteuer?
Zweimal: CHF 6’800 Kinderabzug vom Einkommen und CHF 263 weniger Steuer pro Kind (Elterntarif). Bei CHF 100’000 steuerbarem Einkommen zahlen Verheiratete CHF 1’816.00, mit zwei Kindern CHF 1’290.00; der Kinderabzug vom Einkommen senkt die Steuer zusätzlich.
Was ist der Grenzsteuersatz?
Der Anteil, der vom nächsten verdienten oder abgezogenen Franken an Steuer anfällt. Er zeigt, wie viel eine Einzahlung in die Säule 3a oder ein Einkauf in die Pensionskasse bei der Bundessteuer spart: Bei CHF 100’000 steuerbarem Einkommen sind es für Alleinstehende 6,6 %, also CHF 66.00 pro CHF 1’000 Abzug.
Wie wird ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse besteuert?
Separat vom übrigen Einkommen, zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs und ohne Abzüge. Für CHF 200’000 zahlen Alleinstehende CHF 2’580.65 Bundessteuer, Verheiratete CHF 2’376.00. Dazu kommt die Kapitalleistungssteuer von Kanton und Gemeinde.
Wann ist die direkte Bundessteuer fällig?
In der Regel am 1. März des Folgejahres: Diesen allgemeinen Fälligkeitstermin legt das Eidgenössische Finanzdepartement fest (Art. 161 DBG und Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer). Der Kanton schickt die Rechnung, bezahlt werden muss innert 30 Tagen nach Fälligkeit (Art. 163 DBG). Viele Kantone stellen vorher eine provisorische Rechnung.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- ESTV: Steuertarife zur direkten Bundessteuer (Formular 58c)
- Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 26–38
- Fedlex: Berufskostenverordnung (SR 642.118.1)
- ESTV: Rundschreiben 2-215, Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2026
- ESTV: Rundschreiben 2-220, Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2027
- Fedlex: Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124)
- ESTV: Steuerrechner für Bund, Kanton und Gemeinde
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet die kantonale Steuerverwaltung, siehe ESTV: Steuertarife zur direkten Bundessteuer (Formular 58c). Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.