Privatanteil am Geschäftsfahrzeug berechnen
Berechnung Privatanteil Fahrzeug: Der Rechner bewertet die private Nutzung des Geschäftsautos mit 0,9 % des Kaufpreises pro Monat oder nach Bordbuch, zeigt den Betrag für Lohnausweis Ziffer 2.2 und Feld F, die enthaltene MWST und die Kosten für Mitarbeitende und Selbständige. Mit den Regeln 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Fahrzeug und Nutzung
Elektroauto mit Mietbatterie
Mehrwertsteuer
Auswirkung auf Lohn und Steuern
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Inhalt
So funktioniert die Berechnung des Privatanteils am Fahrzeug
Darf ein Mitarbeiter das Geschäftsauto auch privat fahren, erhält er einen geldwerten Vorteil. Dieser Vorteil ist Lohn und wird als Privatanteil bewertet. Die Regel steht in Artikel 5a der Berufskostenverordnung und gilt für die direkte Bundessteuer, die Kantone, die AHV und die Mehrwertsteuer gleichermassen:
Privatanteil pro Jahr = Privatanteil pro Monat × Monate mit Privatnutzung − Kostenbeteiligung
Beispiel der ESTV: CHF 43’000 Kaufpreis, CHF 50 Kostenbeitrag pro Monat
| Kaufpreis ohne MWST | CHF 43’000 |
| Privatanteil pro Monat (0,9 %) | CHF 387.00 |
| Privatanteil für 12 Monate | CHF 4’644.00 |
| Kostenbeteiligung des Mitarbeiters | −CHF 600.00 |
| Lohnausweis Ziffer 2.2 | CHF 4’044.00 |
|---|
Die gleiche Rechnung steckt hinter jeder Berechnung des Privatanteils beim Auto, ob Sie den geldwerten Vorteil als Arbeitgeber für die Lohnabrechnung, als Mitarbeiter für die Steuererklärung oder als Treuhänder für die MWST-Abrechnung berechnen. Der Rechner oben passt nur an, was je nach Rolle dazukommt: Feld F und Ziffer 15 im Lohnausweis, die Mehrwertsteuer oder die Buchung in der Einzelfirma.
Pro Jahr ergibt das 10,8 % des Kaufpreises. Der Mindestbetrag greift bei Autos unter CHF 16’667: Für ein Fahrzeug zu CHF 12’000 sind es trotzdem CHF 150 pro Monat, also CHF 1’800 im Jahr. Steht das Auto nur einen Teil des Jahres zur Verfügung, zählen nur diese Monate; CHF 43’000 während 9 Monaten ergeben CHF 3’483.
| Kaufpreis ohne MWST | Pro Monat | Pro Jahr | Darin MWST | Bordbuch lohnt sich unter |
|---|---|---|---|---|
| CHF 20’000 | CHF 180 | CHF 2’160 | CHF 161.85 | 2’880 km |
| CHF 30’000 | CHF 270 | CHF 3’240 | CHF 242.80 | 4’320 km |
| CHF 40’000 | CHF 360 | CHF 4’320 | CHF 323.70 | 5’760 km |
| CHF 50’000 | CHF 450 | CHF 5’400 | CHF 404.65 | 7’200 km |
| CHF 60’000 | CHF 540 | CHF 6’480 | CHF 485.55 | 8’640 km |
| CHF 80’000 | CHF 720 | CHF 8’640 | CHF 647.40 | 11’520 km |
| CHF 100’000 | CHF 900 | CHF 10’800 | CHF 809.25 | 14’400 km |
Kaufpreis, Leasing und Elektroauto
Massgebend ist der Kaufpreis inklusive aller Sonderausstattungen, aber ohne Mehrwertsteuer. Steht auf der Rechnung ein Preis inklusive MWST, rechnet der Rechner ihn zurück: CHF 54’050 inklusive MWST entsprechen CHF 50’000 ohne. Bei Leasingfahrzeugen gilt der im Vertrag festgehaltene Barkaufpreis, auch bei einem Anschlussleasing oder einer Übernahme zum Restwert. Bei Mietfahrzeugen zählt der Marktwert zu Beginn der Miete. Beteiligt sich der Mitarbeiter am Kaufpreis, ändert das die Berechnungsbasis nicht. Weist der Kaufbeleg keine MWST aus, etwa beim Kauf von einer Privatperson, gilt der bezahlte Preis als Preis ohne MWST. Bei einem Folgeleasing bleibt der Barkaufpreis aus dem ersten Vertrag massgebend: CHF 60’000 ergeben weiterhin CHF 540 pro Monat, auch wenn der neue Vertrag CHF 30’000 nennt.
Für Elektro- und Hybridautos gilt derselbe Satz. Wird die Batterie gemietet, gehört ihr Kaufpreis zur Berechnungsbasis: CHF 70’000 für das Auto und CHF 10’000 für die Batterie ergeben CHF 8’640 pro Jahr.
Lohnausweis Ziffer 2.2 und Feld F
Der Arbeitgeber trägt den Privatanteil im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 «Privatanteil Geschäftsfahrzeug» ein und kreuzt bei der Pauschale das Feld F an (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort). In der Lohnabrechnung erscheint der Betrag als Naturallohn: Er erhöht die Basis für AHV, ALV und Quellensteuer, wird aber nicht ausbezahlt.
Übernimmt der Mitarbeiter beträchtliche Kosten, also Unterhalt, Versicherung und Reparaturen, wird nichts aufgerechnet. Unter Ziffer 15 steht dann «Privatanteil Geschäftsfahrzeug im Veranlagungsverfahren abzuklären». Nur Benzin oder Strom zu bezahlen genügt dafür nicht. Keine Aufrechnung gibt es auch bei Servicefahrzeugen, deren Einbauten eine private Nutzung ausschliessen; dient ein solches Fahrzeug für den Arbeitsweg, wird trotzdem das Feld F angekreuzt.
Arbeitsweg und Fahrkostenabzug
Bis 2021 galt ein tieferer Satz, und der Arbeitsweg wurde separat besteuert. Seit 2022 deckt der Satz von 0,9 % beides ab. Das Kreuz in Feld F bestätigt, dass dem Mitarbeiter für den Arbeitsweg keine Kosten entstehen. Deshalb kann er in der Steuererklärung keine Fahrkosten abziehen, weder für die Bundessteuer noch im Kanton. Wer mit Bordbuch abrechnet, versteuert den Arbeitsweg als private Fahrt und erhält kein Kreuz in Feld F.
Bordbuch statt Pauschale
Statt der Pauschale kann der Arbeitgeber die private Nutzung effektiv erfassen. Dann werden alle privaten Kilometer inklusive Arbeitsweg mit CHF 0.75 bewertet: 8’500 km ergeben CHF 6’375. Das Bordbuch muss täglich, vollständig und lückenlos geführt werden, mit Kilometerstand am Jahresanfang und Jahresende, Datum, Ziel und Distanz jeder Fahrt. Bei einem Auto zu CHF 50’000 lohnt sich das bis 7’200 Privatkilometer im Jahr, bei einem teureren Fahrzeug bis zu entsprechend mehr Kilometern.
Mehrwertsteuer auf dem Privatanteil
Für die MWST gilt dieselbe Pauschale, solange es sich um einen Personenwagen bis 3’500 kg und höchstens 9 Plätzen handelt. Der Privatanteil versteht sich inklusive MWST, die Steuer beträgt also 8,1/108,1 des Betrags. Das offizielle Beispiel der ESTV: CHF 43’000 Kaufpreis, CHF 387 pro Monat, CHF 4’644 im Jahr und CHF 348.00 MWST. Zahlt der Mitarbeiter CHF 50 pro Monat, sinkt der Privatanteil auf CHF 4’044 mit CHF 303.00 MWST; die Kostenbeteiligung selbst ist Entgelt und kostet CHF 44.95 MWST.
Wer mit dem Saldosteuersatz abrechnet, versteuert Leistungen an das Personal mit seinem bewilligten Satz. Übernimmt der Mitarbeiter die Betriebskosten, bleibt für die MWST ein Privatanteil von 0,9 % minus CHF 150 pro Monat, mindestens CHF 150: bei CHF 50’000 sind das CHF 3’600 im Jahr. Allgemeine Beträge mit und ohne MWST rechnet der MWST-Rechner um.
Kostenbeteiligung, AHV und Steuern
Zahlt der Mitarbeiter für die Privatnutzung, wird dieser Betrag abgezogen. Bei CHF 50’000 und CHF 200 pro Monat bleiben CHF 3’000 im Lohnausweis. Deckt die Zahlung den ganzen Privatanteil, wird nichts deklariert, und unter Ziffer 15 steht «Privatanteil wird vom Arbeitnehmer bezahlt». Zahlt er mehr, darf die Differenz nicht als Minusbetrag erscheinen.
Weil der Privatanteil AHV-pflichtiger Lohn ist, kostet er den Mitarbeiter Sozialbeiträge und Steuern, ohne dass mehr Geld auf das Konto kommt. Auf CHF 5’400 fallen CHF 286.20 AHV/IV/EO, CHF 59.40 ALV und CHF 70.20 NBU an. Mit einem Grenzsteuersatz von 25 % kommen CHF 1’350.00 Einkommenssteuer dazu, zusammen CHF 1’765.80 im Jahr oder CHF 147.15 pro Monat. Der Arbeitgeber bezahlt zusätzlich CHF 345.60 AHV/IV/EO und ALV.
Wie sich der Naturallohn auf die Lohnabrechnung auswirkt, zeigt der Lohnrechner; alle Arbeitgeberbeiträge auf dem Naturallohn rechnet der Rechner für AHV-Beiträge und Lohnkosten. Ihren Grenzsteuersatz beim Bund ermitteln Sie mit dem Rechner für die direkte Bundessteuer. Grenzgänger aus der EU bezahlen ebenfalls 0,9 %, auch wenn die private Nutzung im Wohnsitzstaat eingeschränkt ist; mehr dazu im Grenzgänger-Rechner.
Privatanteil für Selbständigerwerbende
Inhaber einer Einzelfirma rechnen gleich: 0,9 % des Kaufpreises pro Monat, mindestens CHF 150, oder die privaten Kilometer nach Bordbuch. Am Jahresende wird der Betrag gebucht (Privat an Fahrzeugaufwand), bei CHF 50’000 sind das CHF 5’400. Das erhöht den Gewinn und damit Einkommenssteuer und AHV-Beiträge. Bei der MWST ist der Eigengebrauch mit dem Saldosteuersatz abgegolten; mit der effektiven Methode wird der Vorsteuerabzug im selben Umfang korrigiert, hier um CHF 404.65.
Die AHV-Beiträge auf dem Gewinn berechnet der Rechner für Selbständigerwerbende. Der Privatanteil ist ein geldwerter Vorteil wie eine Gratiswohnung oder Verpflegung; dieser Rechner bewertet das Geschäftsauto.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Privatanteil für ein Geschäftsauto?
0,9 % des Kaufpreises (mit Sonderausstattung, ohne MWST) pro Monat, mindestens CHF 150. Bei CHF 50’000 sind das CHF 450 pro Monat oder CHF 5’400 pro Jahr. Der Mindestbetrag gilt für Autos unter CHF 16’667. Steht das Auto nur einen Teil des Jahres zur Verfügung, zählen nur diese Monate.
Ist der Arbeitsweg im Privatanteil enthalten?
Ja. Seit 2022 deckt die Pauschale auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kreuzt im Lohnausweis das Feld F an, und Sie können in der Steuererklärung keine Fahrkosten für den Arbeitsweg abziehen. Wer mit Bordbuch abrechnet, versteuert den Arbeitsweg als private Fahrt zu CHF 0.75 pro Kilometer, dann ohne Kreuz in Feld F.
Welcher Preis gilt bei einem Leasingauto?
Der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis ohne MWST, eventuell der Objektpreis. Er gilt auch bei einem Anschlussleasing oder wenn der Arbeitgeber das Auto am Ende zum Restwert übernimmt. Stand im ersten Vertrag CHF 60’000, bleiben es CHF 540 pro Monat, auch wenn der Folgevertrag nur noch CHF 30’000 nennt.
Gilt für Elektroautos ein tieferer Satz?
Nein, auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten 0,9 % pro Monat. Ist die Batterie gemietet, zählt ihr Kaufpreis zum Fahrzeugpreis: Bei CHF 70’000 plus CHF 10’000 Batterie sind das CHF 720 pro Monat oder CHF 8’640 im Jahr. Wer den Strom für private Fahrten selbst bezahlt, senkt den Privatanteil damit nicht.
Muss auf dem Privatanteil AHV bezahlt werden?
Ja. Der Privatanteil ist Lohn in Form einer Naturalleistung und unterliegt AHV/IV/EO, ALV und in der Regel der Unfallversicherung. Auf CHF 5’400 zahlen Mitarbeitende CHF 345.60 AHV/IV/EO und ALV, der Arbeitgeber nochmals CHF 345.60. Dazu kommen die Einkommenssteuer und beim Arbeitgeber FAK und Verwaltungskosten.
Wie viel Mehrwertsteuer ist im Privatanteil enthalten?
Der Privatanteil gilt als Betrag inklusive MWST: 8,1/108,1 davon sind Steuer. Bei CHF 4’644 sind das CHF 348.00, bei CHF 5’400 CHF 404.65. Die Firma deklariert den Betrag als Umsatz zum Normalsatz. Mit dem Saldosteuersatz versteuert sie den Privatanteil des Personals zu ihrem Satz; beim Inhaber einer Einzelfirma ist er abgegolten.
Wann lohnt sich ein Bordbuch?
Wenn Sie wenig privat fahren. Die privaten Kilometer inklusive Arbeitsweg werden mit CHF 0.75 bewertet. Bei einem Auto für CHF 50’000 lohnt es sich unter rund 7’200 Privatkilometern im Jahr, bei CHF 100’000 unter 14’400 km. Das Bordbuch muss täglich, vollständig und lückenlos geführt werden.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- ESTV/SSK: Wegleitung zum Lohnausweis 2026, Rz 21–25
- ESTV/SSK: FAQ zum Lohnausweis 2026, Ziffer 2.2 und Feld F
- Fedlex: Berufskostenverordnung, Art. 5a
- ESTV: MWST-Info 08 Privatanteile
- BSV: Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML), Rz 2079
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), siehe ESTV/SSK: Wegleitung zum Lohnausweis 2026, Rz 21–25. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.