Stundenlohn berechnen

Stundenlohn berechnen für die Schweiz: Rechnen Sie Ihren Monatslohn in einen Stundenlohn um oder umgekehrt, dazu Tages-, Wochen- und Jahreslohn mit und ohne 13. Monatslohn. Der Rechner zeigt auch die Ferien- und Feiertagsentschädigung im Stundenlohn, den kantonalen Mindestlohn und die Kosten für den Arbeitgeber. Mit den Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Ihr Lohn

Vor allen Abzügen.
182 Stunden pro Monat (× 52 / 12). Vollzeit im Schnitt: 41,7 Stunden.
21,75 Arbeitstage pro Monat.
Ferienentschädigung 8,33 %. Gesetzlich mindestens 4 Wochen.
Für den kantonalen Mindestlohn und die Arbeitgeberbeiträge.
Feiertage und Tageslohn
Pro Jahr, an Arbeitstagen. Der 1. August ist immer bezahlt. Zuschlag 0,39 %.
Gastgewerbe (L-GAV): Kalendertage.
Lohn bei Eintritt oder Austritt im Monat

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.

Inhalt
  1. Stundenlohn aus dem Monatslohn
  2. Arbeitsstunden pro Monat
  3. Jahreslohn, Monatslohn und Wochenlohn
  4. Stundenlohn mit 13. Monatslohn
  5. Ferien- und Feiertagsentschädigung
  6. Tageslohn und Lohn pro rata
  7. Mindestlöhne in den Kantonen
  8. Kosten einer Arbeitsstunde
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Stundenlohn berechnen aus Monatslohn und Wochenstunden

Die meisten Löhne in der Schweiz sind Monatslöhne, die Arbeitszeit steht aber als Wochenstunden im Vertrag. Wer den Stundenlohn berechnen will, rechnet deshalb zuerst die Wochenstunden in eine Monatsarbeitszeit um und teilt dann den Monatslohn durch diese Stundenzahl. Für Stellenangebote mit unterschiedlicher Arbeitszeit ist das der einzige faire Vergleich.

Monatsarbeitszeit = Wochenstunden × 52 / 12
Stundenlohn = Monatslohn / Monatsarbeitszeit
Stundenlohn mit 13. Monatslohn = Monatslohn × 13 / 12 / Monatsarbeitszeit

Bei CHF 6’000 brutto und 42 Stunden pro Woche ergibt das 182 Stunden im Monat und einen Stundenlohn von CHF 32.97. Mit 13. Monatslohn steigt er auf CHF 35.71. Deutsche Ratgeber rechnen oft mit «3 × Monatslohn / 13 / Wochenstunden». Das führt zum gleichen Ergebnis, ist aber schwerer nachzuvollziehen.

Der Stundenlohn ist immer ein Bruttolohn. Was nach AHV, ALV, Unfallversicherung und Pensionskasse übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Arbeiten Sie Teilzeit, bleibt der Stundenlohn gleich wie bei Vollzeit; Ihr Pensum in Prozent berechnen Sie mit dem Rechner für das Arbeitspensum.

Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat?

Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat im Durchschnitt also 4,3333 Wochen. Die Zürcher Arbeitsgerichte rechnen genau so. Laut Bundesamt für Statistik beträgt die vertragliche Arbeitszeit bei Vollzeit im Schnitt 41,7 Stunden pro Woche. So viel ist eine Stunde bei CHF 6’000 im Monat und 13 Monatslöhnen wert:

WochenstundenStunden pro MonatStundenlohn ohne 13.mit 13. Monatslohn
40173,3CHF 34.62CHF 37.50
41177,7CHF 33.77CHF 36.59
41,7180,7CHF 33.20CHF 35.97
42182CHF 32.97CHF 35.71
42,5184,2CHF 32.58CHF 35.29
45195CHF 30.77CHF 33.33

Jahreslohn, Monatslohn und Wochenlohn umrechnen

Der Jahreslohn, oft auch Bruttojahresgehalt genannt, ist der Monatslohn mal die Anzahl Monatslöhne. Aus CHF 6’000 werden mit zwölf Löhnen CHF 72’000 und mit dreizehn CHF 78’000 im Jahr. Umgekehrt teilen Sie für den Monatslohn aus dem Jahreslohn durch 12 oder 13, je nach Vertrag. Den Wochenlohn erhalten Sie, indem Sie den Jahreslohn durch 52 teilen: Bei CHF 6’000 im Monat sind es CHF 1’384.62 pro Woche. Wer im Stundenlohn arbeitet, rechnet in die andere Richtung: CHF 28.50 pro Stunde bei 40 Wochenstunden entsprechen einem Monatslohn von CHF 4’940.00.

Stundenlohn mit 13. Monatslohn

Ein 13. Monatslohn ist in der Schweiz verbreitet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er ist geschuldet, wenn ihn der Arbeitsvertrag, ein Reglement oder ein GAV vorsieht. Bei Angestellten im Stundenlohn wird er meist laufend mit 8,33 % ausbezahlt, das ist ein Zwölftel des Lohns. Der Anteil gehört separat auf die Lohnabrechnung. Der Rechner rechnet den 13. Monatslohn standardmässig auf Grundlohn und Ferienentschädigung, so wie beim Monatslohn, der in den Ferien weiterläuft. Rechnet Ihr Arbeitgeber nur auf dem Grundlohn, wählen Sie diese Variante unter «Feiertage und Tageslohn».

Ferien- und Feiertagsentschädigung im Stundenlohn

Angestellte mit Monatslohn erhalten ihren Lohn auch in den Ferien. Wer im Stundenlohn arbeitet, bekommt den Ferienlohn als Zuschlag auf jede Arbeitsstunde. Der Zuschlag entspricht den Ferienwochen geteilt durch die Arbeitswochen: bei 4 Wochen 8,33 %, bei 5 Wochen 10,64 %, bei 6 Wochen 13,04 %. Gesetzlich sind mindestens 4 Wochen Ferien vorgeschrieben, bis zum 20. Geburtstag 5 Wochen (Art. 329a OR). Das Bundesgericht lässt den Ferienlohn im Stundenlohn nur bei unregelmässiger Arbeit zu und verlangt, dass er im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung als eigener Betrag steht.

Bezahlte Feiertage werden gleich abgegolten: ein Feiertag ergibt 0,39 %, neun Feiertage 3,59 %. Bundesrechtlich bezahlt ist nur der 1. August; welche weiteren Feiertage bezahlt sind, regeln Kanton, GAV oder Vertrag.

Beispiel: CHF 28.50 pro Stunde, 5 Wochen Ferien, mit 13. Monatslohn

Grundlohn pro StundeCHF 28.50
Ferienentschädigung 10,64 %+CHF 3.03
Anteil 13. Monatslohn 8,33 %+CHF 2.63
Stundenlohn mit ZuschlägenCHF 34.16

Zählt man die Prozentsätze einfach zusammen, kommt man auf CHF 33.91. Der Unterschied entsteht, weil der 13. Monatslohn im ersten Fall auch auf der Ferienentschädigung berechnet wird. Was im eigenen Vertrag gilt, steht im GAV oder im Arbeitsvertrag.

Tageslohn und Lohn bei Eintritt mitten im Monat

Für einzelne Tage, etwa bei unbezahltem Urlaub oder einem Stellenantritt mitten im Monat, braucht es einen Tageslohn. Ohne Regel im Vertrag rechnet das Arbeitsgericht Zürich mit 21,75 Arbeitstagen pro Monat (52 Wochen zu 5 Tagen plus ein Tag, geteilt durch 12). Der Tageslohn bei CHF 6’000 beträgt damit CHF 275.86. Der Landes-GAV des Gastgewerbes schreibt dagegen Kalendertage vor: Monatslohn geteilt durch 30.

Beginnt die Stelle am 16. April, gibt es für April anteilig Lohn. Nach der Methode mit 30 Tagen pro Monat sind das 15 Tage und CHF 3’000.00. Nach Arbeitstagen zählt der Rechner 11 Tage von Montag bis Freitag und kommt auf CHF 3’034.48; diese Methode ist im Rechner voreingestellt. Der L-GAV des Gastgewerbes zählt die effektiven Kalendertage zu je einem Dreissigstel des Monatslohns: Bei einem Eintritt am 16. Mai sind das 16 Tage und CHF 3’200.00, mit der 30-Tage-Methode 15 Tage und CHF 3’000.00. Welche Methode gilt, steht im Vertrag oder im GAV. Bei Eintritt oder Austritt im Lauf des Jahres sinkt auch der 13. Monatslohn anteilig.

Mindestlöhne in den Kantonen

Die Umrechnung ist in allen Kantonen gleich. Verschieden sind nur die gesetzlichen Mindestlöhne, die 5 Kantone und die Stadt Luzern eingeführt haben. Sie gelten pro Stunde, ohne Ferien- und Feiertagsentschädigung. Ein vertraglicher 13. Monatslohn darf angerechnet werden, in Basel-Stadt allerdings nur, wenn er monatlich anteilig ausbezahlt wird.

KantonMindestlohn pro StundeMonatslohn bei 42 hGrundlohn mit 13. Monatslohn
Genf CHF 24.59 CHF 4’475.38 CHF 22.70
Neuenburg CHF 21.35 CHF 3’885.70 CHF 19.71
Jura CHF 21.40 CHF 3’894.80 CHF 19.75
Tessin CHF 20.00 bis CHF 20.50 CHF 3’640.00 CHF 18.46
Basel-Stadt CHF 22.20 CHF 4’040.40 CHF 20.49

Im Tessin hängt der Betrag von der Branche ab. Genf hat den Mindestlohn für 2027 bereits auf CHF 24.73 festgelegt. In Basel-Stadt entspricht der Mindestlohn von CHF 22.20 mit Ferien- und Feiertagszuschlag CHF 24.14 pro Stunde. In Branchen mit allgemeinverbindlichem GAV gelten in Basel-Stadt und im Jura dessen Mindestlöhne. Stadt Zürich (CHF 23.90) und Winterthur (CHF 23.00) haben einen eigenen Mindestlohn beschlossen, das Bundesgericht hat ihn bestätigt. In Kraft ist er noch nicht.

Bereits in Kraft ist der Mindestlohn der Stadt Luzern: CHF 22.75 pro Stunde seit dem 01.01.2026 für alle, die gewöhnlich in der Stadt arbeiten, auch in Branchen mit GAV. Ein vertraglicher 13. Monatslohn wird angerechnet, Ferien- und Feiertagsentschädigung kommen dazu. Die Stimmberechtigten haben im September 2026 eine Abschaffung abgelehnt. Das eidgenössische Parlament hat zudem beschlossen, dass Mindestlöhne aus allgemeinverbindlichen GAV den kantonalen und städtischen Mindestlöhnen vorgehen sollen. Dagegen wurde das Referendum eingereicht; die Volksabstimmung wird für 2027 erwartet. Bis dahin gelten die kantonalen und städtischen Mindestlöhne unverändert.

Was kostet eine Arbeitsstunde den Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber ist der Bruttolohn nur ein Teil der Kosten. Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/EO, ALV und Familienausgleichskasse, die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Pensionskasse. Ausserdem wird in den Ferien und an Feiertagen nicht gearbeitet. Bei CHF 6’000 im Monat, 42 Wochenstunden und 4 Wochen Ferien kostet eine produktive Arbeitsstunde im Kanton Zürich ohne Pensionskasse und Versicherungsprämien rund CHF 38.72. Die vollständige Rechnung mit BVG, Berufsunfall und Krankentaggeld macht der Rechner für AHV-Beiträge und Lohnkosten. Wie Überstunden mit Zuschlag abgerechnet werden, zeigt der Überstundenrechner.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Stundenlohn aus dem Monatslohn?

Teilen Sie den Monatslohn durch die monatliche Arbeitszeit, also Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Bei CHF 6’000 und 42 Stunden sind das CHF 32.97 pro Stunde. Mit 13. Monatslohn rechnen Sie mit dem Jahreslohn: CHF 78’000 geteilt durch 2’184 Jahresstunden ergibt CHF 35.71.

Mit wie vielen Arbeitsstunden pro Monat rechnet man?

Mit den Wochenstunden mal 4,3333. Bei 42 Stunden pro Woche sind es 182 Stunden im Monat, bei 40 Stunden 173,3. So rechnen auch die Zürcher Arbeitsgerichte.

Wie berechnet man den Tageslohn?

Üblich ist der Monatslohn geteilt durch 21,75 Arbeitstage. Aus CHF 6’000 werden so CHF 275.86 pro Arbeitstag. Im Gastgewerbe schreibt der L-GAV Kalendertage vor: Monatslohn geteilt durch 30, im Beispiel CHF 200.00 pro Kalendertag.

Wie hoch ist der Ferienzuschlag im Stundenlohn?

8,33 % bei 4 Wochen Ferien, 10,64 % bei 5 Wochen und 13,04 % bei 6 Wochen. Der Zuschlag darf nur bei unregelmässiger Arbeit mit dem Lohn ausbezahlt werden und muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat stehen. Mehr dazu beim Rechner für die Ferienentschädigung.

Gibt es in der Schweiz einen Mindestlohn?

Einen nationalen Mindestlohn gibt es nicht. Kantonale Mindestlöhne gelten in Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt. In der Stadt Luzern gilt seit dem 01.01.2026 ein städtischer Mindestlohn von CHF 22.75 pro Stunde. Stadt Zürich und Winterthur haben einen Mindestlohn beschlossen, der noch nicht in Kraft ist. In vielen Branchen legt zudem ein GAV Mindestlöhne fest.

Ist der 13. Monatslohn im Stundenlohn enthalten?

Nur wenn das so vereinbart ist. Dann beträgt der Anteil 8,33 % des Lohns und muss auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sein. Ohne Vereinbarung gibt es keinen 13. Monatslohn. Wie viel Ihnen bei Eintritt oder Austritt zusteht, zeigt der Rechner für den 13. Monatslohn.

Rechnet man den Stundenlohn im Kanton Bern anders?

Nein. Die Umrechnung ist in der ganzen Schweiz gleich, ob in Bern, Zürich oder Luzern. Unterschiede gibt es nur bei den kantonalen Mindestlöhnen und bei den Mindestlöhnen der Gesamtarbeitsverträge. Der Kanton Bern kennt keinen allgemeinen Mindestlohn.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Arbeitsvertrag bzw. GAV, siehe Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 319 ff. Arbeitsvertrag, Art. 329a und 329d Ferien. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.