Auszahlung von Überstunden in der Schweiz berechnen
Auszahlung von Überstunden in der Schweiz: Berechnung des Stundenlohns mit 13. Monatslohn, Zuschlag von 25 % und Überzeit nach Arbeitsgesetz. Geben Sie Lohn und Stunden ein und sehen Sie sofort, wie viel Ihnen brutto zusteht, mit jedem Rechenschritt. Nach den Regeln 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihr Lohn
Überstunden und Überzeit
Zulagen, Überzeit im Jahr, Kompensation und Stundenlohn
Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.
Inhalt
Auszahlung von Überstunden in der Schweiz berechnen
Wer Überstunden in der Schweiz berechnen will, braucht zwei Angaben: den Wert einer Arbeitsstunde und den Zuschlag. Überstunden werden mit dem Normallohn bezahlt, dazu kommt der Zuschlag. Der erste Schritt ist deshalb der Stundenlohn. Bei einem Monatslohn ergibt er sich aus dem Jahreslohn und der vertraglichen Wochenarbeitszeit. Der 13. Monatslohn und regelmässige Lohnbestandteile wie Provisionen oder feste Zulagen gehören dazu, Kinder-, Orts- und Haushaltungszulagen nicht (Art. 33 ArGV 1, Bundesgericht 4A_352/2010).
Auszahlung = Überstunden × Normallohn pro Stunde × (1 + Zuschlag)
Das SECO rechnet in seiner Wegleitung mit dem Mittel von 52,178 Wochen pro Jahr: Ein Monatslohn von CHF 4’000 bei 42 Wochenstunden ergibt so CHF 21.90 pro Stunde. Viele Gesamtarbeitsverträge schreiben feste Monatsstunden vor. Alle drei Varianten wählen Sie im Rechner unter «Umrechnung in Stundenlohn». So viel sind 10 Überstunden bei 42 Wochenstunden und 13. Monatslohn wert:
| Monatslohn | Normallohn pro Stunde | Mit 25 % Zuschlag | 10 Überstunden |
|---|---|---|---|
| CHF 4’000 | CHF 23.81 | CHF 29.76 | CHF 297.62 |
| CHF 5’000 | CHF 29.76 | CHF 37.20 | CHF 372.02 |
| CHF 6’000 | CHF 35.71 | CHF 44.64 | CHF 446.43 |
| CHF 7’000 | CHF 41.67 | CHF 52.08 | CHF 520.84 |
| CHF 8’000 | CHF 47.62 | CHF 59.52 | CHF 595.24 |
| CHF 10’000 | CHF 59.52 | CHF 74.40 | CHF 744.05 |
Arbeiten Sie im Stundenlohn, wählen Sie oben «Stundenlohn»: Der Rechner rechnet den Anteil des 13. Monatslohns dazu, sofern er vereinbart ist. Wie sich ein Monatslohn in einen Stundenlohn umrechnen lässt, zeigt auch der Stundenlohnrechner.
Was unterscheidet Überstunden von Überzeit?
Überstunden sind Stunden über der Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag, in einem Normalarbeitsvertrag oder im GAV festgelegt ist (Art. 321c OR). Überzeit ist die Arbeit über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit des Arbeitsgesetzes (Art. 9 und 12 ArG): 45 Stunden pro Woche für Büropersonal, technische Angestellte, Industriebetriebe und das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, 50 Stunden für alle übrigen. Wer vertraglich 40 Stunden arbeitet und in einer Woche 48 Stunden leistet, hat 5 Überstunden und 3 Stunden Überzeit.
- Bei Überstunden kann eine schriftliche Abrede den Zuschlag oder die ganze Vergütung ausschliessen.
- Überzeit ist auf 2 Stunden pro Tag und 170 bzw. 140 Stunden im Kalenderjahr begrenzt. Das Maximum wird durch Kompensieren nicht wieder abgebaut.
- Der Zuschlag für Überzeit ist zwingend. Ausgleichen lässt sie sich nur mit Ihrem Einverständnis durch Freizeit gleicher Dauer, innert 14 Wochen oder nach Vereinbarung bis 12 Monate.
Beispiel: 30 Überstunden bei CHF 6’500 Monatslohn
Eine Sachbearbeiterin verdient CHF 6’500 im Monat, dreizehnmal im Jahr, bei 42 Wochenstunden. Sie hat 30 Überstunden geleistet, ihr Vertrag sagt nichts zur Entschädigung.
Berechnung der Auszahlung
| Grundlohn pro Stunde (CHF 6’500 / 182 Std.) | CHF 35.71 |
| Anteil 13. Monatslohn (1/12) | CHF 2.98 |
| Normallohn pro Stunde | CHF 38.69 |
| 30 Std. zum Normallohn | CHF 1’160.71 |
| Zuschlag 25 % | CHF 290.18 |
| Auszahlung brutto | CHF 1’450.89 |
|---|
Ohne den 13. Monatslohn im Stundenlohn kämen nur CHF 1’339.29 heraus, CHF 111.60 weniger. Werden Überstunden regelmässig ausbezahlt, gehören sie auch in den Ferienlohn: Bei 5 Wochen Ferien kommt ein Ferienanteil von 10,64 % dazu, total CHF 1’605.26. Von der Auszahlung gehen die üblichen Sozialabzüge ab. Was davon netto bleibt, zeigt der Lohnrechner Brutto–Netto.
Wann ist der Zuschlag von 25 % geschuldet?
Der Arbeitgeber darf Überstunden nur im Einverständnis mit Ihnen durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen (Art. 321c Abs. 2 OR). Werden sie nicht kompensiert, sind sie mit dem Normallohn und einem Zuschlag von mindestens einem Viertel zu bezahlen. Davon abweichen dürfen nur eine schriftliche Abrede, ein Normalarbeitsvertrag oder ein GAV. In der Praxis begegnen Ihnen vor allem drei Klauseln:
- «Überstunden werden ohne Zuschlag vergütet»: Sie erhalten den Normallohn, im Beispiel CHF 1’160.71 statt CHF 1’450.89.
- «Überstunden sind mit dem Lohn abgegolten»: gültig, wenn sie schriftlich vereinbart ist. Für Überzeit mit gesetzlichem Zuschlag gilt sie nie.
- Ein mündlicher Hinweis oder ein nicht unterschriebenes Reglement genügen in der Regel nicht.
Ebenso wichtig ist die Meldung. Erfährt der Arbeitgeber nichts von Ihren Überstunden, riskieren Sie den Anspruch (BGE 129 III 171). Erfassen Sie die Stunden laufend und lassen Sie sich den Saldo bestätigen.
Überzeitentschädigung und die 60-Stunden-Regel
Für Überzeit schreibt Art. 13 ArG einen Lohnzuschlag von mindestens 25 % vor. Er ist zwingend, ein Verzicht im Arbeitsvertrag ist ungültig. Ohne Zuschlag geht es nur, wenn Sie einer Kompensation mit Freizeit gleicher Dauer zustimmen. Für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie das Verkaufspersonal in Grossbetrieben gilt der zwingende Zuschlag erst für Überzeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt. Die ersten 60 Stunden behandelt der Rechner wie Überstunden nach Ihrem Vertrag. Für die Berechnung der Überzeitentschädigung gilt dieselbe Basis wie bei Überstunden: der Normallohn pro Stunde inklusive Anteil am 13. Monatslohn.
Leistet ein Büroangestellter mit CHF 6’500 Lohn 75 Stunden Überzeit im Jahr und hat er den Zuschlag schriftlich wegbedungen, erhält er den Normallohn für alle Stunden (CHF 2’901.79) und den Zuschlag nur auf 15 Stunden: CHF 145.09. In der Industrie und in Betrieben mit 50-Stunden-Woche ist der Zuschlag ab der ersten Überzeitstunde geschuldet. Geleistete Überzeit muss auch dann bezahlt werden, wenn das Jahresmaximum überschritten wurde.
Fällt Überzeit in die Nacht oder auf einen Sonntag, werden die Zuschläge nicht addiert: Es gilt der höhere (Art. 33 Abs. 4 ArGV 1). Die Zuschläge für solche Einsätze berechnet der Rechner für Nacht- und Sonntagszuschlag.
Überstunden bei Teilzeit, Gleitzeit und für Kader
Bei Teilzeit sind die Stunden über dem vereinbarten Pensum Überstunden: Wer 21 Stunden pro Woche vereinbart hat, leistet ab der 22. Stunde Überstunden. Überzeit entsteht aber erst über 45 bzw. 50 Stunden. Wählen Sie im Rechner «Arbeitszeit pro Woche», dann teilt er die Stunden selbst auf.
Ein Plus auf dem Gleitzeitkonto ist nicht automatisch Überstundenarbeit. Es zählt erst, wenn der Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder sie betrieblich nötig war; was beim Austritt mit dem Saldo geschieht, regelt das Gleitzeitreglement. Für den umgekehrten Fall, einen Minussaldo, gibt es den Rechner für Minusstunden und unbezahlten Urlaub.
Leitende Angestellte, die ihre Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen, haben ohne klare Regelung nur Anspruch, wenn ihnen zusätzliche Aufgaben übertragen werden oder der ganze Betrieb längere Zeit Überstunden leistet. Wer eine höhere leitende Tätigkeit ausübt, untersteht ausserdem nicht dem Arbeitsgesetz (Art. 3 ArG): Für ihn gibt es keine Überzeit, nur Überstunden nach Vertrag.
Überstunden bei Kündigung und Freistellung auszahlen
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen fällig (Art. 339 OR), offene Überstunden sind also mit dem letzten Lohn auszuzahlen. Während der Kündigungsfrist darf der Arbeitgeber sie nur mit Ihrem Einverständnis durch Freizeit ausgleichen, auch wenn er Sie freistellt (BGE 123 III 84). Ohne Einverständnis bleibt es bei der Auszahlung mit Zuschlag.
Ansprüche aus Überstunden verjähren nach 5 Jahren. Auf Forderungen aus zwingendem Recht, etwa den Zuschlag für Überzeit, können Sie während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat danach nicht verzichten (Art. 341 OR). Eine Saldoquittung beim Austritt ändert daran nichts.
Regeln nach L-GAV und anderen GAV
OR und Arbeitsgesetz sind Bundesrecht und gelten in Zürich, Bern oder Basel gleich. Abweichungen bringen nur Gesamtarbeitsverträge. Im Gastgewerbe (L-GAV, Art. 15) beträgt die Arbeitszeit im Durchschnitt höchstens 42 Stunden pro Woche, das ergibt 182 Stunden pro Monat. Überstunden werden ohne Zuschlag zum Bruttolohn bezahlt, wenn der Betrieb die Arbeitszeit erfasst, den Saldo monatlich schriftlich mitteilt und spätestens mit dem letzten Lohn auszahlt. Fehlt eine dieser Bedingungen, kommen 25 % dazu. Ein Saldo über 200 Stunden ist mit dem Lohn des Folgemonats auszuzahlen, und ab einem Bruttolohn von CHF 6’750 ohne 13. Monatslohn ist eine freie schriftliche Regelung möglich.
Der Kommentar zum L-GAV rechnet so: CHF 4’120 / 182 Std. × 44,65 Std. = CHF 1’010.75, auf 5 Rappen gerundet. Andere GAV teilen durch eigene Monatsstunden, der GAV der Elektrobranche etwa durch 174 Stunden. Wählen Sie dafür im Rechner «Feste Monatsstunden» und, falls nötig, «Eigener Zuschlag».
Häufige Fragen
Wie berechne ich den Stundenlohn für Überstunden?
Rechnen Sie den Monatslohn mal 13 (mit 13. Monatslohn) und teilen Sie das Ergebnis durch die Wochenstunden mal 52. Bei CHF 6’500 und 42 Stunden sind das CHF 38.69. Mit dem Zuschlag von 25 % kostet eine Überstunde CHF 48.36.
Muss der Arbeitgeber Überstunden mit 25 % Zuschlag bezahlen?
Ja, sofern die Überstunden nicht im Einverständnis mit Ihnen durch Freizeit ausgeglichen werden und nichts anderes schriftlich vereinbart oder im GAV geregelt ist (Art. 321c Abs. 3 OR). Eine schriftliche Abrede kann den Zuschlag oder sogar die ganze Vergütung ausschliessen, nicht aber den Zuschlag für Überzeit.
Darf der Arbeitgeber Überstunden während der Freistellung kompensieren?
Nur mit Ihrem Einverständnis. Das gilt auch nach einer Kündigung und während einer Freistellung (BGE 123 III 84). Stimmen Sie nicht zu, sind die Überstunden mit dem letzten Lohn auszuzahlen. Kompensiert wird mit Freizeit von mindestens gleicher Dauer: 30 Überstunden entsprechen bei 42 Wochenstunden rund 3,6 Arbeitstagen.
Ab wann gilt Überzeit?
Ab der 46. Wochenstunde für Büropersonal, technische Angestellte, Industrie und Verkauf in Grossbetrieben des Detailhandels, ab der 51. Stunde für alle übrigen Arbeitnehmenden. Stunden zwischen Ihrem Vertrag und dieser Grenze sind Überstunden: Wer 40 Stunden vereinbart hat und 48 leistet, hat 5 Überstunden und 3 Stunden Überzeit.
Kann der Überzeitzuschlag wegbedungen werden?
Nein, der Zuschlag von 25 % für Überzeit ist zwingend (Art. 13 ArG). Für Büropersonal sowie technische und andere Angestellte gilt er aber erst für Überzeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt. Ohne Zuschlag geht es nur, wenn Sie einer Kompensation mit Freizeit gleicher Dauer zustimmen.
Haben Kaderleute Anspruch auf Überstundenentschädigung?
Nur eingeschränkt. Ohne klare Arbeitszeitregelung haben leitende Angestellte nach Bundesgericht nur Anspruch, wenn ihnen zusätzliche Aufgaben übertragen werden oder der ganze Betrieb längere Zeit in grossem Umfang Überstunden leistet (BGE 129 III 171). Ist im Vertrag eine feste Arbeitszeit vereinbart, gelten die normalen Regeln.
Wie lange kann ich Überstunden einfordern?
Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach 5 Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR). Melden Sie Überstunden aber laufend: Weiss der Arbeitgeber nichts davon, kann der Anspruch verloren gehen. Ein offenes Ferienguthaben beim Austritt wird ebenfalls mit dem letzten Lohn fällig.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Fedlex: Arbeitsgesetz (ArG), Art. 9, 12 und 13
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 321c Überstundenarbeit
- SECO: Wegleitung zu Art. 33 ArGV 1, Berechnung des Lohnzuschlags
- SECO: Wegleitung zum Arbeitsgesetz und zu den Verordnungen 1 und 2
- KMU-Portal des Bundes: Überstunden
- L-GAV Gastgewerbe: Art. 15 Arbeitszeit und Überstunden
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Arbeitsvertrag und das Arbeitsgesetz, siehe Fedlex: Arbeitsgesetz (ArG), Art. 9, 12 und 13. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.