Zwischenverdienst berechnen

Zwischenverdienst berechnen: Sehen Sie, wie viel Ihnen die Arbeitslosenkasse zusätzlich zum Lohn als Kompensationszahlung zahlt, wie hoch Ihr Gesamteinkommen ist und ob sich der Job lohnt. Mit den genauen Werktagen des Monats und den Regeln 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.

Werte 2026 Aktualisiert am 8. Oktober 2026 Quellen

Arbeitslosenversicherung

Steht auf der Abrechnung der Arbeitslosenkasse.
Über 45 (ab dem 45. Geburtstag): Kompensation bis Ende Rahmenfrist.
Die Werktage des Monats zählen.

Zwischenverdienst

Lohn für die in diesem Monat geleistete Arbeit, ohne Überstunden.
Orts- und berufsüblicher Lohn, Ferien, 13. Monatslohn
Nur ausfüllen, wenn Ihr Lohn deutlich unter dem üblichen liegt. Die Kasse rechnet dann mit diesem Lohn.
Zum Beispiel 8,33 % im Stundenlohn. Zählt erst, wenn Sie die Ferien beziehen.
In dieser Rahmenfrist. Ohne Kinder und unter 45 Jahren höchstens 12.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, und Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übermittelt.

Inhalt
  1. Wie die Kasse rechnet
  2. Beispiel mit CHF 2’000 Zwischenverdienst
  3. Wann es nichts mehr gibt
  4. Wie lange ausgeglichen wird
  5. Orts- und berufsüblicher Lohn
  6. Ferien, 13. Lohn, Selbstständige
  7. Beitragszeit und Taggelder
  8. Meldung, Abrechnung und Krankheit
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Zwischenverdienst berechnen wie die Arbeitslosenkasse

Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus einer Arbeit, die Sie während der Arbeitslosigkeit annehmen und die weniger einbringt als das Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenkasse ersetzt Ihnen dann einen Teil des Verdienstausfalls. Diese Kompensationszahlung berechnet nicht das RAV, sondern die Kasse, und zwar für jeden Kalendermonat (die Kontrollperiode) einzeln:

  1. Der versicherte Verdienst wird durch 21,7 geteilt und mit den Werktagen des Monats multipliziert. Das ist der massgebende Verdienst.
  2. Davon zieht die Kasse den Zwischenverdienst ab, mindestens aber den orts- und berufsüblichen Lohn für diese Arbeit. Das ergibt den Verdienstausfall.
  3. Vom Verdienstausfall zahlt sie 70 % oder, mit Kindern unter 25, einer IV-Rente oder tiefem Verdienst, 80 %.
Massgebender Verdienst = versicherter Verdienst / 21,7 × Werktage des Monats
Kompensationszahlung = (70 % oder 80 %) × (massgebender Verdienst − Zwischenverdienst)
Gesamteinkommen = Zwischenverdienst + Kompensationszahlung

Den versicherten Verdienst finden Sie auf der Abrechnung Ihrer Arbeitslosenkasse. Kennen Sie ihn noch nicht, schätzt ihn der Rechner für das Arbeitslosengeld aus Ihrem letzten Lohn. Die Regeln sind eidgenössisch: In Bern, Zürich oder Genf wird gleich gerechnet.

Typische Fehler beim Nachrechnen der Abrechnung:

  • Als Zwischenverdienst zählt der Bruttolohn vor AHV und Pensionskasse, nicht der ausbezahlte Nettolohn.
  • Die Kasse rechnet mit den Werktagen des Monats, nicht mit dem Durchschnitt von 21,7 Tagen.
  • Der Satz ist derselbe wie beim Taggeld: Wer 70 % Taggeld erhält, bekommt auch 70 % des Verdienstausfalls.
  • Massgebend ist der Monat, in dem Sie gearbeitet haben. Ein Lohn, der erst im Folgemonat ausbezahlt wird, gehört trotzdem in den Arbeitsmonat.

Beispiel: CHF 2’000 Zwischenverdienst bei CHF 5’000 versichertem Verdienst

Eine Versicherte ohne Kinder hat einen versicherten Verdienst von CHF 5’000 und damit Anspruch auf 70 %. Im Oktober 2026 mit 22 Werktagen verdient sie in einer Teilzeitstelle CHF 2’000. Das ist das Beispiel aus der Weisung des SECO:

Kompensationszahlung im Oktober 2026

Massgebender Verdienst (CHF 5’000 / 21,7 × 22)CHF 5’069.12
Zwischenverdienst−CHF 2’000.00
VerdienstausfallCHF 3’069.12
Kompensationszahlung 70 %CHF 2’148.39
Gesamteinkommen mit LohnCHF 4’148.39
Mehr als ohne Zwischenverdienst (CHF 3’548.39)CHF 600.00

Mit Kindern wären es 80 % und CHF 2’455.30 Kompensation. Von der Kompensation zieht die Kasse wie vom Taggeld 5,3 % AHV/IV/EO, 2,47 % Nichtberufsunfall und einen kleinen BVG-Risikobeitrag ab: Netto bleiben CHF 1’979.07. Den Lohn selbst rechnet der Arbeitgeber des Zwischenverdienstes mit den üblichen Abzügen ab.

Wichtig ist der Monat: Mit 20 Werktagen gäbe es CHF 1’825.81, mit 23 Werktagen CHF 2’309.68. Viele Ratgeber rechnen mit dem Durchschnitt von 21,7 Tagen und kommen auf CHF 2’100.00. Der Rechner zeigt beides.

Wann es keine Kompensationszahlung gibt

Eine Kompensation gibt es nur, solange der Zwischenverdienst tiefer ist als das Arbeitslosengeld, das Ihnen im selben Monat zustehen würde. Mehrere Teilzeitstellen werden zusammengezählt. Im Beispiel liegt diese Grenze bei CHF 3’548.39. Knapp darunter ist das Gesamteinkommen am höchsten, genau an der Grenze fällt die Kompensation ganz weg:

Zwischenverdienst Kompensation Gesamteinkommen Mehr als ohne Job
CHF 0CHF 3’548.39CHF 3’548.39CHF 0.00
CHF 1’000CHF 2’848.39CHF 3’848.39CHF 300.00
CHF 2’000CHF 2’148.39CHF 4’148.39CHF 600.00
CHF 3’000CHF 1’448.39CHF 4’448.39CHF 900.00
CHF 3’500CHF 1’098.39CHF 4’598.39CHF 1’050.00
CHF 3’600CHF 0.00CHF 3’600.00CHF 51.61
CHF 4’000CHF 0.00CHF 4’000.00CHF 451.61
CHF 5’000CHF 0.00CHF 5’000.00CHF 1’451.61

Oktober 2026, versicherter Verdienst CHF 5’000, 70 %. Liegt Ihr Lohn knapp über der Grenze, lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber über das Pensum zu sprechen. In einem Monat mit mehr Werktagen steigt die Grenze. Eine prozentuale Obergrenze für das Gesamteinkommen gibt es nicht: Massgebend ist allein diese Schwelle.

Wie lange der Zwischenverdienst ausgeglichen wird

Kompensationszahlungen gibt es höchstens während der ersten 12 Monate mit Zwischenverdienst. Wer für Kinder unter 25 Jahren unterhaltspflichtig ist oder älter als 45 Jahre, erhält sie bis zum Ende der Rahmenfrist. Danach zieht die Kasse den Lohn nur noch vom Arbeitslosengeld ab (Differenzzahlung). Im Beispiel wären das CHF 1’548.39, zusammen also gleich viel wie ohne Job: CHF 3’548.39. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Stelle als zumutbar, wenn sie mindestens 70 % des versicherten Verdienstes einbringt, hier CHF 3’500.00.

Orts- und berufsüblicher Lohn bei Tieflöhnen

Die Kasse rechnet mindestens mit dem Lohn, der für diese Arbeit am Ort und in der Branche üblich ist, etwa nach einem Gesamtarbeitsvertrag oder der Lohnstatistik. Wer für CHF 1’800 arbeitet, obwohl CHF 2’900 üblich wären, erhält im Durchschnittsmonat nur CHF 1’470.00 Kompensation statt CHF 2’240.00. Zusammen sind das CHF 3’270.00, weniger als die CHF 3’500.00 ohne Job. Für eine spätere neue Rahmenfrist zählt dagegen nur der tatsächlich erzielte Lohn.

Kehren Sie innerhalb eines Jahres zum früheren Arbeitgeber zurück und kürzt dieser den Lohn überproportional, gibt es gar keine Arbeitslosenentschädigung. Überproportional ist eine Kürzung von mehr als 20 % des proportional zum Pensum gekürzten Lohns. Wer früher CHF 5’000 bei 100 % verdiente und nun bei 50 % CHF 1’800 erhält, liegt 28 % unter den proportionalen CHF 2’500.

Ferien, 13. Monatslohn und selbstständiger Zwischenverdienst

Zum Zwischenverdienst gehören der Grundlohn, Feiertagsentschädigungen und regelmässige Zulagen. Der 13. Monatslohn wird anteilsmässig auf die Monate verteilt, im Monatslohn ist das ein Zwölftel (siehe 13. Monatslohn berechnen). Eine Ferienentschädigung, die mit dem Stundenlohn ausbezahlt wird, zieht die Kasse zuerst ab und rechnet sie erst an, wenn Sie die Ferien beziehen. Wie hoch sie ist, zeigt der Rechner für die Ferienentschädigung. Überstunden über die Normalarbeitszeit des Betriebs zählen nicht.

Arbeiten Sie selbstständig, zählt das Einkommen des Monats, in dem Sie die Leistung erbracht haben, nicht der Zahltag der Rechnung. Von den Bruttoeinnahmen werden die Material- und Warenkosten abgezogen und vom Rest pauschal 20 % für die übrigen Auslagen. Aus CHF 3’000 Einnahmen mit CHF 500 Material werden CHF 2’000 angerechneter Zwischenverdienst. Investitionen in Geräte oder ein Fahrzeug darf die Kasse nicht abziehen.

Neue Beitragszeit und längere Bezugsdauer

Jeder Monat mit Zwischenverdienst ist ein Beitragsmonat. Das hilft, wenn die Rahmenfrist abläuft: Mit 12 Beitragsmonaten in den letzten 2 Jahren können Sie eine neue Rahmenfrist eröffnen. Weil die Kasse in Monaten mit Zwischenverdienst nur einen Teil des Taggelds auszahlt, reichen die Taggelder zudem länger. Ab CHF 630 Lohn im Monat zahlt der Arbeitgeber des Zwischenverdienstes die Kinderzulagen. Bei Teilzeit hilft der Rechner für das Arbeitspensum, den Nettolohn zeigt der Lohnrechner.

Meldung, Abrechnung und Krankheit im Zwischenverdienst

Melden Sie jeden Zwischenverdienst sofort Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater und tragen Sie ihn im Formular «Angaben der versicherten Person» ein. Der Arbeitgeber füllt jeden Monat die «Bescheinigung über Zwischenverdienst» aus, die Sie mit der Lohnabrechnung an die Arbeitslosenkasse schicken. Erst dann kann die Kasse die Kompensation für diesen Monat berechnen. Massgebend ist der Monat, in dem Sie gearbeitet haben, nicht der Monat der Lohnzahlung. Die Arbeitsbemühungen laufen weiter, ausser die Stelle entspricht einem vollen, zumutbaren Pensum.

Werden Sie während eines Zwischenverdienstes krank oder verunfallt, gilt die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers als Zwischenverdienst. Erhalten Sie Taggelder einer Kranken- oder Unfallversicherung, rechnet die Kasse diese ebenfalls an, mindestens aber zu 80 % des vereinbarten Lohnes. Bei einem Unfall zahlt die Arbeitslosenkasse nur für die Karenztage, danach übernimmt die Unfallversicherung.

Ein Job, der von Anfang an einen vollen Monat dauert und das Arbeitslosengeld übersteigt, ist kein Zwischenverdienst mehr: Dann endet die Arbeitslosigkeit. Auch Praktika, die vor allem der Ausbildung dienen, und ein Nebenverdienst, den Sie schon vor der Arbeitslosigkeit neben Ihrer Stelle hatten, zählen nicht. Bauen Sie einen solchen Nebenjob aus, rechnet die Kasse aber den zusätzlichen Verdienst an.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Zwischenverdienst?

Ja, solange der Lohn orts- und berufsüblich ist. Zwischenverdienst und Kompensationszahlung ergeben zusammen immer mehr als das Taggeld allein. Mit CHF 5’000 versichertem Verdienst und CHF 2’000 Lohn sind es im Oktober 2026 CHF 600.00 mehr. Dazu kommen neue Beitragsmonate.

Wie viel zahlt die Arbeitslosenkasse beim Zwischenverdienst?

70 % oder 80 % des Verdienstausfalls. Dieser ist die Differenz zwischen dem versicherten Verdienst, umgerechnet auf die Werktage des Monats (geteilt durch 21,7, mal Werktage), und dem Zwischenverdienst.

Was passiert, wenn mein Zwischenverdienst höher ist als das Arbeitslosengeld?

Dann gibt es in diesem Monat keine Kompensationszahlung, Sie erhalten nur Ihren Lohn. Der Monat zählt aber als Beitragszeit, und die nicht bezogenen Taggelder bleiben Ihnen für später erhalten.

Wie lange erhalte ich Kompensationszahlungen?

Höchstens während der ersten 12 Monate mit Zwischenverdienst. Wer für Kinder unter 25 Jahren sorgt oder älter als 45 ist, erhält sie bis zum Ende der Rahmenfrist. Danach zieht die Kasse den Lohn nur noch vom Arbeitslosengeld ab.

Zählt der 13. Monatslohn im Zwischenverdienst?

Ja, er wird anteilsmässig auf die Monate mit Zwischenverdienst verteilt, auch wenn er erst im Dezember ausbezahlt wird. Eine Ferienentschädigung im Stundenlohn rechnet die Kasse dagegen erst an, wenn Sie die Ferien tatsächlich beziehen.

Verbrauche ich mit Zwischenverdienst weniger Taggelder?

In der Regel ja, weil nur ein Teil des Taggelds ausbezahlt wird. Im Beispiel entspricht die Kompensation von CHF 2’148.39 rund 13,3 von 22 Taggeldern. Wie die einzelne Kasse das genau verbucht, ist nicht amtlich publiziert. Die Rahmenfrist von 2 Jahren läuft in jedem Fall weiter.

Wie wird ein selbstständiger Zwischenverdienst berechnet?

Von den Bruttoeinnahmen des Monats werden die belegten Material- und Warenkosten abgezogen und vom Rest pauschal 20 %. Aus CHF 3’000 Einnahmen und CHF 500 Materialkosten werden so CHF 2’000 angerechneter Zwischenverdienst.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihre Arbeitslosenkasse, siehe SECO / arbeit.swiss: Leitfaden für Versicherte «Arbeitslosigkeit» 2026, Frage 9. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.