Verzugszins berechnen
Verzugszinsen berechnen nach Art. 104 OR: Geben Sie Betrag, Verfalltag oder Mahnung und das Zahlungsdatum ein und sehen Sie den Zins von 5 % taggenau, auch für mehrere Rechnungen, Teilzahlungen und unbezahlte Löhne. Dazu der Text für das Betreibungsbegehren. Stand 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Zins
Teilzahlungen
Kosten und Feiertage
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Inhalt
Wie Sie Verzugszinsen berechnen
Wer eine Geldschuld zu spät bezahlt, schuldet dem Gläubiger ab dem ersten Verzugstag Zins. Das Obligationenrecht legt den Satz auf 5 % pro Jahr fest. Gerechnet wird mit dem einfachen Zins, tageweise:
Verzugstage = Zahlungsdatum − Verfalltag
Eine Rechnung über CHF 10’000, zahlbar bis 31.01.2026, ist ab dem 01.02.2026 im Verzug. Bis zum 08.10.2026 sind es 250 Verzugstage und CHF 342.47 Zins, also CHF 1.37 pro Tag. Der Verfalltag selbst zählt nicht, der Zahlungstag schon. Der Verzugszins nach OR gilt in der ganzen Schweiz, ob in Zürich, Bern oder Genf; kantonal unterschiedlich sind nur die Zinsen auf Steuern.
Ab wann ist der Schuldner im Verzug?
Entscheidend ist, ob ein fester Zahlungstermin vereinbart wurde (Art. 102 OR). Mit einem Verfalltag aus Vertrag, AGB oder Offerte, etwa «zahlbar bis 30. Juni», gerät der Schuldner mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es eine Mahnung braucht. Steht die Frist erst auf der Rechnung, zum Beispiel «30 Tage netto», gilt die Rechnung nach verbreiteter Ansicht als Mahnung mit Zahlungsfrist: Auch dann beginnt der Verzug nach Ablauf der Frist. Ist die Forderung nur fällig, etwa bei einer Rechnung ohne Frist, setzt erst die Mahnung den Schuldner in Verzug. Im Rechner wählen Sie deshalb, ob das Datum ein Verfalltag oder der Empfang der Mahnung ist; setzt die Mahnung eine Frist, geben Sie deren letzten Tag als Verfalltag ein. Der Zins läuft jeweils ab dem Folgetag.
Fällt der Verfalltag auf einen Sonntag oder einen Feiertag am Zahlungsort, gilt der nächste Werktag (Art. 78 OR). Der Samstag zählt bei Verträgen als Werktag. Der Rechner verschiebt Termine an Sonntagen und an den Feiertagen, die in allen Kantonen gelten: Neujahr, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August und Weihnachten. Kantonale Feiertage finden Sie mit dem Fristenrechner.
Verzugstage mit 365 oder 360 Tagen berechnen
Wie viele Tage ein Zinsjahr hat, sagt das Gesetz nicht. Die Zürcher Gerichte verwenden in ihrem Zinsrechner einen Tageszins von einem 365stel des Jahreszinses. Das ist im Rechner die Vorgabe. Viele Unternehmen und Steuerverwaltungen rechnen mit 360 Tagen, was den Zins leicht erhöht:
| CHF 10’000 zu 5 %, 90 Verzugstage | Verzugszins | Zins pro Tag |
|---|---|---|
| Jahr zu 365 Tagen | CHF 123.29 | CHF 1.37 |
| Jahr zu 360 Tagen | CHF 125.00 | CHF 1.39 |
Auch beim Zählen der Tage gibt es einen Unterschied von einem Tag. Der Rechner zählt die Verzugstage vom Verfalltag bis zum Zahlungstag, der Zürcher Zinsrechner rechnet ab dem Datum «Zins seit» bis zum Enddatum. Für die Beispielrechnung oben ergäben sich so 249 statt 250 Tage. Bei grossen Beträgen lohnt es sich, die Methode im Begehren anzugeben. Eine dritte Zählweise verwenden die AHV-Ausgleichskassen: Jeder Monat hat 30 Tage, das Jahr 360 (im Rechner «30/360 (AHV)»).
Teilzahlungen und mehrere Rechnungen
Zahlt der Schuldner nur einen Teil, deckt das Geld zuerst die Kosten und die aufgelaufenen Zinsen, erst der Rest vermindert das Kapital (Art. 85 OR). Viele Rechner ziehen die Zahlung einfach vom Kapital ab. Das ist falsch und benachteiligt den Gläubiger.
CHF 10’000 fällig am 31.01.2026, Teilzahlung CHF 4’000 am 01.04.2026, Rest am 30.06.2026
| Zins 01.02.2026 bis 01.04.2026: 60 Tage auf CHF 10’000.00 | CHF 82.19 |
| Zins 02.04.2026 bis 30.06.2026: 90 Tage auf CHF 6’082.19 | CHF 74.99 |
| Teilzahlung: an den Zins | CHF 82.19 |
| Teilzahlung: an das Kapital | CHF 3’917.81 |
| Offen am 30.06.2026 | CHF 6’157.18 |
|---|
Wer die Zahlung direkt vom Kapital abzieht, kommt auf CHF 6’156.16. Bei mehreren Rechnungen darf der Schuldner bei der Zahlung bestimmen, welche er begleicht (Art. 86 OR). Sonst wird die Zahlung an die zuerst verfallene Rechnung angerechnet, bei gleichem Verfalltag anteilig (Art. 87 OR). Drei Rechnungen über CHF 1’200, CHF 800 und CHF 2’500 mit Verfall am 15.03.2026, 30.04.2026 und 10.06.2026 kosten bis zum 30.09.2026 CHF 87.68 Zins. Weil der 15.03.2026 ein Sonntag ist, beginnt der Verzug der ersten Rechnung erst am 17.03.2026; ohne diese Verschiebung wären es CHF 87.84.
Verzugszins auf Lohnforderungen
Der Lohn ist Ende Monat fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist (Art. 323 OR). Das ist ein Verfalltag: Ab dem Ersten des Folgemonats schuldet der Arbeitgeber 5 % Verzugszins, ohne Mahnung. Wird ein Lohn von CHF 5’000 für März erst am 15.06.2026 bezahlt, sind 76 Tage und CHF 52.05 Zins aufgelaufen. In der Praxis wird der Zins auf dem geschuldeten Bruttolohn verlangt. Endet das Arbeitsverhältnis, werden alle Forderungen auf einmal fällig (Art. 339 OR), auch Ferienentschädigung, Überstunden und der anteilige 13. Monatslohn.
Fehlen mehrere Monatslöhne, rechnet der Rechner jeden Monat einzeln. Zur Vereinfachung wird oft mit dem mittleren Verfall gerechnet: einem gewichteten Durchschnittsdatum für alle Beträge. Für CHF 6’000 pro Monat von Januar bis März liegt er am 01.03.2026; bis zum 30.09.2026 ergibt das CHF 525.21 statt CHF 525.20 bei der genauen Rechnung.
Wie viel Ihnen bei einem Austritt zusteht, berechnen Sie mit den Rechnern für die Ferienauszahlung, die Überstunden und den anteiligen 13. Monatslohn.
Verzugszins in der Betreibung
Im Betreibungsbegehren geben Sie bei verzinslichen Forderungen den Zinssatz und den Tag an, seit dem Sie den Zins verlangen (Art. 67 SchKG). Den Betrag des Zinses müssen Sie nicht ausrechnen. Für das Beispiel oben lautet die Angabe: «CHF 10’000.00 nebst Zins zu 5 % seit 01.02.2026». Nach Teilzahlungen setzt der Rechner das verbleibende Kapital und das neue Datum ein. Die Kosten der Betreibung trägt der Schuldner; der Gläubiger darf sie von dessen Zahlungen vorab abziehen (Art. 68 SchKG). Verzugszins kann er darauf nicht verlangen.
Was einer betriebenen Person zum Leben bleibt, zeigt der Rechner für das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Für Zinsen auf Darlehen und Sparkonten ist der allgemeine Zinsrechner da.
Verzugszinsen bei Steuern und Sozialversicherungen
Für Steuern und Abgaben gilt nicht das OR, sondern ein eigener Satz. Der Bund verlangt ab 2026 einen Verzugszins von 4 % auf der direkten Bundessteuer, der Mehrwertsteuer, den Zöllen, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben (2025: 4,5 %, 2024: 4,75 %). Bei Zöllen, Mehrwertsteuer und einigen weiteren Abgaben erhebt er Zinsen erst ab CHF 100. Die AHV-Ausgleichskassen rechnen mit 5 % und zählen jeden Monat mit 30 Tagen. Im Beispiel des Merkblatts 2.01 läuft der Zins auf CHF 60’000 vom 25.02.2025 bis 02.04.2025: 38 Tage, also CHF 316.67 (das Merkblatt rundet auf 5 Rappen). Die Kantone legen die Zinsen für ihre Steuern selbst fest. Beispiel: CHF 3’000 direkte Bundessteuer, 60 Tage zu spät bezahlt, kosten bei 4 % und 360 Tagen CHF 20.00. Unter Kaufleuten könnte nach Art. 104 Abs. 3 OR ein höherer Bankdiskont gelten; beim heutigen Leitzins der SNB von 0 % spielt das keine Rolle.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?
5 % pro Jahr nach Art. 104 OR, auch wenn vertraglich ein tieferer Zins gilt. Ein höherer Zins gilt nur, wenn er vereinbart wurde, zum Beispiel in den AGB oder im Darlehensvertrag.
Brauche ich eine Mahnung?
Nur wenn kein fester Zahlungstermin vereinbart ist. Mit einem vereinbarten Verfalltag beginnt der Verzug ohne Mahnung am Tag danach. Nennt erst die Rechnung eine Frist wie «zahlbar bis 30. Juni», gilt sie nach verbreiteter Ansicht selbst als Mahnung: Der Verzug beginnt ebenfalls nach Ablauf dieser Frist. Fehlt jeder Termin, setzt erst die Mahnung den Schuldner in Verzug.
Wie viele Tage zählt das Jahr beim Verzugszins?
Das Gesetz regelt es nicht. Die Zürcher Gerichte rechnen mit 365 Tagen, viele Firmen und Steuerämter mit 360. Mit 360 Tagen wird der Zins um rund 1,4 % höher. Die AHV-Ausgleichskassen zählen zudem jeden Monat mit 30 Tagen, auch den Februar. Der Rechner bietet alle drei Zählweisen an.
Darf ich Zinsen auf die Verzugszinsen verlangen?
Nein. Von Verzugszinsen dürfen keine Verzugszinsen berechnet werden (Art. 105 Abs. 3 OR). Auch für verspätete Zinsen oder Renten läuft der Verzugszins erst ab Betreibung oder Klage.
Worauf wird eine Teilzahlung angerechnet?
Zuerst auf die aufgelaufenen Zinsen und Kosten, erst danach auf das Kapital (Art. 85 OR). Bei mehreren Rechnungen kann der Schuldner bei der Zahlung erklären, welche er tilgen will; sonst gilt die zuerst verfallene.
Ab wann schuldet der Arbeitgeber Verzugszins auf den Lohn?
Ab dem Tag nach dem Zahltag, in der Regel ab dem Ersten des Folgemonats. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen sofort fällig. Für einen Monatslohn von CHF 5’000, der am 15.06.2026 statt Ende März bezahlt wird, sind es CHF 52.05.
Sind Mahngebühren erlaubt?
Nur wenn sie im Vertrag oder in den AGB vereinbart sind. Von Gesetzes wegen geschuldet ist nur der Verzugszins. Höhere Schäden kann der Gläubiger nur verlangen, wenn er sie beweist und den Schuldner ein Verschulden trifft (Art. 106 OR).
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 78, 85 bis 87 und 102 bis 106
- Zürcher Gerichte: Zinsrechner (Tageszins 1/365)
- Fedlex: Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 67 und 68
- Fedlex: Zinssatzverordnung EFD (Verzugszinsen auf Bundesabgaben)
- Fedlex: Verordnung über die AHV (AHVV), Art. 42
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet das zuständige Gericht, siehe Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 78, 85 bis 87 und 102 bis 106. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.