Mietkaution und Zinsen berechnen
Mietkaution berechnen: Der Rechner zeigt den zulässigen Höchstbetrag von 3 Monatsmieten, die Zinsen auf Ihrem Mietkautionskonto, auch rückwirkend, und was eine Kautionsversicherung im Vergleich zum Depot kostet. Mit den gesetzlichen Regeln und Werten 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Mietkaution
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Inhalt
Mietkaution berechnen und den Höchstbetrag prüfen
Die Mietkaution, auch Mietzinsdepot genannt, sichert die Vermieterschaft für ausstehende Mietzinse und Schäden ab. Verlangen darf sie diese Sicherheit nur, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist. Bei Wohnungen setzt das Obligationenrecht eine Obergrenze: höchstens 3 Monatszinse (Art. 257e Abs. 2 OR). Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, ob die Nebenkosten dazugehören. Der Mieterinnen- und Mieterverband und der Hauseigentümerverband sind sich hier einig: Gemeint ist der Bruttomietzins, also die Nettomiete plus das Akonto oder die Pauschale für die Nebenkosten.
| Nettomiete | Nebenkosten | Bruttomiete | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|
| CHF 1’200 | CHF 150 | CHF 1’350 | CHF 4’050 |
| CHF 1’500 | CHF 180 | CHF 1’680 | CHF 5’040 |
| CHF 2’000 | CHF 200 | CHF 2’200 | CHF 6’600 |
| CHF 2’500 | CHF 250 | CHF 2’750 | CHF 8’250 |
| CHF 3’200 | CHF 300 | CHF 3’500 | CHF 10’500 |
Wer ganz sicher gehen will, rechnet mit 3 Nettomieten: Bei CHF 2’000 Nettomiete sind das CHF 6’000. Verlangt der Vertrag mehr als den Höchstbetrag, ist der übersteigende Teil ungültig. Bei Geschäftsräumen gibt es keine feste Grenze, die Sicherheit darf aber nicht übermässig sein. Wie sich Ihre Bruttomiete zusammensetzt, zeigt der Rechner für die Nebenkosten der Wohnung. Die Regel ist eidgenössisch und gilt in Zürich, Bern oder Basel gleich, die Kantone dürfen nur ergänzende Bestimmungen erlassen.
Zinsen auf dem Mietkautionskonto berechnen
Die Bank schreibt die Zinsen einmal im Jahr gut, in der Regel per 31. Dezember, und rechnet ab dem Folgejahr mit dem höheren Saldo weiter. Sparkonten zählen meist nach der Schweizer Bankusanz 30/360: jeder Monat mit 30 Tagen, auch der Februar, das Jahr mit 360 Tagen. Der Rechner verzinst vom Einzahlungstag bis und mit dem Enddatum.
Saldo neu = Saldo + Zins − Verrechnungssteuer
Beispiel: CHF 6’600 zu 0,05 % während 3 Jahren
| Jahr | Zinstage | Zins | Saldo |
|---|---|---|---|
| 2024 | 360 | CHF 3.30 | CHF 6’603.30 |
| 2025 | 360 | CHF 3.30 | CHF 6’606.60 |
| 2026 | 360 | CHF 3.30 | CHF 6’609.90 |
| Zinsen total | CHF 9.90 | CHF 6’609.90 |
Mit 0,1 % wären es CHF 19.82. Bei so tiefen Sätzen macht der Zinseszins kaum etwas aus, Kontogebühren dagegen schon: Verlangt die Bank für Eröffnung oder Saldierung eine Gebühr, frisst sie den Ertrag mehrerer Jahre. Wie sich Zinsen für einzelne Tage berechnen, erklärt der Zinsrechner mit Marchzins.
Zinsen rückwirkend berechnen
Haben Sie die Kontoauszüge nicht mehr, oder hat die Vermieterschaft die Kaution gar nicht auf ein Sperrkonto einbezahlt, hilft eine Schätzung. Der Rechner nimmt dafür im Modus «SNB-Durchschnitt» für jedes Jahr den durchschnittlichen Zinssatz für Spareinlagen, den die Schweizerische Nationalbank erhebt. Für CHF 5’000, einbezahlt am 1. Januar 2016 und verzinst bis Ende 2025, ergibt das CHF 79.96 Zinsen.
| Jahr | Spareinlagen | Jahr | Spareinlagen |
|---|---|---|---|
| 2026 | 0,072 % | 2016 | 0,063 % |
| 2025 | 0,154 % | 2015 | 0,085 % |
| 2024 | 0,643 % | 2014 | 0,162 % |
| 2023 | 0,514 % | 2013 | 0,198 % |
| 2022 | 0,029 % | 2012 | 0,254 % |
| 2021 | 0,024 % | 2011 | 0,33 % |
| 2020 | 0,03 % | 2010 | 0,372 % |
| 2019 | 0,04 % | 2009 | 0,455 % |
| 2018 | 0,045 % | 2008 | 0,897 % |
| 2017 | 0,049 % |
Der Wert für 2026 ist das Mittel der bisher publizierten Monate. Mietkautionskonten wurden oft etwas tiefer verzinst als gewöhnliche Sparkonten, massgebend bleibt der Auszug Ihrer Bank. Hat die Vermieterschaft das Depot nicht korrekt angelegt, können Sie den entgangenen Zins verlangen und, nach einer eingeschriebenen Aufforderung, die Kaution mit künftigen Mietzinsen verrechnen.
Aktuelle Zinssätze für Mietkautionskonten
Die Banken zahlen auf Mietkautionskonten zurzeit zwischen 0 % und 0,1 % Zins (Vergleich von Mai 2026). Der Durchschnitt aller Spareinlagen lag laut SNB im laufenden Jahr bei 0,072 %. Vergleichen Sie vor der Eröffnung auch die Gebühren: Manche Banken verlangen für die Eröffnung oder die Saldierung des Kontos Beträge, die höher sind als alle Zinsen. Den Satz Ihres Kontos tragen Sie im Rechner unter «Zinsen» ein.
Verrechnungssteuer und Steuern auf dem Mietzinsdepot
Zinsen auf Bankguthaben sind von der Verrechnungssteuer befreit, solange sie in einem Kalenderjahr nicht mehr als CHF 200 betragen (Art. 5 Abs. 1 lit. c VStG). Darüber zieht die Bank 35 % auf dem ganzen Zins ab. Zu 0,05 % wäre das erst ab einer Kaution von CHF 400’000 der Fall, bei Mietkautionen also praktisch nie. In der Steuererklärung gehört das Depot zum Vermögen und die Zinsen zum Einkommen der Mieterin oder des Mieters. Die Bank stellt dafür eine Zinsbescheinigung aus.
Kautionsversicherung oder Depot im Vergleich
Statt das Geld zu hinterlegen, können Sie bei einem Versicherer eine Mietkautionsversicherung abschliessen. Er bürgt gegenüber der Vermieterschaft, und Sie zahlen jedes Jahr eine Prämie, meist rund 4,5 % der Kaution. Dazu kommt die Stempelabgabe von 5 % auf der Prämie. Die Prämie erhalten Sie nie zurück, und bezahlt die Versicherung einen Schaden, fordert sie ihn von Ihnen ein. Das Depot kostet dagegen nur den Ertrag, den das Geld anderswo bringen würde:
| Dauer | Versicherung | Depot (Rendite 1 %) | Depot günstiger um |
|---|---|---|---|
| 3 Jahre | CHF 935.55 | CHF 190.09 | CHF 745.46 |
| 5 Jahre | CHF 1’559.25 | CHF 320.15 | CHF 1’239.10 |
| 10 Jahre | CHF 3’118.50 | CHF 657.44 | CHF 2’461.06 |
Die Rechnung gilt für eine Kaution von CHF 6’600. Die Versicherung lohnt sich erst, wenn das gesparte Geld mehr als 4,4 % pro Jahr einbringt oder einen teuren Konsumkredit ersetzt. Fehlt das Geld für die Kaution, ist ein Darlehen aus der Familie meist günstiger. Wie viel ein Betrag über die Jahre mit Zins wächst, zeigt der Zinseszinsrechner.
Rückzahlung der Mietkaution nach dem Auszug
Die Bank zahlt die Kaution nur aus, wenn beide Parteien zustimmen oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt (Art. 257e Abs. 3 OR). Lassen Sie sich die Freigabe am besten gleich bei der Wohnungsabnahme im Protokoll unterschreiben. Macht die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende keine Forderung rechtlich geltend, können Sie die Kaution samt Zinsen direkt bei der Bank zurückverlangen. Mit dem Kündigungsschreiben und dem Abnahmeprotokoll geht das am schnellsten. Verlangt die Vermieterschaft während der Miete eine neue oder höhere Kaution, braucht es dafür das amtliche Formular wie bei einer Mietzinserhöhung. Wie das geht, erklärt der Rechner zur Mietzinsanpassung.
Häufige Fragen
Wie viele Monatsmieten darf die Kaution betragen?
Bei Wohnungen höchstens 3 Monatszinse (Art. 257e Abs. 2 OR). Mieter- und Hauseigentümerverband rechnen die Nebenkosten mit ein, also 3 Bruttomieten: Bei CHF 2’000 Nettomiete und CHF 200 Nebenkosten sind das höchstens CHF 6’600. Verlangt der Vertrag mehr, müssen Sie den Überschuss nicht leisten. Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze.
Wem gehören die Zinsen der Mietkaution?
Ihnen. Das Konto lautet auf Ihren Namen, und die Zinsen werden einmal im Jahr darauf gutgeschrieben. Sie erhalten sie mit der Kaution zurück und versteuern sie als Einkommen. Viel ist es derzeit nicht: Zu 0,05 % bringt eine Kaution von CHF 6’600 rund CHF 3.30 pro Jahr. Für frühere Jahre schätzt der Rechner die Zinsen mit dem Durchschnitt der SNB.
Darf die Vermieterschaft die Kaution auf ihr eigenes Konto nehmen?
Nein. Sie muss das Geld bei einer Bank auf einem Spar- oder Sperrkonto auf den Namen der Mieterin oder des Mieters hinterlegen. Eine Zahlung auf ein Privatkonto der Vermieterschaft dürfen Sie ablehnen. Haben Sie schon bezahlt, verlangen Sie schriftlich, dass das Geld auf ein Mietkautionskonto kommt; der Mieterverband rät sonst, die Kaution mit künftigen Mietzinsen zu verrechnen.
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Sobald beide Parteien die Freigabe unterschreiben, meist mit dem Abnahmeprotokoll. Hat die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende keine Forderung rechtlich geltend gemacht, zahlt die Bank Ihnen die Kaution samt Zinsen auch ohne ihre Zustimmung aus. Bringen Sie dafür den Nachweis über das Mietende mit, etwa das Kündigungsschreiben.
Wird auf den Kautionszinsen Verrechnungssteuer abgezogen?
Nur wenn der Zins eines Kalenderjahres CHF 200 übersteigt. Dann zieht die Bank 35 % ab, die Sie über die Steuererklärung zurückerhalten. Zu 0,05 % bräuchte es dafür eine Kaution von über CHF 400’000, bei Mietkautionen kommt das also praktisch nie vor.
Lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?
Selten. Die Prämie (meist 4,5 % der Kaution plus Stempelabgabe) ist jedes Jahr verloren, und Schäden fordert die Versicherung trotzdem von Ihnen zurück. Bei CHF 6’600 Kaution lohnt sie sich erst, wenn das frei gewordene Geld mehr als 4,4 % pro Jahr einbringt.
Muss ich eine Kautionsversicherung akzeptieren?
Nein. Die Vermieterschaft darf Sie nicht zwingen, eine Versicherung abzuschliessen. Das wäre ein unzulässiges Koppelungsgeschäft (Art. 254 OR, Art. 3 VMWG). Sie können immer ein Depot auf einem Bankkonto leisten. Umgekehrt muss die Vermieterschaft eine Versicherung nicht akzeptieren, wenn der Vertrag ein Bankdepot vorsieht.
Quellen und Berechnungsgrundlagen
Der Rechner verwendet die offiziellen Werte 2026 von Bund, AHV und Behörden. Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
- Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 254 und 257e
- Fedlex: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG), Art. 5 und 13
- Fedlex: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG), Art. 21 bis 24
- Fedlex: Verordnung über die Miete (VMWG), Art. 3
- Mieterinnen- und Mieterverband: Merkblatt Wissenswertes zum Mietzinsdepot
- SNB Datenportal: Zinssätze für Spareinlagen (Cube zikrepro)
Die Berechnung ist unverbindlich. Sie beruht auf Ihren Angaben und auf den geltenden Regeln und Werten 2026. Verbindlich entscheidet Ihr Mietvertrag und Ihre Bank, siehe Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 254 und 257e. Die Berechnung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Wie wir rechnen, steht auf der Seite Über uns.